Sozialleistungen

WBS-Rechner: Wohnberechtigungsschein prüfen

Der WBS-Rechner prüft, ob das Einkommen Ihres Haushalts unter der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) liegt. Er rechnet mit der Grenze des Bundes nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Wenn Ihr Land eine andere Grenze festgelegt hat, tragen Sie diese ein.

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  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie die Zahl der Personen im Haushalt und davon die Kinder an.
  2. Tragen Sie den Bruttojahreslohn aller Haushaltsmitglieder ein und wie viele davon Arbeitslohn beziehen. Weitere Einkünfte tragen Sie getrennt ein.
  3. Wählen Sie die pauschalen Abzüge, die für Sie zutreffen, und tragen Sie Freibeträge ein.
  4. Kennen Sie die Einkommensgrenze Ihres Landes, geben Sie sie ein.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Jahreseinkommen (§ 21 WoFG): Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder. Bei Arbeitnehmern ist das der Bruttolohn minus Werbungskosten (Pauschbetrag 1.230 €). Weitere Einkünfte wie Renten oder Arbeitslosengeld rechnen Sie dazu.
  2. Pauschaler Abzug (§ 23): je 10 % für Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, höchstens 30 %.
  3. Freibeträge (§ 24): 4.500 € je Schwerbehindertem mit Grad 100 (oder ab 80 und pflegebedürftig), 2.100 € bei Grad unter 80 und Pflegebedürftigkeit, 4.000 € bei jungen Ehepaaren, 600 € je Kind unter 12 bei Alleinerziehenden mit Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, bis zu 600 € je Kind von 16 bis 24 mit eigenem Einkommen, dazu Unterhaltsleistungen.
  4. Gesamteinkommen = Jahreseinkommen − Abzug − Freibeträge (§ 20).
  5. Einkommensgrenze des Bundes (§ 9 Abs. 2): 12.000 € für eine Person, 18.000 € für zwei Personen, 4.100 € für jede weitere Person, dazu 500 € je Kind.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Mit 30 % pauschalem Abzug und der Bundesgrenze:

Haushalt Bruttolohn Gesamteinkommen Grenze Ergebnis
1 Person 18.000 € 11.739 € 12.000 € unter der Grenze
1 Person 20.000 € 13.139 € 12.000 € über der Grenze
2 Personen, ein Verdiener 22.000 € 14.539 € 18.000 € unter der Grenze
3 Personen, davon 1 Kind 30.000 € 20.139 € 22.600 € unter der Grenze
4 Personen, davon 2 Kinder, zwei Verdiener 55.000 € 36.778 € 27.200 € über der Grenze

Rechenweg erste Zeile: 18.000 € − 1.230 € Werbungskosten = 16.770 €. Davon 30 % Abzug: 5.031 €. Gesamteinkommen 11.739 €. Die Grenze für eine Person beträgt 12.000 €.

Alleinerziehende mit einem Kind unter 12 Jahren, 26.000 € brutto: 24.770 € Einkünfte, nach 30 % Abzug 17.339 €, nach 600 € Freibetrag 16.739 €. Die Grenze für zwei Personen mit einem Kind beträgt 18.500 €. Der Haushalt liegt darunter.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Für Ihr Bundesland kann eine andere Einkommensgrenze gelten (§ 9 Abs. 3 WoFG). Dann tragen Sie diesen Wert ein. Ohne Eintrag rechnet der Rechner mit der Bundesgrenze.
  • Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle für ein Jahr erteilt (§ 27 Abs. 2). Maßgebend sind die Verhältnisse bei Antragstellung (§ 20) und das Einkommen der folgenden zwölf Monate (§ 22).
  • Der Rechner ermittelt nur, ob die Einkommensgrenze eingehalten wird. Wohnungsgröße und weitere Bedingungen prüft die Wohnungsbehörde.
  • Zum Haushalt zählen Antragsteller, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer Lebensgemeinschaft und deren Verwandte in gerader Linie sowie Pflegekinder (§ 18).
  • Für den Zuschlag von 500 € je Kind zählen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG, in der Regel Kinder bis 18 Jahre und bis 25 Jahre in Ausbildung.
  • In Härtefällen kann ein WBS auch bei Überschreitung der Grenze erteilt werden (§ 27 Abs. 3).

Glossar

Wohnberechtigungsschein (WBS)
Die Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt.
Einkommensgrenze
Die Grenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), bis zu der Ihr Haushaltseinkommen liegen darf.
WoFG
Das Wohnraumförderungsgesetz, nach dem die Bundesgrenze gilt.
Haushalt
Antragsteller, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer Lebensgemeinschaft und deren Verwandte, die zusammen wohnen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den WBS?

Nach Bundesrecht 12.000 € für eine Person, 18.000 € für zwei Personen, 4.100 € je weitere Person und 500 € je Kind. Die Länder dürfen abweichen.

Wo beantrage ich den WBS?

Bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, meist dem Wohnungsamt.

Wie lange gilt der WBS?

Nach dem Wohnraumförderungsgesetz ein Jahr (§ 27 Abs. 2).

Was zählt zum Einkommen?

Die positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder nach dem Einkommensteuergesetz, dazu bestimmte steuerfreie Einnahmen (§ 21 WoFG).

Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?

Er wird auf Antrag von der zuständigen Stelle für ein Jahr erteilt (§ 27 Abs. 2 WoFG).

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

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