RVG-Rechner 2026: Anwaltsgebühren berechnen
Der RVG-Rechner berechnet Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: eine erste Beratung, die außergerichtliche Vertretung und ein gerichtliches Verfahren in erster Instanz.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Wählen Sie Beratung, außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren.
- Bei Gegenstandswert-Gebühren tragen Sie den Gegenstandswert und den Gebührensatz ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Beratung ohne Vereinbarung (§ 34 Abs. 1 RVG): Bei Verbrauchern höchstens 190 € für ein erstes Beratungsgespräch, sonst höchstens 250 € für Beratung oder ein schriftliches Gutachten.
- Gegenstandswert-Gebühr (§ 13 Abs. 1 RVG): Eine Tabelle legt für jeden Gegenstandswert bis 500.000 € eine feste Gebühr fest. Darüber steigt sie je angefangene 50.000 € um 175 €.
- Außergerichtliche Vertretung: Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), Satzrahmen 0,5 bis 2,5, in einfachen Fällen die Mittelgebühr von 1,3.
- Gerichtliches Verfahren, 1. Instanz: Verfahrensgebühr 1,3 (Nr. 3100) und, wenn ein Termin stattfindet, Terminsgebühr 1,2 (Nr. 3104).
- Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG): 20 % der Gebühren, höchstens 20 €.
- Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG): 19 % auf Gebühren und Auslagen, soweit der Anwalt nicht nach § 19 Abs. 1 UStG davon befreit ist.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 5.000 €, Satz 1,3 (Mittelgebühr):
| Geschäftsgebühr | Auslagenpauschale | Zwischensumme | Umsatzsteuer | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 460,85 € | 20,00 € | 480,85 € | 91,36 € | 572,21 € |
Rechenweg: Gebühr nach § 13 Abs. 1 RVG für 5.000 € = 354,50 €. 354,50 € × 1,3 = 460,85 €.
Gerichtliches Verfahren, 1. Instanz, Gegenstandswert 5.000 €:
| Gebühren | Netto | Gesamt |
|---|---|---|
| Verfahrens- und Terminsgebühr (1,3 + 1,2) | 886,25 € | 1.078,44 € |
| Nur Verfahrensgebühr (1,3) | 460,85 € | 572,21 € |
Beratung: erstes Gespräch 249,90 € (190 € + Auslagen + Umsatzsteuer), weitere Beratung 321,30 € (250 € + Auslagen + Umsatzsteuer).
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Bei der Geschäftsgebühr kann mehr als 1,3 nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war; der Satzrahmen reicht von 0,5 bis 2,5.
- Der Rechner rechnet die Gebühren nach dem Gesetz. Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt ein Honorar, gilt dieses statt der gesetzlichen Gebühr.
- Reisekosten, Terminsgebühren in höheren Instanzen und besondere Verfahren wie das Mahnverfahren rechnet dieser Rechner nicht.
- Prozesskosten mit Gerichtskosten und beiden Anwälten berechnet der Prozesskostenrechner.
Glossar
- RVG
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die gesetzlichen Anwaltsgebühren regelt.
- Gegenstandswert
- Der Wert, nach dem sich die Gebühren richten.
- Geschäftsgebühr
- Die Gebühr für die außergerichtliche Vertretung.
- Verfahrensgebühr
- Die Gebühr für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren.
- Terminsgebühr
- Die Gebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was kostet ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt?
Ohne andere Vereinbarung höchstens 190 € netto, mit Auslagen und Umsatzsteuer 249,90 €.
Wie hoch ist die Geschäftsgebühr für einen Anwaltsbrief?
Das hängt vom Gegenstandswert und dem Gebührensatz ab. Bei 5.000 € und der Mittelgebühr 1,3 sind es 460,85 € netto.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr?
Die Verfahrensgebühr entsteht mit der Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, die Terminsgebühr zusätzlich für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.
Gilt das Ergebnis auch bei einem vereinbarten Honorar?
Nein. Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt ein Honorar, gilt dieses. Der Rechner rechnet die Gebühren nach dem Gesetz.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- RVG § 13. www.gesetze-im-internet.de
- RVG § 34. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.