Arbeitgeberkosten-Rechner 2026
Der Arbeitgeberkosten-Rechner zeigt, was ein Gehalt den Arbeitgeber im Monat insgesamt kostet: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung plus Umlagen. Diese Summe heißt auch Arbeitgeberbrutto.
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Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie das monatliche Bruttogehalt ein und wählen Sie, ob es sich um einen Arbeitnehmer oder einen Auszubildenden handelt.
- Tragen Sie den Zusatzbeitrag der Krankenkasse ein (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
- Ergänzen Sie die Umlagesätze U1 und U2 Ihrer Krankenkasse und, falls bekannt, den Unfallversicherungsbeitrag.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Arbeitgeberanteile 2026:
| Versicherung | Arbeitgeberanteil | Höchstens aus |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 1,3 %) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
Umlagen:
- U1 (Erstattung bei Krankheit): nur für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Der Satz hängt von der Krankenkasse ab.
- U2 (Erstattung bei Mutterschaft): für alle Arbeitgeber, Satz der Krankenkasse.
- Insolvenzgeldumlage: 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.
- Unfallversicherung: Beitrag an die Berufsgenossenschaft, je nach Branche. Geben Sie ihn als Prozentsatz vom Brutto ein, wenn bekannt.
Arbeitgeberkosten = Brutto + Arbeitgeberanteile + Umlagen.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Gehalt 3.000 €, Zusatzbeitrag 2,9 %, angenommene Umlagesätze U1 1,6 % und U2 0,44 %, ohne Unfallversicherung:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | 3.000,00 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | 262,50 € |
| Pflegeversicherung (1,8 %) | 54,00 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | 279,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 39,00 € |
| Umlage U1 und U2 | 61,20 € |
| Insolvenzgeldumlage (0,15 %) | 4,50 € |
| Arbeitgeberkosten | 3.700,20 € |
Das sind 23,3 % mehr als das Bruttogehalt.
Midijob 1.200 €: Im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber einen höheren Anteil. Seine Sozialbeiträge betragen 277,43 € statt 253,80 € bei normaler Aufteilung (ohne Umlagen).
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Umlagesätze U1 und U2 unterscheiden sich je Krankenkasse. Die Werte im Beispiel sind Annahmen.
- Für Minijobs bis 603 € gelten Pauschalbeiträge. Diese berechnet der Minijob-Rechner.
- Nicht enthalten sind freiwillige Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse, Sachbezüge sowie Kosten für Arbeitsplatz und Verwaltung.
- Auszubildende bis 325 € Vergütung: Der Arbeitgeber trägt die Sozialbeiträge allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV).
Glossar
- Arbeitgeberbrutto
- Das Bruttogehalt plus die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialabgaben.
- Umlagen U1 und U2
- Die Umlagen für Krankheit und Mutterschaft, die sich je Krankenkasse unterscheiden.
- Arbeitgeberanteil
- Der Anteil des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Pauschalbeiträge
- Die Beiträge für Minijobs bis 603 €, die der Minijob-Rechner berechnet.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was kostet ein Mitarbeiter mit 3.000 € brutto?
Mit den Werten im Beispiel rund 3.700 € im Monat. Je nach Umlagen und Berufsgenossenschaft kann es etwas mehr oder weniger sein.
Was ist das Arbeitgeberbrutto?
Das Bruttogehalt plus alle Abgaben, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlt, also die gesamten Personalkosten für das Gehalt.
Zahlt der Arbeitgeber auch den Zuschlag für Kinderlose?
Nein. Den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung trägt der Beschäftigte allein (§ 58 Abs. 1 SGB XI).
Sind die Umlagesätze im Rechner verbindlich?
Nein. Die Umlagesätze U1 und U2 unterscheiden sich je Krankenkasse, die Werte im Beispiel sind Annahmen.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- IKK classic: Gesamtsozialversicherungsbeitrag und Faktor F für 2026. www.ikk-classic.de
- SGB III § 358 und § 360 (Insolvenzgeldumlage 0,15 %). www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 58 (Tragung der Pflegebeiträge, Sachsen). www.gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen). www.bmf-steuerrechner.de
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