Überstunden-Rechner
Der Überstunden-Rechner zeigt, was von ausbezahlten Überstunden brutto und netto übrig bleibt. Er berechnet den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt, rechnet einen Zuschlag ein und ermittelt die Abzüge.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Monatsgehalt, vertragliche Wochenstunden und die Zahl der Überstunden ein.
- Tragen Sie einen Überstundenzuschlag ein, falls Ihr Vertrag oder Tarifvertrag einen vorsieht.
- Wählen Sie, wie abgerechnet wird. Das steht auf Ihrer Lohnabrechnung.
- Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer und Bundesland.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Stundenlohn = Monatsgehalt : (Wochenstunden × 13/3)
- Auszahlung brutto = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag)
- Netto, je nachdem, wie der Arbeitgeber abrechnet:
- mit dem Monatslohn: Netto mit Überstunden minus Netto ohne Überstunden, also der Zuwachs im Monat.
- als Einmalzahlung: Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug und Sozialabgaben wie beim Sonderzahlungsrechner.
Zuschläge: Überstundenzuschläge sind steuer- und beitragspflichtig. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu bestimmten Prozentsätzen, etwa 25 % für Nachtarbeit und 50 % für Sonntagsarbeit.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
3.500 € brutto, 40 Wochenstunden, 20 Überstunden mit 25 % Zuschlag, Steuerklasse I, kinderlos:
- Stundenlohn: 3.500 : 173,33 = 20,19 €
- Auszahlung: 20 × 20,19 € × 1,25 = 504,81 € brutto
- Mit dem Monatslohn: Netto steigt von 2.333,25 € auf 2.608,10 €, also 274,85 € netto (54,4 %)
- Als Einmalzahlung im Dezember: 278,01 € netto
Von ausbezahlten Überstunden bleibt in diesem Fall gut die Hälfte netto übrig.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Ob und mit welchem Zuschlag Überstunden bezahlt werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht.
- Der Rechner geht von einem festen Monatsgehalt aus. Bei Stundenlohn geben Sie Monatsgehalt und Stunden so ein, dass der Stundenlohn stimmt.
- Für steuerfreie Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge rechnet der Rechner nicht. Er behandelt den Zuschlag als steuerpflichtig.
- Bei Einmalzahlung gelten dieselben Annahmen wie beim Sonderzahlungsrechner, etwa für Gehälter über 2.000 €.
Glossar
- Überstunden
- Arbeitsstunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
- Zuschlag
- Der prozentuale Aufschlag auf den Stundenlohn, wenn er vereinbart ist.
- Einmalzahlung
- Eine einmalige Zahlung, für die die Steuer anders berechnet wird als für das laufende Gehalt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viel bleibt von Überstunden netto?
Das hängt vom Gehalt ab. Im Beispiel mit 3.500 € bleiben rund 54 % der Auszahlung, weil zusätzliches Einkommen mit dem höheren Grenzsteuersatz besteuert wird.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nein. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG.
Ist es günstiger, Überstunden abzubummeln?
Freizeitausgleich wird nicht versteuert, weil kein Geld fließt. Ob das möglich ist, regeln Vertrag und Arbeitgeber.
Wer bestimmt, ob Überstunden bezahlt werden?
Ob und mit welchem Zuschlag Überstunden bezahlt werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026. www.bmf-steuerrechner.de
- EStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. www.gesetze-im-internet.de
- SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
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