Gehalt & Arbeit

Midijob-Rechner 2026

Der Midijob-Rechner berechnet das Netto bei einem Verdienst im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte geringere Sozialbeiträge, voll steigend bis 2.000 €. Der Rechner zeigt außerdem die Ersparnis und die Beiträge des Arbeitgebers.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
€

Für Kirchensteuer (8 oder 9 %) und Pflegeversicherung in Sachsen

Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 0,5 oder 1 je Kind. Nur Steuerklasse I bis IV.

%

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie den Monatsverdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € ein.
  2. Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und Kinder.
  3. Tragen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein (Durchschnitt 2,9 %).

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

1. Beitragspflichtige Einnahme (§ 20 Abs. 2a SGB IV): Der Gesamtbeitrag wird nicht aus dem Verdienst AE berechnet, sondern aus

BE = F × G + (2.000 : (2.000 − G) − G : (2.000 − G) × F) × (AE − G)

mit G = 603 € (Geringfügigkeitsgrenze) und F = 0,6619 (Faktor 2026). Vereinfacht: BE = 1,145937223 × AE − 291,8744452.

2. Arbeitnehmeranteil: aus einer zweiten, kleineren Einnahme

BE (Arbeitnehmer) = 2.000 : (2.000 − 603) × (AE − 603) = 1,431639227 × AE − 863,2784538

darauf die halben Beitragssätze. Den Zuschlag für Kinderlose und die Abschläge für Kinder rechnet der Rechner ebenfalls auf diese Einnahme.

3. Arbeitgeberanteil: Gesamtbeitrag minus Arbeitnehmeranteil.

Lohnsteuer: ganz normal aus dem tatsächlichen Verdienst, mit dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Steuerklasse I, kinderlos ab 23, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %:

Verdienst Sozialabgaben Arbeitnehmer Lohnsteuer Netto Ersparnis
1.200 € 185,90 € 0,00 € 1.014,10 € 75,10 €
1.800 € 372,73 € 52,41 € 1.374,86 € 18,77 €

Bei 1.200 € zahlt der Arbeitgeber 277,43 € Sozialbeiträge, mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags. Je näher der Verdienst an 2.000 € liegt, desto kleiner wird die Ersparnis.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Bei mehreren Beschäftigungen zählt der Gesamtverdienst.
  • Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht (§ 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV). Dafür gibt es den Azubi-Rechner.
  • Die verringerten Beiträge mindern die Rentenansprüche nicht: Für die Rente zählt das tatsächliche Arbeitsentgelt (§ 70 Abs. 1a SGB VI).
  • Beiträge werden je Versicherungszweig auf Cent gerundet, der Gesamtbeitrag als verdoppelter halber Beitrag (IKK Südwest).
  • Sachsen: Der Rechner setzt den höheren Arbeitnehmersatz der Pflegeversicherung (2,3 %) auf die Arbeitnehmer-Einnahme an. Weichen Ihre Abrechnung und das Ergebnis ab, gilt die Abrechnung.

Glossar

Midijob
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit verringerten Sozialabgaben für Arbeitnehmer.
Übergangsbereich
Der Verdienstbereich bis 2.000 €, in dem die Beiträge ansteigen.
Regelmäßiges Arbeitsentgelt
Der monatliche Verdienst, der für die Einordnung maßgeblich ist.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?

Eine Beschäftigung mit regelmäßig 603,01 € bis 2.000 € im Monat (2026). Sie ist voll sozialversichert, der Arbeitnehmer zahlt aber geringere Beiträge.

Zahle ich im Midijob Lohnsteuer?

Ja, nach Steuerklasse. In Steuerklasse I (kinderlos, gesetzlich versichert) fällt 2026 bis 1.426 € im Monat keine Lohnsteuer an, bei 1.800 € sind es 52,41 €.

Wird die Rente durch den Midijob geringer?

Nein. Trotz geringerer Beiträge zählt für die Rente das volle Arbeitsentgelt.

Mindern die verringerten Beiträge die Rente?

Nein. Die verringerten Beiträge mindern die Rentenansprüche nicht: Für die Rente zählt das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.