Minijob-Rechner 2026
Der Minijob-Rechner zeigt, was Minijobber netto erhalten, was der Minijob den Arbeitgeber kostet und wie viele Stunden bei einem Stundenlohn möglich sind, ohne die Verdienstgrenze von 603 € zu überschreiten. Außerdem prüft er, ob mehrere Jobs Minijobs bleiben.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie den Monatsverdienst ein (höchstens 603 €).
- Wählen Sie, ob eine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt und ob es ein Minijob im Privathaushalt ist.
- Für die Stunden wählen Sie "Maximale Stunden" und geben den Stundenlohn ein.
- Bei mehreren Jobs tragen Sie die Verdienste ein und geben an, ob Sie einen Hauptjob haben.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr. Sie ergibt sich aus Mindestlohn × 130 : 3, aufgerundet auf volle Euro: 13,90 × 130 : 3 = 602,33, also 603 €.
Minijobber: Lohnsteuer fällt bei der Pauschalversteuerung nicht beim Minijobber an. In der Rentenversicherung zahlen Minijobber den Unterschied zwischen 18,6 % und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers, also 3,6 %. Liegt der Verdienst unter 175 €, wird der Beitrag aus 175 € berechnet. Wer sich befreien lässt, zahlt nichts.
Arbeitgeber (gewerblicher Minijob):
| Abgabe | Satz |
|---|---|
| Krankenversicherung (wenn gesetzlich versichert) | 13 % |
| Rentenversicherung | 15 % |
| Pauschsteuer | 2 % |
| Umlage U1 | 0,8 % |
| Umlage U2 | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung. Im Privathaushalt gelten 5 % Kranken- und 5 % Rentenversicherung, 2 % Steuer, U1 0,8 %, U2 0,22 % und 1,6 % Unfallversicherung.
Maximale Stunden: 603 € : Stundenlohn.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Volle 603 €, gewerblich, nicht befreit: Eigenanteil Rente 3,6 % = 21,71 €, Netto 581,29 €. Der Arbeitgeber zahlt 187,95 € Abgaben, zusammen 790,95 € plus Unfallversicherung.
300 €, von der Rentenversicherung befreit: Netto 300,00 €, Arbeitgeberkosten 393,51 €.
Haushaltshilfe mit 400 €: Eigenanteil Rente 18,6 % − 5 % = 13,6 % = 54,40 €, Netto 345,60 €. Der Haushalt zahlt 458,48 € insgesamt.
Stunden beim Mindestlohn: 603 € : 13,90 € = 43,38 Stunden im Monat, rund 10 Stunden pro Woche. Bei 15 € Stundenlohn sind es 40,20 Stunden.
Zwei Minijobs ohne Hauptjob: 300 € + 350 € = 650 €. Das ist mehr als 603 €, beide Jobs werden sozialversicherungspflichtig.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Mehrere Minijobs: Ohne Hauptjob dürfen alle Minijobs zusammen 603 € nicht übersteigen. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist nur ein Minijob möglich. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
- 2027: Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Verdienstgrenze auf 633 €.
- Der Rechner geht davon aus, dass der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % trägt.
- Kurzfristige Minijobs (zeitlich begrenzt, ohne Verdienstgrenze) berechnet dieser Rechner nicht.
- Minijobber können eine Befreiung von der Rentenversicherung voraussichtlich ab 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben lassen (Minijob-Zentrale).
Glossar
- Verdienstgrenze
- Die Obergrenze des Minijobs, 2026 liegt sie bei 603 €.
- Pauschsteuer
- Die pauschale Steuer von 2 %, die der Arbeitgeber trägt.
- Mindestlohn
- Der gesetzliche Stundenlohn, aus dem die maximalen Stunden folgen.
- Rentenbefreiung
- Die Möglichkeit, sich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43,38 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
Meist nicht selbst: Bei der Pauschalversteuerung zahlt der Arbeitgeber 2 %. Alternativ kann nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert werden.
Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?
Sie kostet bei 603 € 21,71 € im Monat. Dafür erwerben Sie Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Lage ab.
Wie hoch ist die Verdienstgrenze 2027?
Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Verdienstgrenze auf 633 €.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Minijob-Zentrale: Minijob 2026, Änderungen (Verdienstgrenze 603 €, Mindestlohn 13,90 €). magazin.minijob-zentrale.de
- Minijob-Zentrale: Minijob-Beiträge 2026. magazin.minijob-zentrale.de
- Minijob-Zentrale: Mehrere Jobs. www.minijob-zentrale.de
- SGB VI § 163 Abs. 8 (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 175 €). www.gesetze-im-internet.de
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