Brutto-Netto-Rechner für Selbständige 2026
Der Rechner zeigt, was Selbständigen und Freiberuflern vom Gewinn bleibt. Er zieht Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und auf Wunsch die Rentenversicherung ab und nennt die monatliche Rücklage für die Steuer.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihren Gewinn im Jahr ein, also Einnahmen minus Betriebsausgaben vor Steuern.
- Wählen Sie Ihre Krankenversicherung. Bei privater Versicherung tragen Sie Beitrag und Basisanteil ein.
- Wählen Sie die Rentenversicherung und, falls nötig, Kirchensteuer und Bundesland.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Gesetzliche Krankenversicherung (freiwillig): Selbständige zahlen den vollen Beitrag allein.
- Bemessung: Gewinn im Monat, mindestens 1.318,33 € (ein Neunzigstel der Bezugsgröße von 3.955 € je Tag, § 240 Abs. 4 SGB V) und höchstens 5.812,50 €
- Beitragssatz: 14,6 % mit Krankengeld oder 14,0 % ohne (§ 243 SGB V), dazu der volle Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung: 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %
Private Krankenversicherung: Ihr Monatsbeitrag. Für die Steuer zählt nur der Anteil für die Basisabsicherung.
Rentenversicherung: keine, Pflichtbeitrag von 18,6 % des Gewinns bis zur Grenze von 8.450 € im Monat oder ein freiwilliger Betrag.
Einkommensteuer: zu versteuerndes Einkommen = Gewinn − Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge bis 30.826 €, Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei Krankengeld um 4 % gekürzt) − 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Darauf Tarif 2026, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Netto = Gewinn − Steuern − Versicherungsbeiträge
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Gesetzlich versichert mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, ohne Rentenversicherung und Kirchensteuer:
| Gewinn im Jahr | KV im Monat | PV im Monat | Einkommensteuer | Netto im Monat | Rücklage im Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 437,50 € | 105,00 € | 2.500 € | 1.749,17 € | 208,33 € |
| 50.000 € | 729,17 € | 175,00 € | 7.040 € | 2.675,83 € | 586,67 € |
| 80.000 € | 1.017,19 € | 244,13 € | 16.333 € | 4.044,26 € | 1.361,08 € |
Bei 15.000 € Gewinn gilt die Mindestbemessung: 230,71 € Krankenversicherung und 55,37 € Pflegeversicherung im Monat, Einkommensteuer fällt nicht an.
Mit Rentenpflicht: 60.000 € Gewinn, 930 € Rentenbeitrag im Monat. Netto bleiben 2.482,33 € im Monat.
Privat versichert: 60.000 € Gewinn, 600 € Beitrag (520 € Basisanteil): Einkommensteuer 11.880 €, Netto 3.410,00 € im Monat.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Gewerbetreibende zahlen ab 24.500 € Gewerbeertrag zusätzlich Gewerbesteuer. Sie wird zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Das zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.
- Umsatzsteuer ist nicht enthalten. Sie ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Gewinn.
- Der Rechner rechnet mit Einzelveranlagung. Mit Ehepartner ergibt der Splittingtarif oft weniger Steuer.
- Das Finanzamt setzt nach der ersten Steuererklärung Vorauszahlungen fest. Bis dahin hilft die monatliche Rücklage, die Nachzahlung zu decken.
- Ob Sie rentenversicherungspflichtig sind, hängt vom Beruf ab (§ 2 SGB VI), etwa bei selbständigen Lehrkräften ohne Angestellte, Hebammen oder in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerkern. Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert (§ 2 Nr. 5 SGB VI). Das bildet der Rechner nicht ab.
Glossar
- Gewinn
- Der Betrag, von dem Selbständige Steuern und Vorsorge zahlen.
- Rücklage
- Der Betrag, den Sie monatlich für Steuern zurücklegen sollten.
- Vorauszahlung
- Die Steuerzahlung, die das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung festsetzt.
- Einzelveranlagung
- Die Veranlagung ohne Ehepartner, mit der der Rechner rechnet.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viel bleibt Selbständigen netto vom Gewinn?
Bei 50.000 € Gewinn, gesetzlich versichert und ohne Rentenversicherung rund 2.676 € im Monat, also gut 64 % des Gewinns.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 2026?
Die Mindestbemessung liegt bei 1.318,33 € im Monat. Mit 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag sind das 230,71 €, dazu die Pflegeversicherung.
Wie viel sollte ich für die Steuer zurücklegen?
So viel, wie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Jahr ausmachen, geteilt durch zwölf. Bei 50.000 € Gewinn sind es im Beispiel 586,67 € im Monat.
Ist die Umsatzsteuer im Ergebnis enthalten?
Nein. Umsatzsteuer ist nicht enthalten, sie ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Gewinn.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- SGB V § 240 Abs. 4 (Mindestbemessung freiwillig Versicherter). www.gesetze-im-internet.de
- SGB V § 241 Allgemeiner Beitragssatz und § 243 Ermäßigter Beitragssatz. www.gesetze-im-internet.de
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Bezugsgröße 3.955 €). www.buzer.de
- IKK classic: Gesamtsozialversicherungsbeitrag und Faktor F für 2026. www.ikk-classic.de
- SGB VI § 2 Selbständig Tätige (Rentenversicherungspflicht). www.gesetze-im-internet.de
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 11 Abs. 1 (Freibetrag 24.500 €). www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 10 Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 32a Einkommensteuertarif. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. www.gesetze-im-internet.de
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