Sozialleistungen

Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Der Rechner schätzt das Arbeitslosengeld I (ALG 1) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Höhe pro Monat und Tag, Anspruchsdauer und die Anrechnung von Nebeneinkommen.

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  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
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Für Kirchensteuer (8 oder 9 %) und Pflegeversicherung in Sachsen

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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate ein, ohne Abfindung und ohne Einmalzahlungen.
  2. Wählen Sie Steuerklasse, Bundesland und ob ein Kind im Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.
  3. Geben Sie die Monate mit Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren und Ihr Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit an.
  4. Wenn Sie nebenbei arbeiten, tragen Sie das Netto ein.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Bemessungsentgelt: durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (§ 150), höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450 € im Monat).
  2. Leistungsentgelt (§ 153): Bemessungsentgelt minus 20 % Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums ohne persönliche Freibeträge, minus Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
  3. Leistungssatz (§ 149): 67 % des Leistungsentgelts mit mindestens einem Kind, sonst 60 %.
  4. Zahlung: Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet, ein voller Monat zählt 30 Tage (§ 154). Der Tagessatz wird auf volle Cent abgerundet.
  5. Nebeneinkommen (§ 155): Das Netto aus einer Nebentätigkeit wird nach einem Freibetrag von 165 € auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Anspruchsdauer (§ 147 Abs. 2): Sie hängt von den Monaten mit Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren und vom Alter ab.

Versicherungspflichtig Alter Anspruch
mindestens 12 Monate beliebig 6 Monate
mindestens 16 Monate beliebig 8 Monate
mindestens 20 Monate beliebig 10 Monate
mindestens 24 Monate beliebig 12 Monate
mindestens 30 Monate ab 50 15 Monate
mindestens 36 Monate ab 55 18 Monate
mindestens 48 Monate ab 58 24 Monate

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Bruttogehalt Steuerklasse Kind Leistungsentgelt je Tag je Monat
2.000 € I nein 1.508,92 € 30,17 € 905,10 €
3.000 € I nein 2.102,00 € 42,04 € 1.261,20 €
3.000 € I ja 2.102,00 € 46,94 € 1.408,20 €
3.000 € III ja 2.361,67 € 52,74 € 1.582,20 €
4.500 € I nein 2.941,17 € 58,82 € 1.764,60 €

Rechenweg zweite Zeile: 3.000 € − 600 € Sozialversicherungspauschale − 298 € Lohnsteuer = 2.102 € Leistungsentgelt. Davon 60 % = 1.261,20 € im Monat.

Mit einem Nebenverdienst von 400 € netto werden 400 € − 165 € = 235 € angerechnet. Aus 1.261,20 € werden 1.026,20 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Voraussetzung ist die Anwartschaftszeit: mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht in der Rahmenfrist von 30 Monaten (§ 142, § 143). Bei kürzerer Beschäftigung gilt unter besonderen Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit (§ 142 Abs. 2, § 147 Abs. 3). Das rechnet der Rechner nicht.
  • Der Bescheid der Agentur für Arbeit kann um einige Euro abweichen, weil sie das Bemessungsentgelt aus Ihren tatsächlichen Entgeltabrechnungen bildet.
  • Sperrzeit (§ 159): Wer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst löst oder seine Kündigung verursacht, bekommt eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Der Anspruch ruht in dieser Zeit. Die Sperrzeit wird auf drei oder sechs Wochen verkürzt, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von sechs bzw. zwölf Wochen geendet hätte oder zwölf Wochen eine besondere Härte wären. Die Anspruchsdauer sinkt um die Tage der Sperrzeit, bei zwölf Wochen mindestens um ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4).
  • Abfindungen mindern das Arbeitslosengeld nicht, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ob und wie lange der Anspruch ruht, regelt § 158 SGB III.
  • Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das kann zu einer Nachzahlung in der Steuererklärung führen.

Glossar

Arbeitslosengeld I (ALG 1)
Die Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III.
Anwartschaftszeit
Die Mindestzeit an Versicherungspflicht, die für den Anspruch nötig ist: mindestens zwölf Monate in der Rahmenfrist.
Bemessungsentgelt
Das Entgelt, aus dem die Agentur für Arbeit die Höhe des Arbeitslosengeldes ableitet.
Sperrzeit
Ein Zeitraum nach § 159 SGB III, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, etwa wenn Sie das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst lösen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

60 % des Leistungsentgelts, mit Kind 67 %. Bei 3.000 € brutto sind das als Alleinstehender in Steuerklasse I etwa 1.261 € im Monat.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Unter 50 Jahren sind es 6 bis 12 Monate, mit höherem Alter und langer Beschäftigung bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III).

Wie viel darf ich neben dem Arbeitslosengeld verdienen?

Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei (§ 155 SGB III).

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung nach vorheriger Beitragszahlung. Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist eine Fürsorgeleistung, die Bedürftigkeit voraussetzt.

Mindern Abfindungen das Arbeitslosengeld?

Abfindungen mindern das Arbeitslosengeld nicht, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

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