Gesundheit

Zuzahlungsbefreiung-Rechner 2026: Belastungsgrenze

Der Zuzahlungsbefreiung-Rechner berechnet die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V, ab der gesetzlich Versicherte im Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit sind.

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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder ein.
  2. Geben Sie an, ob ein Ehegatte oder Lebenspartner sowie weitere Angehörige im Haushalt leben, und wie viele Kinder.
  3. Wählen Sie, ob eine schwerwiegende chronische Erkrankung mit Dauerbehandlung vorliegt.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Belastungsgrenze: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der gesamten, im selben Haushalt lebenden Familie, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung nur 1 %.
  2. Freibeträge werden vor der Berechnung abgezogen:
    • Ehegatte oder Lebenspartner im Haushalt: 15 % der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2026: 7.119 €).
    • Jeder weitere Angehörige im Haushalt: 10 % der Bezugsgröße (2026: 4.746 €).
    • Jedes Kind: der Betrag aus den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG, 2026 zusammen 9.756 € je Kind.
  3. Zusammengerechnet werden die Einnahmen und Zuzahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Bruttoeinnahmen Ehepartner Kinder Chronisch krank Belastungsgrenze
50.000 € Ja 2 Nein 467,38 €
40.000 € Nein 0 Ja 400,00 €

Rechenweg (1. Beispiel): Freibeträge 7.119 € (Ehepartner) + 19.512 € (2 Kinder) = 26.631 €. Maßgeblich: 50.000 € − 26.631 € = 23.369 €. Belastungsgrenze: 23.369 € × 2 % = 467,38 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zählen nicht bestimmte Entschädigungsleistungen, etwa nach dem Bundesentschädigungsgesetz; diese Ausnahmen bildet der Rechner nicht im Detail ab.
  • Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gelten gesonderte Regeln (als Bruttoeinnahmen zählt nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1); auch das bildet dieser Rechner nicht ab.
  • Was als schwerwiegende chronische Erkrankung gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien fest; die Einordnung übernimmt dieser Rechner nicht.
  • Die errechnete Belastungsgrenze gilt für ein Kalenderjahr; einmal erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung für den Rest des Jahres aus.

Glossar

Zuzahlung
Der Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte etwa bei Medikamenten und Behandlungen selbst bezahlen.
Belastungsgrenze
Der Betrag an Zuzahlungen pro Kalenderjahr, ab dem Versicherte nach § 62 SGB V von weiteren Zuzahlungen befreit sind.
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
Die Einnahmen des Haushalts, aus denen die Belastungsgrenze berechnet wird.
Schwerwiegende chronische Erkrankung
Eine Erkrankung, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien als solche einordnet.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen?

2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen der Familie nach Abzug der Freibeträge für Angehörige und Kinder, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung nur 1 %.

Welche Freibeträge werden abgezogen?

15 % der Bezugsgröße für den Ehegatten oder Lebenspartner (2026: 7.119 €), 10 % für jeden weiteren Angehörigen, und 9.756 € für jedes Kind.

Was passiert, wenn ich die Belastungsgrenze erreicht habe?

Die Krankenkasse stellt auf Antrag eine Bescheinigung aus, mit der Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit sind. Sammeln Sie dafür Ihre Zuzahlungsbelege.

Wie lange gilt die Befreiung, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist?

Die errechnete Belastungsgrenze gilt für ein Kalenderjahr. Ist sie erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung für den Rest des Jahres aus.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.