Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt, wie viel Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfällt und was netto bleibt. Er berücksichtigt Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung bei Fonds, Kirchensteuer und prüft, ob Ihr persönlicher Steuersatz günstiger wäre.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihre Kapitalerträge im Jahr ein und wählen Sie die Art der Erträge.
- Wählen Sie den Sparer-Pauschbetrag und tragen Sie ein, wie viel davon schon bei anderen Banken verbraucht ist.
- Für die Günstigerprüfung geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitalerträge an.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Teilfreistellung bei Fonds (§ 20 InvStG): Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 % der Erträge sind steuerfrei.
- Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG): 1.000 € im Jahr, für Ehepaare 2.000 €. Nur der Rest wird besteuert.
- Abgeltungsteuer (§ 32d EStG): 25 %, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer.
- Kirchensteuer: Die Abgeltungsteuer sinkt dann auf Erträge : (4 + Kirchensteuersatz), also 24,45 % bei 9 % und 24,51 % bei 8 % Kirchensteuer. Darauf kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
- Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG): Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, können Sie in der Steuererklärung beantragen, dass die Kapitalerträge mit dem normalen Tarif besteuert werden.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Fall | zu versteuern | Steuer gesamt | netto |
|---|---|---|---|
| 3.000 € Zinsen, ledig | 2.000 € | 527,50 € | 2.472,50 € |
| 3.000 € aus einem Aktien-ETF, ledig | 1.100 € | 290,12 € | 2.709,88 € |
| 5.000 € Zinsen, Ehepaar, 9 % Kirchensteuer | 3.000 € | 839,84 € | 4.160,16 € |
Beim Aktien-ETF sind 30 % steuerfrei: 3.000 € × 70 % = 2.100 €, minus 1.000 € Pauschbetrag = 1.100 €. Steuer: 275,00 € Abgeltungsteuer und 15,12 € Solidaritätszuschlag.
Günstigerprüfung: 3.000 € Zinsen bei 15.000 € zu versteuerndem Einkommen kosten mit dem persönlichen Tarif nur 414 € statt 527,50 €. Der Antrag lohnt sich. Bei 9.000 € zvE fällt gar keine Steuer an. Bei 40.000 € zvE wären es 640 €, dann bleibt es bei der Abgeltungsteuer.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Bank behält die Steuer automatisch ein. Mit einem Freistellungsauftrag nutzt sie den Pauschbetrag gleich. Haben Sie mehrere Banken, verteilen Sie den Pauschbetrag auf die Aufträge.
- Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Das berechnet der Rechner nicht.
- Anrechenbare ausländische Quellensteuer mindert die Steuer (§ 32d Abs. 5 EStG). Sie ist nicht eingerechnet.
- Für die Günstigerprüfung rechnet der Rechner mit dem Tarif 2026 und Ihrem zvE ohne Kapitalerträge.
Glossar
- Abgeltungsteuer
- Die Steuer von 25 % auf Kapitalerträge, die die Bank automatisch einbehält.
- Sparer-Pauschbetrag
- Der Betrag an Kapitalerträgen, der steuerfrei bleibt.
- Teilfreistellung
- Der Teil der Fondserträge, der steuerfrei bleibt.
- Freistellungsauftrag
- Der Auftrag an die Bank, den Sparer-Pauschbetrag direkt zu berücksichtigen.
- Günstigerprüfung
- Der Vergleich, ob der persönliche Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es rund 27,99 % (9 %) oder 27,82 % (8 %) der steuerpflichtigen Erträge.
Wie viel Kapitalerträge sind steuerfrei?
1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €. Bei Aktienfonds kommen 30 % Teilfreistellung dazu.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, etwa bei geringem Einkommen, im Studium oder in der Rente.
Behält die Bank die Steuer automatisch ein?
Ja, die Bank behält die Steuer automatisch ein. Mit einem Freistellungsauftrag nutzt sie den Pauschbetrag gleich.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 20 Abs. 9 Sparer-Pauschbetrag. www.gesetze-im-internet.de
- Investmentsteuergesetz (InvStG) § 20 Teilfreistellung. www.gesetze-im-internet.de
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 § 3 und § 4. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 32a Einkommensteuertarif (für die Günstigerprüfung). www.gesetze-im-internet.de
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