Bürgergeld-Rechner 2026
Der Rechner schätzt, wie viel Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld) einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusteht. Er rechnet mit den Regelbedarfen 2026, Mehrbedarfen, Unterkunft und Heizung, Erwerbseinkommen mit Freibeträgen und der Vermögensprüfung.
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Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Partner, Alter, Kinder nach Altersgruppe und eine mögliche Schwangerschaft an.
- Tragen Sie Miete mit Nebenkosten und Heizkosten ein. Wenn Sie die angemessene Miete Ihres Jobcenters kennen, tragen Sie sie ebenfalls ein.
- Geben Sie Brutto und Netto jedes Erwerbseinkommens und anderes Einkommen an, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Unterhalt.
- Tragen Sie Ihr Vermögen ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Regelbedarf (§ 20, RBSFV 2026): Alleinstehende 563 €, Partner je 506 €, Kinder von 14 bis 17 Jahren 471 €, von 6 bis 13 Jahren 390 €, bis 5 Jahre 357 €.
- Mehrbedarf (§ 21): Schwangere ab der 13. Woche 17 % des Regelbedarfs. Alleinerziehende 36 % bei einem Kind unter 7 oder zwei bis drei Kindern unter 16, sonst 12 % je Kind, höchstens 60 %.
- Unterkunft und Heizung (§ 22): tatsächliche Kosten, soweit angemessen. Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) zählt die tatsächliche Miete, höchstens das Eineinhalbfache der angemessenen Miete. Die Heizkosten zählen nach Angemessenheit. Die Kosten werden nach Köpfen auf die Personen verteilt.
- Kindergeld mindert den Bedarf des Kindes.
- Erwerbseinkommen (§ 11b): vom Netto werden abgezogen 100 € Grundfreibetrag, 20 % des Bruttos zwischen 100 € und 520 €, 30 % zwischen 520 € und 1.000 € und 10 % zwischen 1.000 € und 1.200 €. Mit mindestens einem minderjährigen Kind reicht die Stufe von 10 % bis 1.500 €.
- Anspruch = Gesamtbedarf − angerechnetes Einkommen. Übersteigt das Vermögen die Freibeträge (§ 12 Abs. 2), besteht kein Anspruch.
Vermögensfreibeträge je Person der Bedarfsgemeinschaft nach Lebensalter: bis 30 Jahre 5.000 €, ab 31 Jahren 10.000 €, ab 41 Jahren 12.500 €, ab 51 Jahren 20.000 €. Für jedes Kind kommen 5.000 € dazu.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Fall | Bedarf | Einkommen | Anspruch |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend, Miete 400 €, Heizung 80 € | 1.043,00 € | 0,00 € | 1.043,00 € |
| Wie oben, Verdienst 1.200 € brutto, 1.000 € netto | 1.043,00 € | 652,00 € | 391,00 € |
| Paar mit Kindern (6 und 14), Miete 600 €, Heizung 100 € | 2.055,00 € | 0,00 € | 2.055,00 € |
| Alleinerziehend mit Kind (3), Miete 500 €, Heizung 80 € | 1.443,68 € | 0,00 € | 1.443,68 € |
| Paar mit Kindern (6 und 14), Verdienst 2.000 € brutto, 1.550 € netto | 2.055,00 € | 1.172,00 € | 883,00 € |
Rechenweg zweite Zeile: 563 € Regelbedarf + 480 € Unterkunft und Heizung = 1.043 €. Der Absetzbetrag beträgt 100 € + 20 % von 420 € + 30 % von 480 € + 10 % von 200 € = 348 €. Angerechnet werden 1.000 € − 348 € = 652 €. Anspruch 1.043 € − 652 € = 391 €.
Rechenweg vierte Zeile: 563 € + 36 % Mehrbedarf (202,68 €) + Kind 357 € − 259 € Kindergeld = 98 € + Kopfanteile der Unterkunft 580 € = 1.443,68 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Das Ergebnis ist eine Schätzung. Das Jobcenter prüft Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit, Angemessenheit der Wohnkosten und Mitwirkung.
- Weitere Absetzbeträge, zum Beispiel für Versicherungen oder Fahrtkosten, berücksichtigt der Rechner nicht.
- Einmaliges Einkommen, Sanktionen, Mehrbedarf für Behinderung, Warmwasser, Bildung und Teilhabe und Sonderfälle wie Auszubildende rechnet der Rechner nicht.
- Der Rechner nimmt bis zu zehn Kinder je Altersgruppe an.
- Wohngeld und Grundsicherungsgeld schließen sich aus (§ 7 WoGG). Prüfen Sie, welche Leistung für Sie günstiger ist.
Glossar
- Grundsicherungsgeld
- Die Leistung nach dem SGB II, die bisher Bürgergeld hieß.
- Bedarfsgemeinschaft
- Die Personen, die gemeinsam Leistungen nach dem SGB II beziehen.
- Regelbedarf
- Der pauschale monatliche Betrag für den Lebensunterhalt, hier mit den Werten 2026.
- Mehrbedarf
- Ein zusätzlicher Betrag für besondere Lebenssituationen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Im Gesetz heißt die Leistung nach dem SGB II Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II). Gesucht wird sie weiterhin oft als Bürgergeld.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
563 € für Alleinstehende, 506 € für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (§ 2 RBSFV 2026).
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Der Grundfreibetrag beträgt 100 €. Darüber bleiben 20 %, 30 % und 10 % der Stufen bis 520 €, 1.000 € und 1.200 € bzw. 1.500 € mit Kind anrechnungsfrei (§ 11b SGB II).
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Je nach Alter 5.000 € bis 20.000 € pro Person, dazu 5.000 € je Kind (§ 12 Abs. 2 SGB II).
Gibt es Geld für den Schulbedarf?
Ja, als Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe: 130 € für das erste und 65 € für das zweite Schulhalbjahr (§ 3 RBSFV 2026).
Kann ich Wohngeld und Grundsicherungsgeld zusammen bekommen?
Nein. Wohngeld und Grundsicherungsgeld schließen sich aus (§ 7 WoGG). Prüfen Sie, welche Leistung für Sie günstiger ist.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- RBSFV 2026 § 2. www.gesetze-im-internet.de
- RBSFV 2026 § 3. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 11b. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 12. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 19. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 20. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 21. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 22. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
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