Gehalt & Arbeit

Urlaubsabgeltung-Rechner

Der Urlaubsabgeltung-Rechner zeigt, wie viel Geld Sie für Urlaub bekommen, den Sie wegen des Endes Ihres Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen können. Er berechnet den Wert eines Urlaubstags, den Bruttobetrag und das Netto nach Steuern und Sozialabgaben 2026.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
€

Für Kirchensteuer (8 oder 9 %) und Pflegeversicherung in Sachsen

Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 0,5 oder 1 je Kind. Nur Steuerklasse I bis IV.

%

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt ohne Überstunden und Ihre Arbeitstage pro Woche ein.
  2. Tragen Sie die offenen Urlaubstage ein. Wie viele es sind, zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.
  3. Wählen Sie den Monat des Ausscheidens sowie Steuerklasse, Kirchensteuer und Bundesland.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung (§ 11 BUrlG).

Bei festem Monatsgehalt: 13 Wochen entsprechen drei Monaten.

Wert eines Urlaubstags = 3 × Monatsgehalt : (13 × Arbeitstage pro Woche)

Urlaubsabgeltung = offene Urlaubstage × Wert eines Urlaubstags

Bei schwankendem Verdienst: Verdienst der letzten 13 Wochen : Arbeitstage in diesen 13 Wochen.

Netto: Die Abgeltung ist eine Einmalzahlung. Lohnsteuer fällt als sonstiger Bezug nach dem Programmablaufplan 2026 an, Sozialabgaben bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 23a SGB IV), berechnet wie im Sonderzahlungsrechner für den Monat des Ausscheidens.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Festes Gehalt: 3.500 € brutto, Fünftagewoche, 10 offene Urlaubstage, Ausscheiden im Juni, Steuerklasse I, kinderlos.

  • Wert eines Urlaubstags: 3 × 3.500 € : 65 = 161,54 €
  • Urlaubsabgeltung: 10 × 10.500 € : 65 = 1.615,38 € brutto
  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: 376,00 €, Sozialabgaben: 351,35 €
  • Netto: 888,03 €

Schwankender Verdienst: 7.800 € in den letzten 13 Wochen an 60 Arbeitstagen, 8 offene Tage: 8 × 7.800 € : 60 = 1.040,00 € brutto.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Eine Abgeltung gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Im laufenden Arbeitsverhältnis muss Urlaub genommen werden.
  • Dauerhafte Gehaltserhöhungen im 13-Wochen-Zeitraum zählen voll. Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Ausfälle bleiben außer Betracht (§ 11 BUrlG). Diese Fälle rechnen Sie mit der zweiten Methode.
  • Für Monatsgehälter bis 2.000 € (Minijob, Übergangsbereich) zeigt der Rechner nur den Bruttobetrag, weil dort Sonderregeln für Einmalzahlungen gelten.
  • Das Netto ist die Zahlung im Monat des Ausscheidens. Über die Steuererklärung kann sich die Steuer noch ändern.

Glossar

Urlaubsabgeltung
Die Auszahlung von nicht genommenem Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses.
13-Wochen-Zeitraum
Der Zeitraum, dessen Verdienst die Höhe eines Urlaubstags bestimmt.
Resturlaub
Der Urlaub, der bei Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommen ist.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel ist ein Urlaubstag wert?

Bei festem Gehalt und Fünftagewoche: Monatsgehalt × 3 : 65. Bei 3.500 € sind das 161,54 € brutto.

Wird Urlaubsabgeltung versteuert?

Ja. Sie ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn und wird als Einmalzahlung abgerechnet.

Kann ich mir Urlaub auch ohne Kündigung auszahlen lassen?

Den gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Er dient der Erholung und wird nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten.

Gibt es eine Abgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis?

Nein. Eine Abgeltung gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Im laufenden Arbeitsverhältnis muss Urlaub genommen werden.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.