Kinderzuschlag-Rechner 2026
Der Kinderzuschlag-Rechner schätzt, ob Ihre Familie Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) hat und wie hoch er ist. Er prüft Mindesteinkommen, Bedarf der Eltern, Anrechnung des Einkommens, Hilfebedürftigkeit und Vermögen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie an, ob ein Partner im Haushalt lebt, und die Kinder nach Altersgruppe.
- Tragen Sie Miete mit Nebenkosten und Heizkosten ein.
- Tragen Sie Brutto und Netto jedes Erwerbseinkommens ein und anderes Einkommen der Eltern.
- Tragen Sie Einkommen der Kinder, Wohngeld und Vermögen ein, falls vorhanden. Wohngeld können Sie mit dem Wohngeldrechner schätzen.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Mindesteinkommen (§ 6a Abs. 1 Nr. 2): Das Bruttoeinkommen der Eltern, ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, muss 900 € betragen, bei Alleinerziehenden 600 €.
- Höchstbetrag: 297 € je Kind im Monat, darin sind 25 € Sofortzuschlag enthalten (§ 6a Abs. 2). Einkommen des Kindes, zum Beispiel Unterhalt, mindert den Betrag um 45 % (§ 6a Abs. 3).
- Gesamtbedarf der Eltern (§ 6a Abs. 5): Regelbedarf, Mehrbedarf und der Anteil der Eltern an Miete und Heizung. Der Elternanteil hängt von der Kinderzahl ab:
| Kinder | Elternpaare | Alleinerziehende |
|---|---|---|
| 1 | 82,50 % | 77,23 % |
| 2 | 70,21 % | 62,91 % |
| 3 | 61,11 % | 53,06 % |
| 4 | 54,09 % | 45,89 % |
| 5 | 48,52 % | 40,42 % |
- Einkommen der Eltern (§ 6a Abs. 6): Erwerbseinkommen nach den Abzügen des SGB II (Grundfreibetrag und Staffel nach § 11b). Der Teil über dem Gesamtbedarf mindert den Kinderzuschlag um 45 %. Anderes Einkommen über dem Bedarf mindert ihn voll.
- Hilfebedürftigkeit (§ 6a Abs. 1 Nr. 3): Mit Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld darf die Familie nicht auf Grundsicherungsgeld angewiesen sein. Fehlen höchstens 100 €, besteht der Anspruch unter Bedingungen trotzdem (§ 6a Abs. 1a).
- Vermögen (§ 6a Abs. 3): Frei sind 40.000 € für die berechtigte Person und 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Fall | Gesamtbedarf der Eltern | Minderung | Kinderzuschlag |
|---|---|---|---|
| Paar, Kinder 6 und 14 Jahre, Miete 600 €, Heizung 100 €, 2.800 € brutto, 2.100 € netto | 1.503,47 € | 98,34 € | 495,66 € |
| Alleinerziehend, Kind 8 Jahre, Miete 500 €, Heizung 80 €, 1.600 € brutto, 1.300 € netto, 200 € anderes Einkommen | 1.078,49 € | 19,58 € | 277,42 € |
| Paar, zwei Kinder unter 6 Jahren, Miete 700 €, Heizung 100 €, 2.200 € und 800 € brutto, 1.750 € und 700 € netto | 1.573,68 € | 103,64 € | 490,36 € |
Rechenweg erste Zeile: Regelbedarf 2 × 506 € = 1.012 €, dazu 70,21 % von 700 € Wohnkosten = 491,47 €. Gesamtbedarf 1.503,47 €. Vom Netto 2.100 € gehen 378 € Absetzbeträge ab, bereinigt bleiben 1.722 €. Der Teil über dem Gesamtbedarf beträgt 218,53 €, davon 45 % sind 98,34 €. Höchstbetrag 2 × 297 € = 594 €, abzüglich 98,34 € ergibt 495,66 €. Die Bedarfsgemeinschaft ist mit dem Kinderzuschlag nicht hilfebedürftig.
Kein Anspruch besteht zum Beispiel bei einem Alleinerziehenden mit 500 € brutto (unter dem Mindesteinkommen von 600 €) und bei einem Paar mit einem Kind und 3.000 € plus 1.000 € brutto, weil das Einkommen den Bedarf so weit übersteigt, dass der Zuschlag vollständig entfällt.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Der Kinderzuschlag wird für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt, die im Haushalt leben. Der Rechner nimmt Kinder unter 18 Jahren an.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt sechs Monate. Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen der sechs Monate vor dem Bewilligungszeitraum (§ 6a Abs. 7 und 8).
- Wer Kinderzuschlag bezieht, hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG).
- Der Rechner nimmt die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe an. Die Familienkasse prüft die Angemessenheit.
- Das Einkommen der Kinder wird für alle Kinder zusammen eingetragen. Der Rechner verteilt es gleichmäßig.
- Die Familienkasse rechnet mit gerundeten Prozentwerten bei den Wohnkosten. Der Bescheid kann um einige Euro abweichen.
- Bleibt die Familie auch mit Kinderzuschlag und Wohngeld hilfebedürftig, kommt in der Regel Grundsicherungsgeld in Frage. Prüfen Sie im Zweifel beide Leistungen.
Glossar
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden kann.
- Bewilligungszeitraum
- Der Zeitraum von sechs Monaten, für den der Kinderzuschlag bewilligt wird.
- Mindesteinkommen
- Das Einkommen, das die Eltern mindestens erzielen müssen, damit ein Anspruch besteht.
- Bildung und Teilhabe
- Zusätzliche Leistungen, auf die Bezieher von Kinderzuschlag Anspruch haben (§ 6b BKGG).
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Bis zu 297 € je Kind und Monat, inklusive 25 € Sofortzuschlag.
Welches Einkommen brauche ich mindestens?
900 € brutto im Monat für Paare und 600 € brutto für Alleinerziehende, ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG).
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Gibt es Kinderzuschlag zusätzlich zum Wohngeld?
Ja. Das Wohngeld wird bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt (§ 6a Abs. 1 Satz 2 und 3).
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Der Bewilligungszeitraum beträgt sechs Monate.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- BKGG § 6. www.gesetze-im-internet.de
- BKGG § 6a. www.gesetze-im-internet.de
- BKGG § 6b. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 9. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 11b. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 20. www.gesetze-im-internet.de
- SGB II § 21. www.gesetze-im-internet.de
- RBSFV 2026 § 2. www.gesetze-im-internet.de
- Familienportal des Bundes: Kinderzuschlag (Höchstbetrag 297 € je Kind). familienportal.de
- Fokus Sozialrecht: Kinderzuschlag, Wohnkostenanteile nach dem 12. Existenzminimumbericht (Sekundärquelle, Tabelle der Familienkasse war nicht abrufbar). www.fokus-sozialrecht.de
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