Gesundheit

PKV oder GKV Rechner 2026: Beiträge vergleichen

Der PKV-GKV-Rechner vergleicht Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem privaten Krankenversicherungsbeitrag (PKV) einschließlich des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses.

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  • Mit Rechenweg
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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein.
  2. Tragen Sie den Ihnen vorliegenden PKV-Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung ein, zum Beispiel aus einem Angebot.
  3. Wählen Sie Ihre Kinderzahl für die korrekte Pflegeversicherung.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. GKV-Beitrag: Bruttogehalt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, mal dem allgemeinen Satz von 14,6 % zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % für die Krankenversicherung, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Dazu die Pflegeversicherung mit 3,6 %, bei der der Arbeitnehmeranteil je nach Kinderzahl variiert.
  2. Arbeitgeberzuschuss zur PKV (§ 257 SGB V): die Hälfte Ihres PKV-Beitrags, höchstens die Hälfte dessen, was der Arbeitgeber bei der GKV an der Beitragsbemessungsgrenze zahlen würde. 2026 sind das höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat.
  3. Vergleich: GKV-Eigenanteil gegen PKV-Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Bruttogehalt 5.000 €, PKV-Beitrag 600 € Kranken- und 120 € Pflegeversicherung, 1 Kind:

Betrag
GKV-Eigenanteil (Arbeitnehmer) 527,50 €
PKV-Beitrag gesamt 720,00 €
Arbeitgeberzuschuss zur PKV 360,00 €
PKV-Eigenanteil 360,00 €
Unterschied 167,50 € weniger mit PKV

Arbeitgeberzuschuss bei 700 € Kranken- und 150 € Pflegeversicherungsbeitrag: 350,00 € plus 75,00 € = 425,00 € (unter dem Höchstzuschuss von 508,59 € plus 104,63 €).

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Der Rechner vergleicht nur die monatlichen Beiträge. Er berücksichtigt nicht, dass PKV-Beiträge im Alter meist steigen, während sich der GKV-Beitrag am Einkommen orientiert, und auch nicht Leistungsunterschiede zwischen den Tarifen.
  • Für den Wechsel in die PKV als Angestellter muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen; das prüft dieser Rechner nicht.
  • Der PKV-Beitrag ist hier eine Nutzereingabe, da er individuell nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif kalkuliert wird und es dafür keine amtliche Tabelle gibt.

Glossar

GKV
Gesetzliche Krankenversicherung, deren Beitrag sich nach dem Einkommen richtet.
PKV
Private Krankenversicherung, deren Beitrag individuell nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif kalkuliert wird.
Beitragsbemessungsgrenze
Das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.
Arbeitgeberzuschuss
Der Anteil des Beitrags, den der Arbeitgeber bei privater Versicherung nach § 257 SGB V bis zu einem Höchstbetrag übernimmt.
Versicherungspflichtgrenze
Die Gehaltsgrenze, ab der Angestellte nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig sind.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV maximal?

2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat, zusammen 613,22 €, und nie mehr als die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags.

Lohnt sich die PKV finanziell?

Das hängt stark vom Alter, Gesundheitszustand und Einkommen ab. Bei hohem Einkommen und gutem Gesundheitszustand ist die PKV oft günstiger als die GKV, im Alter kann sich das umkehren.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Grenze, bis zu der Ihr Gehalt für die GKV-Beiträge herangezogen wird, 2026 bei 5.812,50 € im Monat. Verdienen Sie mehr, zahlen Sie trotzdem nur auf diesen Betrag Beiträge.

Berücksichtigt der Rechner Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV?

Nein. Der Rechner vergleicht nur die monatlichen Beiträge. Er berücksichtigt weder Leistungsunterschiede zwischen den Tarifen noch, dass PKV-Beiträge im Alter meist steigen.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.