Steuern

Brutto-Netto-Rechner für Selbständige 2026

Der Rechner zeigt, was Selbständigen und Freiberuflern vom Gewinn bleibt. Er zieht Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und auf Wunsch die Rentenversicherung ab und nennt die monatliche Rücklage für die Steuer.

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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie Ihren Gewinn im Jahr ein, also Einnahmen minus Betriebsausgaben vor Steuern.
  2. Wählen Sie Ihre Krankenversicherung. Bei privater Versicherung tragen Sie Beitrag und Basisanteil ein.
  3. Wählen Sie die Rentenversicherung und, falls nötig, Kirchensteuer und Bundesland.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

Gesetzliche Krankenversicherung (freiwillig): Selbständige zahlen den vollen Beitrag allein.

  • Bemessung: Gewinn im Monat, mindestens 1.318,33 € (ein Neunzigstel der Bezugsgröße von 3.955 € je Tag, § 240 Abs. 4 SGB V) und höchstens 5.812,50 €
  • Beitragssatz: 14,6 % mit Krankengeld oder 14,0 % ohne (§ 243 SGB V), dazu der volle Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %

Private Krankenversicherung: Ihr Monatsbeitrag. Für die Steuer zählt nur der Anteil für die Basisabsicherung.

Rentenversicherung: keine, Pflichtbeitrag von 18,6 % des Gewinns bis zur Grenze von 8.450 € im Monat oder ein freiwilliger Betrag.

Einkommensteuer: zu versteuerndes Einkommen = Gewinn − Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge bis 30.826 €, Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei Krankengeld um 4 % gekürzt) − 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Darauf Tarif 2026, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Netto = Gewinn − Steuern − Versicherungsbeiträge

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Gesetzlich versichert mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, ohne Rentenversicherung und Kirchensteuer:

Gewinn im Jahr KV im Monat PV im Monat Einkommensteuer Netto im Monat Rücklage im Monat
30.000 € 437,50 € 105,00 € 2.500 € 1.749,17 € 208,33 €
50.000 € 729,17 € 175,00 € 7.040 € 2.675,83 € 586,67 €
80.000 € 1.017,19 € 244,13 € 16.333 € 4.044,26 € 1.361,08 €

Bei 15.000 € Gewinn gilt die Mindestbemessung: 230,71 € Krankenversicherung und 55,37 € Pflegeversicherung im Monat, Einkommensteuer fällt nicht an.

Mit Rentenpflicht: 60.000 € Gewinn, 930 € Rentenbeitrag im Monat. Netto bleiben 2.482,33 € im Monat.

Privat versichert: 60.000 € Gewinn, 600 € Beitrag (520 € Basisanteil): Einkommensteuer 11.880 €, Netto 3.410,00 € im Monat.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Gewerbetreibende zahlen ab 24.500 € Gewerbeertrag zusätzlich Gewerbesteuer. Sie wird zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Das zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.
  • Umsatzsteuer ist nicht enthalten. Sie ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Gewinn.
  • Der Rechner rechnet mit Einzelveranlagung. Mit Ehepartner ergibt der Splittingtarif oft weniger Steuer.
  • Das Finanzamt setzt nach der ersten Steuererklärung Vorauszahlungen fest. Bis dahin hilft die monatliche Rücklage, die Nachzahlung zu decken.
  • Ob Sie rentenversicherungspflichtig sind, hängt vom Beruf ab (§ 2 SGB VI), etwa bei selbständigen Lehrkräften ohne Angestellte, Hebammen oder in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerkern. Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert (§ 2 Nr. 5 SGB VI). Das bildet der Rechner nicht ab.

Glossar

Gewinn
Der Betrag, von dem Selbständige Steuern und Vorsorge zahlen.
Rücklage
Der Betrag, den Sie monatlich für Steuern zurücklegen sollten.
Vorauszahlung
Die Steuerzahlung, die das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung festsetzt.
Einzelveranlagung
Die Veranlagung ohne Ehepartner, mit der der Rechner rechnet.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel bleibt Selbständigen netto vom Gewinn?

Bei 50.000 € Gewinn, gesetzlich versichert und ohne Rentenversicherung rund 2.676 € im Monat, also gut 64 % des Gewinns.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 2026?

Die Mindestbemessung liegt bei 1.318,33 € im Monat. Mit 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag sind das 230,71 €, dazu die Pflegeversicherung.

Wie viel sollte ich für die Steuer zurücklegen?

So viel, wie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Jahr ausmachen, geteilt durch zwölf. Bei 50.000 € Gewinn sind es im Beispiel 586,67 € im Monat.

Ist die Umsatzsteuer im Ergebnis enthalten?

Nein. Umsatzsteuer ist nicht enthalten, sie ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Gewinn.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

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