Abfindungsrechner 2026
Der Abfindungsrechner zeigt, wie viel Steuer auf eine Abfindung anfällt und was netto bleibt. Er rechnet die Fünftelregelung in der Steuererklärung, den Lohnsteuerabzug bei der Auszahlung und die übliche Faustformel für die Höhe.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.
Rechenweg anzeigen
Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Steuer mit Fünftelregelung: Abfindung und zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung im Jahr der Auszahlung eingeben. Den Wert finden Sie im Steuerbescheid. Wer im Jahr nur einige Monate verdient, setzt entsprechend weniger an.
- Lohnsteuerabzug: Abfindung und Jahresbrutto ohne Abfindung eingeben, Steuerklasse wählen.
- Höhe: Monatsverdienst, Beschäftigungsdauer und Faktor eingeben.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression zu mildern:
Steuer auf die Abfindung = 5 × (Steuer auf Einkommen + ⅕ Abfindung − Steuer auf Einkommen)
Die Einkommensteuer berechnet der Rechner mit dem Tarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), dazu Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer. Bei Zusammenveranlagung gilt der Splittingtarif.
Auszahlung: Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Er behält Lohnsteuer wie für jeden sonstigen Bezug ein. Die Ermäßigung erhalten Sie erst mit der Einkommensteuererklärung.
Sozialversicherung: Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist kein Arbeitsentgelt. Es fallen keine Sozialabgaben an.
Faustformel (§ 1a KSchG): 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Mehr als sechs Monate zählen als volles Jahr.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Fünftelregelung: 30.000 € Abfindung, zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung 40.000 €, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer.
| Einkommensteuer | |
|---|---|
| ohne Abfindung | 7.209 € |
| mit Abfindung, ohne Fünftelregelung | 18.264 € |
| mit Fünftelregelung | 17.019 € |
Steuer auf die Abfindung: 9.810 € statt 11.055 €. Die Fünftelregelung spart 1.245 €. Netto bleiben 20.190 €.
Zusammenveranlagung: 60.000 € Abfindung bei 60.000 € gemeinsamem Einkommen: 17.540 € statt 20.032 € Steuer, Ersparnis 2.492 €.
Auszahlung: Bei 48.000 € Jahresbrutto und Steuerklasse I behält der Arbeitgeber von 30.000 € Abfindung 10.750 € Lohnsteuer ein und zahlt 19.250 € aus. Mit der Steuererklärung kommt ein Teil zurück, weil dann die Fünftelregelung greift.
Höhe: 4.000 € Monatsverdienst, 7 Jahre und 8 Monate: 4.000 € × 0,5 × 8 = 16.000 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Fünftelregelung gilt nur, wenn die Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften führt: Sie wird in einem Jahr gezahlt und Sie erhalten im Jahr mehr, als Sie bei fortgesetzter Beschäftigung verdient hätten. Teilzahlungen über zwei Jahre schaden in der Regel.
- Das zu versteuernde Einkommen schätzen Sie selbst. Der Rechner berücksichtigt keine Kinderfreibeträge und keinen Progressionsvorbehalt, etwa durch Arbeitslosengeld im selben Jahr.
- Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa nach § 1a KSchG oder durch Urteil (§ 10 KSchG: bis 12, in besonderen Fällen bis 18 Monatsverdienste). Meist wird sie verhandelt.
- Enthält die Zahlung Lohn für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, etwa Urlaubsabgeltung, ist dieser Teil sozialversicherungspflichtig.
- Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, kann das Arbeitslosengeld ruhen (§ 158 SGB III).
Glossar
- Fünftelregelung
- Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung, die erst in der Steuererklärung wirkt (§ 34 EStG).
- Zusammenballung von Einkünften
- Die Voraussetzung, dass die Abfindung in einem Jahr mehr Einkünfte bringt, als sonst angefallen wären.
- Zu versteuerndes Einkommen
- Das Einkommen, das Sie selbst schätzen und das der Rechner für die Steuer verwendet.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wird die Abfindung sofort mit der Fünftelregelung versteuert?
Nein. Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber ohne Fünftelregelung. Die Steuerersparnis bekommen Sie mit der Einkommensteuererklärung.
Zahle ich Sozialabgaben auf eine Abfindung?
Nein, wenn sie für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Als Richtwert ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist die gesetzliche Höhe nach § 1a KSchG und wird oft als Verhandlungsbasis genutzt.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa nach § 1a KSchG.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung). www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 24 Entschädigungen. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer (Abs. 3: sonstige Bezüge). www.gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Einkommensteuertarif 2026). www.bmf-steuerrechner.de
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung. www.gesetze-im-internet.de
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 10 Höhe der Abfindung. www.gesetze-im-internet.de
- BARMER Firmenkunden: Sozialversicherungslexikon, Abfindung. www.barmer.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.