Gehalt & Arbeit

Kündigungsfrist-Rechner für Arbeitsverhältnisse

Der Kündigungsfrist-Rechner zeigt, an welchem Tag Ihr Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet. Er rechnet mit den gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB, mit der Probezeit und mit den Fristen des TVöD und TV-L. Für Mietwohnungen gibt es den [Kündigungsfrist-Rechner Wohnung](/kuendigungsfrist-wohnung-rechner).

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

Format TT.MM.JJJJ, von 01.01.2000 bis 31.12.2099

Format TT.MM.JJJJ, von 01.01.1950 bis 31.12.2099

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie das Datum ein, an dem die Kündigung zugeht. Das ist der Tag, an dem Sie sie erhalten, nicht das Datum auf dem Schreiben.
  2. Geben Sie den Beginn des Arbeitsverhältnisses ein.
  3. Wählen Sie, wer kündigt und welche Regelung gilt.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist, wie lange das Arbeitsverhältnis beim Zugang bestanden hat.

Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB):

Situation Frist
Vereinbarte Probezeit (höchstens 6 Monate) 2 Wochen, zu jedem Tag
Kündigung durch Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Kündigung durch Arbeitgeber, unter 2 Jahren 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 / 5 / 8 / 10 / 12 / 15 / 20 Jahren 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 Monate zum Monatsende

TVöD und TV-L (§ 34), für beide Seiten:

Beschäftigungszeit Frist
bis Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss
bis 1 Jahr 1 Monat zum Monatsschluss
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
ab 5 / 8 / 10 / 12 Jahren 3 / 4 / 5 / 6 Monate zum Quartalsende

Der Rechner nennt den frühesten möglichen Endtermin und den spätesten Zugang für diesen Termin.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Fall Zugang Ende
Arbeitnehmer kündigt (gesetzlich) 03.10.2026 31.10.2026
Arbeitnehmer kündigt (gesetzlich) 04.10.2026 15.11.2026
Arbeitgeber kündigt nach 6 Jahren 15.10.2026 31.12.2026
Arbeitgeber kündigt nach 22 Jahren 15.10.2026 31.05.2027
Probezeit, Beginn 01.07.2026 05.10.2026 19.10.2026
TVöD, Beginn 01.01.2023 19.11.2026 31.12.2026
TVöD, Beginn 01.01.2023 20.11.2026 31.03.2027

Zum 31.10. muss eine Kündigung mit 4 Wochen Frist spätestens am 03.10. zugehen. Ein Tag später verschiebt sich das Ende auf den 15.11.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Für Arbeitnehmer gilt nach dem Gesetz immer die Grundfrist von 4 Wochen. Arbeitsverträge verlängern die Frist für Arbeitnehmer oft auf die des Arbeitgebers. Längere vertragliche Fristen haben Vorrang.
  • Tarifverträge können andere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB). Für TVöD und TV-L rechnet der Rechner mit der Zeit seit dem Beginn. Zeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern können zur Beschäftigungszeit zählen und die Frist verlängern.
  • Nach mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit und ab 40 Jahren sind Beschäftigte nach § 34 Abs. 2 TVöD (Bund, Kommunen im Tarifgebiet West) und TV-L (bis 2026 Tarifgebiet West, ab 2027 überall) ordentlich unkündbar.
  • Eine Kündigung braucht die Schriftform mit Unterschrift. E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht (§ 623 BGB).
  • Fristlose Kündigungen und der Kündigungsschutz sind nicht Teil der Berechnung.

Glossar

Grundfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen für Arbeitnehmer.
Betriebszugehörigkeit
Die Dauer der Beschäftigung, nach der sich die Frist verlängert.
Probezeit
Die Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses mit kürzerer Kündigungsfrist.
Zugang der Kündigung
Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Empfänger ankommt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Ohne abweichende Regelung 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Zählt der Tag des Zugangs mit?

Nein. Die Frist beginnt am folgenden Tag (§ 187 Abs. 1 BGB).

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, wenn eine Probezeit vereinbart ist. Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Im TVöD und TV-L gelten zwei Wochen zum Monatsschluss.

Welche gesetzliche Grundfrist gilt für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer gilt nach dem Gesetz immer die Grundfrist von 4 Wochen.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.