Brutto-Netto-Rechner 2026
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was 2026 von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt. Er berechnet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und listet jeden Abzug einzeln auf. Er rechnet auch rückwärts: Welches Brutto brauche ich für ein bestimmtes Netto?
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein oder wählen Sie "Netto im Jahr".
- Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer und das Bundesland Ihres Arbeitsorts.
- Tragen Sie Kinderfreibeträge und Kinder für die Pflegeversicherung ein, wenn vorhanden.
- Den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse finden Sie auf der Website der Kasse. Privat Versicherte wählen "privat" und geben Beitrag und Arbeitgeberzuschuss ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet der Rechner mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Diesen Ablauf nutzen auch Lohnabrechnungsprogramme. Wir haben die Ergebnisse mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums abgeglichen.
Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen Ländern. Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage.
Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil):
| Versicherung | Beitragssatz gesamt | Ihr Anteil | Höchstens aus |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (Sachsen 2,3 %) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450 € |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen ab dem zweiten Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger, höchstens für vier Kinder.
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Alle Beispiele: gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, sofern nicht anders angegeben.
| Fall | Brutto | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirche | 3.000,00 € | 293,08 € | 652,50 € | 2.054,42 € |
| wie oben, Kirchensteuer in Bayern (23,44 €) | 3.000,00 € | 293,08 € | 652,50 € | 2.030,98 € |
| Steuerklasse III, 2 Kinder, Kirchensteuer | 4.000,00 € | 210,00 € | 836,00 € | 2.954,00 € |
| Steuerklasse I, kinderlos, über der Bemessungsgrenze der KV | 7.000,00 € | 1.430,33 € | 1.390,09 € | 4.179,58 € |
Im Fall mit zwei Kindern fällt trotz Kirchenmitgliedschaft keine Kirchensteuer an, weil die Kinderfreibeträge die Bemessungsgrundlage auf 0 senken.
Netto im Jahr: 45.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse I = 29.642,52 € netto.
Rückwärts: Für 2.000 € netto (Steuerklasse I, kinderlos) brauchen Sie 2.903,73 € brutto.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Der Rechner bildet den Monat ab, in dem nur laufendes Gehalt gezahlt wird. Für Weihnachtsgeld und Prämien gibt es den Sonderzahlungsrechner.
- Unter 603,01 € liegt ein Minijob vor, bis 2.000 € der Übergangsbereich mit geringeren Arbeitnehmerbeiträgen. Beides berechnet der Rechner automatisch. Details zeigen der Minijob-Rechner und der Midijob-Rechner.
- Nicht berücksichtigt: Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, das Faktorverfahren in Steuerklasse IV, Versorgungsbezüge, Sachbezüge wie Dienstwagen sowie betriebliche Altersvorsorge.
- Die Sozialabgaben werden je Versicherungszweig auf Cent gerundet. Ihre Abrechnung kann deshalb um wenige Cent abweichen.
- Die Werte gelten für 2026. Neue Werte für 2027 übernehmen wir, sobald das Bundesfinanzministerium den Programmablaufplan 2027 veröffentlicht hat.
Glossar
- Lohnsteuer
- Die Steuer, die der Arbeitgeber vom Gehalt einbehält und die der Rechner nach dem amtlichen Programmablaufplan berechnet.
- Steuerklasse
- Die Klasse von 1 bis 6, nach der die Lohnsteuer berechnet wird.
- Sozialabgaben
- Die Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Solidaritätszuschlag
- Der Zuschlag zur Steuer, der nur bei höheren Einkommen anfällt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse habe ich?
Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete wählen III/V oder IV/IV. Den Vergleich zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Wie viel Netto bleibt von 3.000 € brutto?
In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer 2.054,42 €, also rund 68 %.
Warum zahle ich ohne Kinder mehr Pflegeversicherung?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Diesen Zuschlag tragen sie allein.
Zahle ich Solidaritätszuschlag?
Bei den meisten Gehältern nicht mehr. In Steuerklasse I fällt er 2026 erst an, wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (Freigrenze laut Programmablaufplan). Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Für welchen Monat rechnet der Rechner?
Er bildet einen Monat ab, in dem nur laufendes Gehalt gezahlt wird. Für Weihnachtsgeld und Prämien gibt es den Sonderzahlungsrechner.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Pseudocode Lohnsteuer2026.xml, Stand 23.10.2025). www.bmf-steuerrechner.de
- Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner (Abgleich der Ergebnisse). www.bmf-steuerrechner.de
- IKK classic: Gesamtsozialversicherungsbeitrag und Faktor F für 2026. www.ikk-classic.de
- SGB XI § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze. www.gesetze-im-internet.de
- Kirchenfinanzen.de (EKD): Kirchensteuerhebesatz. www.kirchenfinanzen.de
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