Steuern

Schenkungsteuer-Rechner

Der Schenkungsteuer-Rechner zeigt, ob auf eine Schenkung Steuer anfällt. Er rechnet mit den Freibeträgen, die alle zehn Jahre neu gelten, berücksichtigt frühere Schenkungen derselben Person und zieht einen vorbehaltenen Nießbrauch mit den Vervielfältigern ab 2026 ab.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

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Bei Immobilien der Wert nach dem Bewertungsgesetz, meist nahe am Verkehrswert

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Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie Ihr Verhältnis zum Schenker.
  2. Geben Sie den Wert der Schenkung ein. Bei Immobilien gilt der Wert nach dem Bewertungsgesetz.
  3. Bei Nießbrauch tragen Sie den Jahreswert sowie Alter und Geschlecht des Berechtigten ein.
  4. Hat Ihnen dieselbe Person in den letzten zehn Jahren schon etwas geschenkt, tragen Sie den damaligen Wert ein.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Bereicherung = Wert der Schenkung − Gegenleistungen und Auflagen − Kapitalwert eines Nießbrauchs − steuerfreies Familienheim unter Ehegatten
  2. − Freibetrag, Ergebnis auf volle 100 € abgerundet
  3. × Steuersatz wie bei der Erbschaftsteuer: 7 bis 30 % in Steuerklasse I, 15 bis 43 % in II, 30 oder 50 % in III, mit Härteausgleich

Freibeträge alle zehn Jahre (§ 16 ErbStG): Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 € (400.000 €, wenn dessen Elternteil verstorben ist), Urenkel 100.000 €, alle anderen 20.000 €. Anders als beim Erbe gehören Eltern und Großeltern bei einer Schenkung zur Steuerklasse II.

Zehn-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG): Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt einmal für alle. Erst nach zehn Jahren steht er wieder voll zur Verfügung.

Nießbrauch: Behält der Schenker zum Beispiel die Mieteinnahmen, mindert der Kapitalwert dieses Rechts die Schenkung.

Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht des Berechtigten

Der Jahreswert ist höchstens der Wert der Schenkung geteilt durch 18,6 (§ 16 BewG). Die Vervielfältiger ab 2026 hat das Bundesfinanzministerium am 21.10.2025 veröffentlicht, zum Beispiel 11,444 für einen 65-jährigen Mann und 11,107 für eine 70-jährige Frau.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Schenkung Wert Steuerpflichtig Steuer
an ein Kind 450.000 € 50.000 € 3.500 €
an ein Kind 500.000 € 100.000 € 11.000 €
an einen Enkel 250.000 € 50.000 € 3.500 €
an die Eltern 50.000 € 30.000 € 4.500 €
an einen Freund 100.000 € 80.000 € 24.000 €

Mit Nießbrauch: Eine Mutter, 70 Jahre, schenkt ihrem Sohn eine vermietete Wohnung im Wert von 800.000 € und behält die Miete von 24.000 € im Jahr. Kapitalwert: 24.000 € × 11,107 = 266.568 €. Steuerpflichtig bleiben 533.432 € − 400.000 € = 133.400 € (abgerundet), Steuer 14.674 €. Ohne Nießbrauch wären es 60.000 €.

Zehn-Jahres-Regel: Ein Kind hat vor fünf Jahren 300.000 € erhalten und bekommt jetzt 200.000 €. Zusammen 500.000 €, nach dem Freibetrag 100.000 € zu 11 %: 11.000 €. Auf die erste Schenkung entfiel keine Steuer.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Kettenschenkung: Wer über eine Zwischenperson schenkt, etwa über den Ehepartner an das Stiefkind, um einen höheren Freibetrag zu nutzen, riskiert, dass das Finanzamt die Schenkung direkt zurechnet. Gestaltungen, die nur der Steuerersparnis dienen, erkennt das Steuerrecht nicht an (§ 42 AO). Entscheidend ist, ob die Zwischenperson frei über das Geschenk entscheiden kann. Lassen Sie solche Gestaltungen beraten.
  • Das selbst bewohnte Familienheim kann unter Ehegatten steuerfrei geschenkt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG), unabhängig vom Wert.
  • Der Kapitalwert eines Nießbrauchs gilt mit den Vervielfältigern für Schenkungen ab dem 1. Januar 2026. Für frühere Stichtage gelten andere Werte.
  • Vermietete Wohnimmobilien und Betriebsvermögen haben eigene Begünstigungen. Diese rechnet der Rechner nicht ein.

Glossar

Freibetrag
Der Betrag, bis zu dem eine Schenkung steuerfrei bleibt und der alle zehn Jahre neu gilt.
Steuerklasse
Die Einordnung nach dem Verwandtschaftsgrad, die den Steuersatz bestimmt.
Nießbrauch
Das Recht des Schenkers, die verschenkte Sache weiter zu nutzen, dessen Kapitalwert die Steuer mindert.
Kettenschenkung
Eine Schenkung über eine Zwischenperson, etwa über den Ehepartner an das Stiefkind.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel darf man steuerfrei verschenken?

An Kinder 400.000 € je Elternteil alle zehn Jahre, an den Ehegatten 500.000 €, an Enkel 200.000 €, an alle anderen 20.000 €.

Was bringt ein Nießbrauch bei der Schenkung einer Immobilie?

Der Wert des Nießbrauchs wird abgezogen. Je jünger der Schenker, desto höher der Vervielfältiger und desto geringer die Steuer.

Wann muss ich eine Schenkung melden?

Der Beschenkte muss sie dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten schriftlich anzeigen, der Schenker ebenfalls (§ 30 ErbStG). Ist die Schenkung notariell beurkundet, entfällt die Anzeige (§ 30 Abs. 3 ErbStG).

Wann gelten die Freibeträge erneut?

Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Frühere Schenkungen derselben Person berücksichtigt der Rechner.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.