Gewerbesteuer-Rechner 2026
Der Gewerbesteuer-Rechner zeigt, wie viel Gewerbesteuer ein Gewerbebetrieb zahlt und wie viel davon die Einkommensteuer mindert. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
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- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
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Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ein. Er steht im Steuerbescheid oder in der Gewinnermittlung.
- Wählen Sie die Rechtsform und tragen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein.
- Für die Höchstgrenze der Anrechnung geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen an.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen, abgerundet auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG)
- Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH, UG und AG haben keinen.
- Messbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl, § 11 Abs. 2)
- Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde
- Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG): das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer
Den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde. Er liegt häufig zwischen 300 % und 500 %. 2026 beträgt der Mindesthebesatz 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Ab 2027 steigt er auf 280 % (§ 36 Abs. 5b GewStG).
Hinzurechnungen (§ 8): Zum Beispiel ein Viertel der Summe aus Zinsen, Renten, Gewinnanteilen stiller Gesellschafter, einem Fünftel der Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter und weiteren Posten, soweit sie 200.000 € übersteigen. Bei kleinen Betrieben bleibt die Hinzurechnung meist 0.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Gewinn | Rechtsform | Hebesatz | Gewerbeertrag | Messbetrag | Gewerbesteuer | Anrechnung | Echte Belastung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60.000 € | Einzelunternehmen | 400 % | 35.500 € | 1.242,50 € | 4.970,00 € | 4.970,00 € | 0,00 € |
| 60.000 € | Einzelunternehmen | 490 % | 35.500 € | 1.242,50 € | 6.088,25 € | 4.970,00 € | 1.118,25 € |
| 120.000 € | Einzelunternehmen | 450 % | 95.500 € | 3.342,50 € | 15.041,25 € | 13.370,00 € | 1.671,25 € |
| 120.000 € | GmbH | 450 % | 120.000 € | 4.200,00 € | 18.900,00 € | 0,00 € | 18.900,00 € |
Rechenweg erste Zeile: 60.000 € − 24.500 € = 35.500 € × 3,5 % = 1.242,50 € × 400 % = 4.970,00 €. Anrechnung 4 × 1.242,50 € = 4.970,00 €. Bei einem Hebesatz bis 400 % zahlt ein Einzelunternehmer faktisch keine zusätzliche Gewerbesteuer.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Anrechnung gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften zahlen die Gewerbesteuer in voller Höhe, zusätzlich zur Körperschaftsteuer.
- Die Anrechnung ist auf die Einkommensteuer begrenzt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Liegt Ihr Einkommen niedrig, wird nicht alles verrechnet. Der Rechner begrenzt mit Ihrem zu versteuernden Einkommen, sofern Sie es angeben.
- Hinzurechnungen und Kürzungen tragen Sie selbst ein, der Rechner berechnet sie nicht aus Einzelposten.
- Bei Personengesellschaften wird der Freibetrag einmal für die Gesellschaft gewährt. Die Anrechnung teilt sich auf die Gesellschafter auf. Das rechnet der Rechner nicht.
Glossar
- Gewerbeertrag
- Der Gewinn des Gewerbebetriebs, aus dem die Gewerbesteuer berechnet wird.
- Freibetrag
- Der Betrag von 24.500 €, bis zu dem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine Gewerbesteuer anfällt.
- Messbetrag
- Der Betrag, auf den die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet.
- Hebesatz
- Der Prozentsatz, den die Gemeinde auf den Messbetrag anwendet.
- Anrechnung
- Die teilweise Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Messbetrag 3,5 % des Gewerbeertrags, multipliziert mit dem Hebesatz. Bei 400 % Hebesatz sind das 14 % des Gewerbeertrags.
Bis zu welchem Gewinn zahle ich keine Gewerbesteuer?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis 24.500 € Gewerbeertrag. Darüber wird der Rest besteuert.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein, nur Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Autoren sind befreit.
Für wen gilt die Anrechnung auf die Einkommensteuer?
Die Anrechnung gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 11 Steuermessbetrag (Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 %). www.gesetze-im-internet.de
- GewStG § 16 Hebesatz. www.gesetze-im-internet.de
- GewStG § 36 Zeitlicher Anwendungsbereich (Mindesthebesatz ab 2027). www.gesetze-im-internet.de
- GewStG § 7 Gewerbeertrag, § 8 Hinzurechnungen, § 9 Kürzungen. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. www.gesetze-im-internet.de
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