Urlaubsanspruch-Rechner
Der Urlaubsanspruch-Rechner zeigt, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen: anteilig im Jahr des Ein- oder Austritts, als gesetzlicher Mindesturlaub bei Teilzeit oder Minijob und nach einer Elternzeit.
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Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Wählen Sie die Berechnung: Ein- oder Austritt, Mindesturlaub oder Elternzeit.
- Geben Sie Ihren vertraglichen Jahresurlaub in Arbeitstagen ein.
- Für Ein- oder Austritt tragen Sie das Urlaubsjahr, den Beginn und, falls bekannt, das Ende des Arbeitsverhältnisses ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Ein- und Austritt (§§ 4 und 5 BUrlG): Den vollen Jahresurlaub gibt es erstmals nach sechs Monaten Arbeitsverhältnis (Wartezeit). Nur ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat steht zu, wenn
- a) die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt wird (Beginn nach dem 1. Juli),
- b) Sie vor Ablauf der Wartezeit ausscheiden oder
- c) Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheiden.
Volle Monate zählen ab dem Eintrittsdatum, nicht nach Kalendermonaten. Bruchteile ab einem halben Tag werden auf einen ganzen Tag aufgerundet.
Mindesturlaub: 24 Werktage bei sechs Werktagen pro Woche (§ 3 BUrlG). Der Rechner rechnet auf Ihre Arbeitstage um: 24 × Arbeitstage : 6. Jugendliche erhalten 25 bis 30 Werktage (§ 19 JArbSchG), schwerbehinderte Menschen 5 Arbeitstage zusätzlich bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX).
Elternzeit: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber (§ 17 BEEG).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Jahresurlaub 30 Tage, Urlaubsjahr 2026:
| Situation | Regel | Urlaub 2026 |
|---|---|---|
| Beginn 15.08.2026 | Wartezeit nicht erfüllt, 4 volle Monate | 10 Tage |
| Beginn 01.04.2026 | Wartezeit am 30.09.2026 erfüllt | 30 Tage |
| Beginn 01.02.2026, Ende 30.06.2026 | vor Ende der Wartezeit ausgeschieden, 5 Monate | 13 Tage |
| seit 2020 beschäftigt, Ende 31.05.2026 | erste Jahreshälfte, 5 Monate | 13 Tage |
| seit 2020 beschäftigt, Ende 15.09.2026 | zweite Jahreshälfte | 30 Tage |
Bei 5 Monaten ergibt sich 30 × 5 : 12 = 12,5 Tage, aufgerundet 13 Tage.
Mindesturlaub: Fünftagewoche 20 Tage. Minijob an 2 Tagen pro Woche: 24 × 2 : 6 = 8 Tage. Schwerbehindert bei fünf Tagen: 20 + 5 = 25 Tage.
Elternzeit: 30 Tage Urlaub, 7 volle Monate Elternzeit: 30 × 5 : 12 = 12,5 Tage.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Wer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Vertraglichen Mehrurlaub darf der Arbeitgeber anteilig kürzen, wenn der Vertrag das vorsieht.
- Bei einem Jobwechsel im Jahr wird Urlaub, den der frühere Arbeitgeber schon gewährt hat, angerechnet (§ 6 BUrlG). Doppelten Urlaub gibt es nicht.
- Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz kürzen den Urlaub nicht (§ 24 MuSchG).
- Wechseln Sie im Jahr zwischen Voll- und Teilzeit, wird der Urlaub für die Zeiträume getrennt berechnet. Das deckt der Rechner nicht ab. Zum Umrechnen bei weniger Arbeitstagen dient der Teilzeit-Rechner.
- Arbeits- und Tarifverträge können günstigere Regeln enthalten.
Glossar
- Mindesturlaub
- Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
- Teilurlaub
- Der anteilige Urlaub, wenn Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt sind.
- Beschäftigungsverbot
- Das Arbeitsverbot nach dem Mutterschutzgesetz, das den Urlaub nicht kürzt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich am 1. April anfange?
Den vollen Jahresurlaub. Die Wartezeit von sechs Monaten endet am 30. September, also noch im selben Jahr. Urlaub, den Ihnen ein früherer Arbeitgeber im Jahr schon gewährt hat, wird angerechnet.
Wie viel Urlaub steht mir im Minijob zu?
Wie allen Beschäftigten mindestens 24 Werktage im Jahr, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage. Bei zwei Tagen pro Woche sind das 8 Urlaubstage.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Kann er nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt. Den Betrag zeigt der Urlaubsabgeltung-Rechner.
Kürzt ein Beschäftigungsverbot den Urlaub?
Nein. Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz kürzen den Urlaub nicht (§ 24 MuSchG).
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 3 Dauer des Urlaubs. www.gesetze-im-internet.de
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 4 Wartezeit. www.gesetze-im-internet.de
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 5 Teilurlaub. www.gesetze-im-internet.de
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 17 Urlaub. www.gesetze-im-internet.de
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten. www.gesetze-im-internet.de
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 19 Urlaub. www.gesetze-im-internet.de
- SGB IX § 208 Zusatzurlaub. www.gesetze-im-internet.de
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