Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
Der Rechner schätzt das Kurzarbeitergeld (KUG), das Beschäftigte für ausgefallene Arbeitszeit erhalten. Er rechnet mit Soll- und Ist-Entgelt, der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz und dem Leistungssatz von 60 oder 67 %.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie das Brutto ohne Kurzarbeit (Soll) und das Brutto mit Kurzarbeit (Ist) ein.
- Wählen Sie Steuerklasse und Bundesland.
- Geben Sie an, ob ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gilt.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Soll-Entgelt: Bruttoentgelt, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Ist-Entgelt: Bruttoentgelt, das in der Kurzarbeit tatsächlich erzielt wird. Beide werden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet (§ 106).
- Pauschaliertes Netto für beide Beträge wie beim Arbeitslosengeld (§ 153): minus 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan ohne persönliche Freibeträge, Solidaritätszuschlag.
- Nettoentgeltdifferenz = pauschaliertes Netto des Soll-Entgelts − pauschaliertes Netto des Ist-Entgelts.
- Kurzarbeitergeld (§ 105): 67 % der Differenz für Beschäftigte, die beim Arbeitslosengeld den erhöhten Satz erhielten (mindestens ein Kind), sonst 60 %.
Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit höchstens zwölf Monate geleistet (§ 104 Abs. 1).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Soll | Ist | Steuerklasse | Kind | Netto Soll | Netto Ist | Differenz | Kurzarbeitergeld |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.000 € | 1.500 € | I | nein | 2.102,00 € | 1.190,09 € | 911,91 € | 547,15 € |
| 3.000 € | 1.500 € | I | ja | 2.102,00 € | 1.190,09 € | 911,91 € | 610,98 € |
| 3.000 € | 0 € | I | nein | 2.102,00 € | 0,00 € | 2.102,00 € | 1.261,20 € |
| 3.000 € | 1.500 € | III | ja | 2.361,67 € | 1.200,00 € | 1.161,67 € | 778,32 € |
| 2.500 € | 2.000 € | I | nein | 1.808,84 € | 1.508,92 € | 299,92 € | 179,95 € |
Rechenweg erste Zeile: 2.102,00 € − 1.190,09 € = 911,91 € Differenz. 60 % davon sind 547,15 €. Das Ist-Entgelt ist das tatsächliche Gehalt in der Kurzarbeit. Es wird zusätzlich zum Kurzarbeitergeld ausgezahlt.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Der Arbeitsausfall muss erheblich sein: Er beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis, ist vorübergehend und nicht vermeidbar, und im Anspruchsmonat sind mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres Bruttoentgelts betroffen (§ 96).
- Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 2 und § 32b EStG). In der Steuererklärung kann das zu einer Nachzahlung führen.
- Verdienen Sie während der Kurzarbeit durch eine andere Tätigkeit dazu, erhöht das Entgelt das Ist-Entgelt (§ 106 Abs. 3).
- Die Abrechnung des Arbeitgebers kann um einige Euro abweichen, weil sie mit Ihren tatsächlichen Abrechnungsdaten rechnet.
- Der Rechner rechnet die Beträge für einen Kalendermonat.
Glossar
- Kurzarbeitergeld (KUG)
- Die Leistung für ausgefallene Arbeitszeit, wenn der Arbeitsausfall erheblich ist.
- Soll-Entgelt
- Das Entgelt, das Sie ohne Arbeitsausfall erhalten hätten.
- Ist-Entgelt
- Das Entgelt, das Sie während der Kurzarbeit tatsächlich erzielen.
- Nettoentgeltdifferenz
- Der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Entgelt netto, von dem 60 oder 67 % gezahlt werden.
- Progressionsvorbehalt
- Eine Steuerregel, nach der das steuerfreie Kurzarbeitergeld den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen kann.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 % (§ 105 SGB III).
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Das Gesetz sieht höchstens zwölf Monate vor (§ 104 SGB III).
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld?
Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des Arbeitsausfalls bei bestehendem Arbeitsverhältnis. Arbeitslosengeld gibt es bei Arbeitslosigkeit.
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 2 und § 32b EStG).
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- SGB III § 96. www.gesetze-im-internet.de
- SGB III § 104. www.gesetze-im-internet.de
- SGB III § 105. www.gesetze-im-internet.de
- SGB III § 106. www.gesetze-im-internet.de
- SGB III § 153. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 3. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 32b. www.gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026. www.bmf-steuerrechner.de
Änderungsprotokoll
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