Steuern

Steuerklassenrechner für Ehepaare

Der Steuerklassenrechner vergleicht für Ehepaare die Kombinationen IV/IV, III/V, V/III und IV/IV mit Faktor. Er zeigt das Netto beider Partner im Monat und schätzt, ob mit der Steuererklärung eine Nachzahlung oder Erstattung folgt.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
€/Monat

€/Monat

Für Kirchensteuer (8 oder 9 %) und Pflegeversicherung in Sachsen

%

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie die monatlichen Bruttogehälter beider Partner ein.
  2. Wählen Sie Kirchensteuer, Bundesland, Kinderzahl für die Pflegeversicherung und den Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
  3. Vergleichen Sie Netto im Monat und den voraussichtlichen Ausgleich mit der Steuererklärung.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Netto je Partner und Kombination mit Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 und den Sozialabgaben 2026, wie im Brutto-Netto-Rechner.
  2. Faktor (§ 39f EStG): f = Y : X, auf drei Stellen abgeschnitten.
    • Y = voraussichtliche Einkommensteuer beider Partner im Splittingtarif, mit den Abzügen des Lohnsteuerabzugs (Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale)
    • X = Summe der Jahreslohnsteuer beider Partner in Klasse IV
    • Mit Faktor zahlt jeder Partner seine Lohnsteuer aus Klasse IV mal f. Liegt f nicht unter 1, gibt es keinen Faktor.
  3. Ausgleich im Folgejahr: Y minus die Lohnsteuer des Jahres in der jeweiligen Kombination. Ein positiver Wert bedeutet eine voraussichtliche Nachzahlung.

Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich. Die Steuerklassen verteilen nur, wie viel davon im Laufe des Jahres einbehalten wird.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %. Netto im Monat zusammen und voraussichtlicher Ausgleich nach dem Jahr (+ Nachzahlung, − Erstattung):

4.000 € und 2.000 € brutto (Faktor 0,956):

Kombination Netto Partner 1 Netto Partner 2 Netto zusammen Ausgleich
IV/IV 2.605,50 € 1.476,84 € 4.082,34 € −317,92 €
III/V 2.928,17 € 1.267,00 € 4.195,17 € +1.036,04 €
IV/IV mit Faktor 2.628,59 € 1.480,75 € 4.109,34 € +6,08 €

III/V bringt im Monat 112,83 € mehr als IV/IV, führt aber zu rund 1.036 € Nachzahlung. Mit Faktor stimmt die Lohnsteuer fast genau mit der Jahressteuer überein.

3.500 € und 3.000 € brutto (Faktor 0,997): IV/IV ergibt 4.387,67 € zusammen, III/V nur 4.350,43 €. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV die bessere Wahl.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Mehr Netto im Monat bei III/V ist kein Steuervorteil, sondern eine spätere Nachzahlung oder eine geringere Erstattung. Bei III/V und beim Faktor ist die Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
  • Die Steuerklasse wirkt auf Elterngeld und Arbeitslosengeld, weil beide mit der Lohnsteuer nach der Steuerklasse berechnet werden (§ 2e BEEG, § 153 SGB III). Für das Arbeitslosengeld zählt die Klasse zu Beginn des Jahres.
  • Der Ausgleich ist eine Schätzung ohne Werbungskosten, Kinderfreibeträge und andere Abzüge. Der Faktor des Finanzamts kann davon abweichen, wenn Freibeträge eingetragen sind.
  • Der Rechner geht von gesetzlicher Krankenversicherung und gleich hohem Gehalt in allen Monaten aus.

Glossar

Steuerklassenkombination
Die Wahl der Steuerklassen beider Ehepartner, etwa IV/IV oder III/V.
Faktorverfahren
Die Kombination IV/IV mit Faktor, die die Lohnsteuer genauer verteilt.
Nachzahlung
Der Betrag, den Sie mit der Steuererklärung nachzahlen müssen.
Erstattung
Der Betrag, den Sie mit der Steuererklärung zurückbekommen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?

Wenn ein Partner deutlich mehr verdient. In unseren Beispielrechnungen mit 4.000 € bis 8.000 € gemeinsamem Brutto bringt III/V ab einem Anteil von etwa 57 bis 59 % mehr Netto im Monat als IV/IV. Rechnen Sie mit einer Nachzahlung, wenn der Partner in Klasse V verhältnismäßig viel verdient.

Was ist das Faktorverfahren?

Beide Partner bleiben in Klasse IV, die Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor unter 1 gemindert. So entspricht die Lohnsteuer jedes Partners seinem Anteil an der gemeinsamen Steuer.

Welche Steuerklasse haben wir nach der Heirat?

Automatisch beide Klasse IV. Einen Wechsel zu III/V oder zum Faktor beantragen Sie beim Finanzamt, siehe Steuerklassen erklärt.

Ist mehr Netto im Monat bei III/V ein Steuervorteil?

Nein. Mehr Netto im Monat bei III/V ist kein Steuervorteil, sondern führt zu einer späteren Nachzahlung oder einer geringeren Erstattung.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

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