Sozialleistungen

Wohngeldrechner 2026

Der Wohngeldrechner schätzt den monatlichen Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Er rechnet mit der amtlichen Formel und den Tabellen aus den Anlagen 1 bis 3 des Gesetzes. Seine Ergebnisse stimmen mit den Rechenbeispielen des Bundesbauministeriums überein.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

Alle, die zum Wohngeld zählen, auch Kinder

€/Monat

Bruttokaltmiete laut Mietvertrag

€

Arbeitnehmer: Jahresbrutto minus 1.230 € je Person

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Zählen Sie alle Haushaltsmitglieder, die zum Wohngeld zählen, auch Kinder.
  2. Suchen Sie die Mietenstufe Ihrer Gemeinde in der Anlage zur Wohngeldverordnung. Sie reicht von I bis VII.
  3. Tragen Sie die Miete mit Nebenkosten ohne Heizung ein und das Jahreseinkommen: Bruttoeinkommen minus Werbungskosten (bei Arbeitnehmern mindestens der Pauschbetrag von 1.230 €).
  4. Wählen Sie die pauschalen Abzüge. Üblich sind 30 %, wenn Steuern, Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Zu berücksichtigende Miete M: Ihre Miete ohne Heizkosten, höchstens der Höchstbetrag für Mietenstufe und Haushaltsgröße (Anlage 1) plus Klimakomponente. Dazu kommt die Heizkostenentlastung.
  2. Gesamteinkommen Y: Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, abzüglich je 10 % für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung (§ 16) sowie der Freibeträge (§ 17), geteilt durch 12.
  3. Formel (§ 19 Abs. 1): Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y). Die Werte a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab (Anlage 2).
  4. Rundung: auf volle Euro. Unter 10 € im Monat wird kein Wohngeld gezahlt (§ 21 Nr. 1 WoGG).

Heizkostenentlastung und Klimakomponente je Haushaltsgröße (§ 12 Abs. 6 und 7 WoGG):

Haushaltsmitglieder Heizkostenentlastung Klimakomponente
1 110,40 € 19,20 €
2 142,60 € 24,80 €
3 170,20 € 29,60 €
4 197,80 € 34,40 €
5 225,40 € 39,20 €
jedes weitere 27,60 € 4,80 €

Freibeträge pro Jahr: 1.800 € je schwerbehindertem Haushaltsmitglied (Grad der Behinderung 100, oder darunter bei Pflegebedürftigkeit mit häuslicher Pflege) und 1.320 € für Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gezahlt wird (§ 17).

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Fall Haushalt Mietenstufe Miete Jahreseinkommen Abzüge Wohngeld
BMWSB-Beispiel 1 1 I 335 € 15.498 € 10 % 110 €
BMWSB-Beispiel 2 1 IV 470 € 16.200 € 0 % 88 €
BMWSB-Beispiel 3, ein Schwerbehinderter 2 II 480 € 23.196 € 10 % 166 €
Single, geringes Einkommen 1 III 450 € 12.000 € 30 % 373 €
Familie 3 IV 750 € 24.000 € 30 % 539 €
Familie 4 V 900 € 36.000 € 30 % 576 €

Die ersten drei Beispiele stammen aus den Rechenbeispielen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Rechner kommt auf dieselben Beträge.

Rechenweg für den Single (Zeile 4): Höchstbetrag in Mietenstufe III für eine Person 456 €, die Miete von 450 € liegt darunter. M = 450 € + 110,40 € Heizkostenentlastung = 560,40 €. Y = 12.000 € × 70 % : 12 = 700 €. Mit a = 0,04, b = 0,0004797 und c = 0,0000408 ergibt die Formel 372,87 €, gerundet 373 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe oder andere Leistungen erhält, bei denen die Unterkunftskosten berücksichtigt werden, bekommt kein Wohngeld (§ 7 WoGG).
  • Kein Anspruch besteht, wenn das Wohngeld unter 10 € im Monat läge, oder wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens (§ 21).
  • Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden, bei gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate (§ 25).
  • Der Rechner kennt nicht: den Freibetrag für Kinder mit eigenem Erwerbseinkommen (§ 17 Nr. 4), die Freibeträge für Verfolgte des Nationalsozialismus, Haushalte mit mehr als zwölf Mitgliedern und den Lastenzuschuss für Eigentümer.
  • Das Ergebnis ist eine Schätzung. Über den Anspruch entscheidet die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises.

Glossar

Wohngeld
Ein Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Haushalte mit geringem Einkommen.
Mietenstufe
Die Einstufung Ihres Wohnorts, die in die Berechnung des Wohngeldes eingeht.
WoGG
Das Wohngeldgesetz, dessen Formel und Tabellen der Rechner verwendet.
Grundsicherungsgeld
Die Leistung, die das frühere Bürgergeld ersetzt und die ein Wohngeld ausschließt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Das hängt von Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete und Einkommen ab. Der Rechner zeigt den Betrag für Ihre Angaben.

Wie finde ich meine Mietenstufe?

Die Zuordnung jeder Gemeinde steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sind nach Kreisen zusammengefasst (§ 12 Abs. 3 WoGG).

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld zusammen bekommen?

Nein. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 WoGG).

Wo beantrage ich Wohngeld?

Bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, nur auf Antrag (§ 22 WoGG).

Ab welcher Höhe wird Wohngeld gezahlt?

Kein Anspruch besteht, wenn das Wohngeld unter 10 € im Monat läge.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.