Verzugszinsen-Rechner 2026: Zinsen nach § 288 BGB
Der Verzugszinsen-Rechner berechnet, wie viel Zinsen für eine verspätet bezahlte Forderung anfallen, mit dem Basiszinssatz zum Zeitpunkt des Verzugsbeginns.
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- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie die Forderung und den Tag ein, ab dem Verzug besteht (meist der Tag nach Ablauf einer Zahlungsfrist oder Mahnung, § 286 BGB).
- Tragen Sie das Zahlungsdatum ein.
- Wählen Sie, ob der Schuldner Verbraucher oder Unternehmen ist.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Verzugszinssatz: Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB), plus 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Basiszinssatz (§ 247 BGB): ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Aktuell (seit 1. Juli 2026): 1,52 %.
- Zinsen = Forderung × Zinssatz × Tage : 365.
- Pauschale: Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen kommt eine Pauschale von 40 € hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB), auch wenn später noch weitere Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden.
Basiszinssatz in den vergangenen Jahren:
| Zeitraum | Basiszinssatz |
|---|---|
| ab 01.07.2026 | 1,52 % |
| 01.01. bis 30.06.2026 | 1,27 % |
| 01.07. bis 31.12.2025 | 1,27 % |
| 01.01. bis 30.06.2025 | 2,27 % |
| 01.07. bis 31.12.2024 | 3,37 % |
| 01.01. bis 30.06.2024 | 3,62 % |
| 01.07. bis 31.12.2023 | 3,12 % |
| 01.01. bis 30.06.2023 | 1,62 % |
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Forderung | Verzugsbeginn | Zahlung | Schuldner | Zinssatz | Zinsen | Pauschale |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.000 € | 01.03.2026 | 01.06.2026 | Verbraucher | 6,27 % | 79,02 € | 0,00 € |
| 5.000 € | 01.03.2026 | 01.06.2026 | Unternehmen | 10,27 % | 129,43 € | 40,00 € |
Rechenweg erste Zeile: Basiszinssatz am 01.03.2026: 1,27 %. Zinssatz 1,27 % + 5 = 6,27 %. 92 Tage: 5.000 € × 6,27 % × 92 : 365 = 79,02 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Maßgeblich ist der Basiszinssatz am Tag des Verzugsbeginns. Steigt oder sinkt er während des Verzugs, rechnet dieser Rechner trotzdem mit dem Anfangssatz; genau genommen müsste man jeden Halbjahresabschnitt einzeln zinsen.
- Ob und wann Verzug eingetreten ist, regelt § 286 BGB, zum Beispiel durch Mahnung oder eine im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist.
- Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund einen höheren Zins verlangen, etwa bei vereinbarten Verzugszinsen (§ 288 Abs. 3 BGB).
- Die Pauschale von 40 € gilt nur zwischen Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.
Glossar
- Verzug
- Der Zustand, in dem eine Forderung verspätet bezahlt wird; wann er eintritt, regelt § 286 BGB.
- Basiszinssatz
- Der Zinssatz, zu dem 5 oder 9 Prozentpunkte hinzukommen.
- Verzugsbeginn
- Der Tag, ab dem Verzugszinsen anfallen und dessen Basiszinssatz maßgeblich ist.
- Pauschale von 40 €
- Eine Pauschale, die nur zwischen Unternehmen gilt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verzugszinssatz 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 bei Verbrauchern 6,52 % (Basiszinssatz 1,52 % + 5), bei Unternehmen 10,52 % (+ 9).
Wie wird der Basiszinssatz festgelegt?
Er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli nach der Hauptrefinanzierungsoperation der EZB und wird von der Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben (§ 247 BGB).
Gibt es die Pauschale von 40 € auch gegenüber Verbrauchern?
Nein, nur bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 5 BGB).
Welcher Basiszinssatz gilt für die Berechnung?
Maßgeblich ist der Basiszinssatz am Tag des Verzugsbeginns.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- BGB § 247. www.gesetze-im-internet.de
- BGB § 288. www.gesetze-im-internet.de
- Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz nach § 247 BGB (Bekanntgabe zum 1. Juli 2026: 1,52 %). www.bundesbank.de
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