Kündigungsfrist-Rechner für Arbeitsverhältnisse
Der Kündigungsfrist-Rechner zeigt, an welchem Tag Ihr Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet. Er rechnet mit den gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB, mit der Probezeit und mit den Fristen des TVöD und TV-L. Für Mietwohnungen gibt es den [Kündigungsfrist-Rechner Wohnung](/kuendigungsfrist-wohnung-rechner).
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie das Datum ein, an dem die Kündigung zugeht. Das ist der Tag, an dem Sie sie erhalten, nicht das Datum auf dem Schreiben.
- Geben Sie den Beginn des Arbeitsverhältnisses ein.
- Wählen Sie, wer kündigt und welche Regelung gilt.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist, wie lange das Arbeitsverhältnis beim Zugang bestanden hat.
Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB):
| Situation | Frist |
|---|---|
| Vereinbarte Probezeit (höchstens 6 Monate) | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| Kündigung durch Arbeitnehmer | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Kündigung durch Arbeitgeber, unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| ab 2 / 5 / 8 / 10 / 12 / 15 / 20 Jahren | 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 Monate zum Monatsende |
TVöD und TV-L (§ 34), für beide Seiten:
| Beschäftigungszeit | Frist |
|---|---|
| bis Ende des 6. Monats | 2 Wochen zum Monatsschluss |
| bis 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsschluss |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
| ab 5 / 8 / 10 / 12 Jahren | 3 / 4 / 5 / 6 Monate zum Quartalsende |
Der Rechner nennt den frühesten möglichen Endtermin und den spätesten Zugang für diesen Termin.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Fall | Zugang | Ende |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer kündigt (gesetzlich) | 03.10.2026 | 31.10.2026 |
| Arbeitnehmer kündigt (gesetzlich) | 04.10.2026 | 15.11.2026 |
| Arbeitgeber kündigt nach 6 Jahren | 15.10.2026 | 31.12.2026 |
| Arbeitgeber kündigt nach 22 Jahren | 15.10.2026 | 31.05.2027 |
| Probezeit, Beginn 01.07.2026 | 05.10.2026 | 19.10.2026 |
| TVöD, Beginn 01.01.2023 | 19.11.2026 | 31.12.2026 |
| TVöD, Beginn 01.01.2023 | 20.11.2026 | 31.03.2027 |
Zum 31.10. muss eine Kündigung mit 4 Wochen Frist spätestens am 03.10. zugehen. Ein Tag später verschiebt sich das Ende auf den 15.11.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Für Arbeitnehmer gilt nach dem Gesetz immer die Grundfrist von 4 Wochen. Arbeitsverträge verlängern die Frist für Arbeitnehmer oft auf die des Arbeitgebers. Längere vertragliche Fristen haben Vorrang.
- Tarifverträge können andere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB). Für TVöD und TV-L rechnet der Rechner mit der Zeit seit dem Beginn. Zeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern können zur Beschäftigungszeit zählen und die Frist verlängern.
- Nach mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit und ab 40 Jahren sind Beschäftigte nach § 34 Abs. 2 TVöD (Bund, Kommunen im Tarifgebiet West) und TV-L (bis 2026 Tarifgebiet West, ab 2027 überall) ordentlich unkündbar.
- Eine Kündigung braucht die Schriftform mit Unterschrift. E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht (§ 623 BGB).
- Fristlose Kündigungen und der Kündigungsschutz sind nicht Teil der Berechnung.
Glossar
- Grundfrist
- Die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen für Arbeitnehmer.
- Betriebszugehörigkeit
- Die Dauer der Beschäftigung, nach der sich die Frist verlängert.
- Probezeit
- Die Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses mit kürzerer Kündigungsfrist.
- Zugang der Kündigung
- Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Empfänger ankommt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?
Ohne abweichende Regelung 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
Zählt der Tag des Zugangs mit?
Nein. Die Frist beginnt am folgenden Tag (§ 187 Abs. 1 BGB).
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, wenn eine Probezeit vereinbart ist. Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Im TVöD und TV-L gelten zwei Wochen zum Monatsschluss.
Welche gesetzliche Grundfrist gilt für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer gilt nach dem Gesetz immer die Grundfrist von 4 Wochen.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. www.gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 623 Schriftform der Kündigung. www.gesetze-im-internet.de
- VKA: TVöD Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026, § 34. vka.de
- TdL: TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14, § 34. www.tdl-online.de
Änderungsprotokoll
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