Weihnachtsgeld- und Sonderzahlungsrechner 2026
Der Rechner zeigt, was von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, einer Prämie oder einem Bonus netto übrig bleibt. Er berechnet die Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug nach dem amtlichen Verfahren und die Sozialabgaben auf die Einmalzahlung.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt und die Sonderzahlung ein.
- Wählen Sie den Auszahlungsmonat, zum Beispiel November für Weihnachtsgeld.
- Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und Kinder.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Lohnsteuer (sonstiger Bezug): Sonderzahlungen werden nicht wie ein höheres Monatsgehalt versteuert. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf den voraussichtlichen Jahreslohn einmal ohne und einmal mit der Sonderzahlung. Der Unterschied ist die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung. Der Rechner nutzt dafür den Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums und nimmt als Jahreslohn zwölf Monatsgehälter an.
Sozialabgaben: Die Einmalzahlung ist beitragspflichtig, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze vom Januar bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft ist (§ 23a SGB IV). Bei hohen Gehältern fällt deshalb ein Teil oder alles beitragsfrei aus.
Netto = Sonderzahlung − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben auf die Sonderzahlung.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Steuerklasse I, kinderlos ab 23, Zusatzbeitrag 2,9 %:
| Gehalt | Sonderzahlung | Monat | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.500 € | 3.500 € Weihnachtsgeld | November | 823,00 € | 761,25 € | 1.915,75 € |
| 3.500 € | 1.500 € Urlaubsgeld | Juni | 349,00 € | 326,25 € | 824,75 € |
| 7.000 € | 5.000 € Bonus | Dezember | 1.893,00 € | 530,00 € | 2.577,00 € |
Beim Gehalt von 7.000 € liegt schon das Monatsgehalt über der Bemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Auf den Bonus fallen deshalb nur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Mit Kirchensteuer: 3.000 € Gehalt, 3.000 € Weihnachtsgeld, Nordrhein-Westfalen (9 %): Lohnsteuer 664,00 €, Kirchensteuer 59,76 €, Sozialabgaben 652,50 €, Netto 1.623,74 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Annahme: gleichbleibendes Monatsgehalt seit Januar beim selben Arbeitgeber, keine weiteren Sonderzahlungen im Jahr.
- Märzklausel: Zahlungen von Januar bis März, die die anteilige Bemessungsgrenze überschreiten, werden dem Vorjahr zugeordnet (§ 23a Abs. 4 SGB IV). Der Rechner weist darauf hin, rechnet diesen Fall aber nicht genau.
- Für Gehälter bis 2.000 € (Minijob, Übergangsbereich) berechnet der Rechner Sonderzahlungen nicht, weil dort Sonderregeln gelten.
- Abfindungen werden anders besteuert. Dafür gibt es den Abfindungsrechner.
Glossar
- Sonstiger Bezug
- Eine einmalige Zahlung wie Weihnachtsgeld, für die die Lohnsteuer besonders berechnet wird.
- Märzklausel
- Die Regel für Zahlungen von Januar bis März, die die anteilige Bemessungsgrenze überschreiten.
- Bemessungsgrenze
- Die Grenze, bis zu der Sozialabgaben anfallen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Warum ist die Steuer auf Weihnachtsgeld so hoch?
Die Sonderzahlung kommt zum Jahreslohn dazu und wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Im Beispiel mit 3.500 € Gehalt sind das rund 23,5 % Lohnsteuer.
Zahle ich Sozialabgaben auf Weihnachtsgeld?
Ja, solange die Beitragsbemessungsgrenzen nicht ausgeschöpft sind. Bei mittleren Gehältern fallen die vollen Beiträge an.
Wird das Weihnachtsgeld mit der Steuererklärung erstattet?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Mit der Steuererklärung wird die Steuer auf das ganze Jahreseinkommen berechnet. Ob es eine Erstattung gibt, hängt von allen Einkünften und Abzügen ab.
Welche Annahme trifft der Rechner?
Er geht von einem gleichbleibenden Monatsgehalt seit Januar beim selben Arbeitgeber aus.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (sonstige Bezüge). www.bmf-steuerrechner.de
- EStG § 39b Abs. 3 (Lohnsteuer auf sonstige Bezüge). www.gesetze-im-internet.de
- SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
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