Prozesskostenrechner 2026: Kosten eines Verfahrens
Der Prozesskostenrechner schätzt die Gesamtkosten eines Zivilprozesses: Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten, und wie sich die Kosten bei teilweisem Obsiegen verteilen.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie den Streitwert und die Instanz ein.
- Geben Sie an, ob der Beklagte anwaltlich vertreten ist.
- Für das Kostenrisiko tragen Sie zusätzlich ein, zu wie viel Prozent der Kläger voraussichtlich obsiegt.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Gerichtskosten (§ 34 GKG): In der ersten Instanz 3,0 Gerichtsgebühren (Nr. 1210 KV GKG), in der Berufung 4,0 (Nr. 1220).
- Anwaltskosten je Seite: In der ersten Instanz Verfahrensgebühr 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) plus Terminsgebühr 1,2 (Nr. 3104), zusammen 2,5. In der Berufung 1,6 plus 1,2, zusammen 2,8. Dazu Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) und Umsatzsteuer 19 %.
- Gesamtkosten: Gerichtskosten plus Anwaltskosten beider Seiten, falls beide anwaltlich vertreten sind.
- Kostentragung: Verliert eine Partei vollständig, trägt sie alle Kosten des Rechtsstreits (§ 91 Abs. 1 ZPO). Obsiegt jede Partei teilweise, werden die Kosten im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen geteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Streitwert 5.000 €, 1. Instanz, beide Seiten anwaltlich vertreten:
| Gerichtskosten | Anwalt Kläger | Anwalt Beklagter | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| 511,50 € | 1.078,44 € | 1.078,44 € | 2.668,38 € |
In der Berufung: Gerichtskosten 682,00 €, Anwalt je Seite 1.204,99 €, Gesamtkosten 3.091,98 €.
Ohne eigenen Anwalt des Beklagten: Gesamtkosten 1.589,94 €.
Kostenrisiko bei 60 % Erfolgsquote des Klägers (1. Instanz, Streitwert 5.000 €):
| Gesamtkosten | Trägt der Kläger | Trägt der Beklagte |
|---|---|---|
| 2.668,38 € | 1.067,35 € | 1.601,03 € |
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Der Rechner rechnet mit den gesetzlichen Mindestgebühren (ohne Erhöhungen, zum Beispiel für mehrere Auftraggeber) und ohne Beweisaufnahme, Sachverständige oder Zeugenkosten.
- Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung und ein Vergleich vor dem Termin, der die Terminsgebühr auslösen kann, sind nicht eingerechnet.
- Das Gericht entscheidet über die Kostenverteilung im Urteil. Der Rechner zeigt nur eine Schätzung nach der gesetzlichen Grundregel.
- Bei einem Vergleich fallen oft zusätzlich eine Einigungsgebühr und ermäßigte Gerichtsgebühren an, die hier nicht enthalten sind.
Glossar
- Streitwert
- Der Wert, um den gestritten wird und nach dem sich die Kosten richten.
- Gerichtskosten
- Die Kosten, die das Gericht für das Verfahren erhebt.
- Anwaltsgebühren
- Die Gebühren der Anwälte beider Seiten nach dem Gesetz.
- Prozesskostenhilfe
- Eine staatliche Hilfe bei den Kosten, die der Rechner nicht berücksichtigt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Risiko bei einem Rechtsstreit?
Bei vollständigem Verlieren die gesamten Prozesskosten, im Beispiel 2.668,38 € bei einem Streitwert von 5.000 €. Mit Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe sinkt das eigene Risiko.
Wer trägt bei einem Vergleich die Kosten?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Ohne Vereinbarung gilt meist eine Kostenteilung nach Kopfteilen oder dem Verhältnis des Obsiegens.
Was kostet ein Prozess in der Berufung?
Mehr als in der ersten Instanz, weil sowohl die Gerichtsgebühr (4,0 statt 3,0) als auch die Verfahrensgebühr des Anwalts (1,6 statt 1,3) höher sind.
Wer entscheidet über die Verteilung der Kosten?
Das Gericht entscheidet über die Kostenverteilung im Urteil. Der Rechner zeigt nur eine Schätzung.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- GKG § 34. www.gesetze-im-internet.de
- RVG § 13. www.gesetze-im-internet.de
- ZPO § 91. www.gesetze-im-internet.de
- ZPO § 92. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
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