Riester-Rechner: Zulagen, Steuervorteil und Rente
Der Riester-Rechner berechnet für einen bestehenden Riester-Vertrag den Mindesteigenbeitrag, die Grund- und Kinderzulagen, den Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug und das Kapital im Alter. Neue Verträge nach den Regeln ab 2027 rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres ein, bei Arbeitnehmern das Bruttogehalt.
- Tragen Sie Ihren geplanten Jahresbeitrag ein, die Kinder nach Geburtsjahr und ob Sie unter 25 Jahre alt sind.
- Für die Günstigerprüfung tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und wählen die Veranlagung.
- Tragen Sie die Jahre bis zur Rente und die erwartete Rendite nach Kosten ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Zulagen (§§ 84, 85 EStG): Grundzulage 175 € im Jahr, einmalig 200 € mehr für unter 25-Jährige. Kinderzulage 185 € für jedes Kind mit Kindergeld, 300 € für Kinder ab Geburtsjahr 2008.
- Mindesteigenbeitrag (§ 86): 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 €, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € (Sockelbetrag). Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulage anteilig gekürzt.
- Sonderausgabenabzug (§ 10a): Beitrag plus Zulage bis 2.100 € im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage. Dann erstattet es den Mehrbetrag.
- Förderung: Zulage plus eventuelle Steuererstattung über die Zulage hinaus.
- Kapital: Eigenbeitrag und Zulage, jeden Monat gleich eingezahlt, verzinst mit der eingetragenen Rendite nach Kosten.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Fall | Zulagen im Jahr | Mindesteigenbeitrag | Zulage nach Kürzung | Steuervorteil | Förderung | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 40.000 € Vorjahreseinkommen, zwei Kinder (ab 2008), Beitrag 825 €, zvE 30.000 € | 775,00 € | 825,00 € | 775,00 € | 447,00 € | 775,00 € | 93,94 % |
| wie oben, Beitrag nur 300 € | 775,00 € | 825,00 € | 281,82 € | 164,00 € | 281,82 € | 93,94 % |
| 20.000 € Vorjahreseinkommen, ohne Kinder, Beitrag 625 €, zvE 15.000 € | 175,00 € | 625,00 € | 175,00 € | 145,00 € | 175,00 € | 28,00 % |
| 80.000 € Vorjahreseinkommen, unter 25, Beitrag 1.725 €, zvE 70.000 € | 375,00 € | 1.725,00 € | 375,00 € | 875,00 € | 875,00 € | 50,72 % |
| 60.000 € Vorjahreseinkommen, ohne Kinder, Beitrag 2.100 €, zvE 50.000 € | 175,00 € | 1.925,00 € | 175,00 € | 730,00 € | 730,00 € | 34,76 % |
Rechenweg erste Zeile: Zulagen 175 € + 2 × 300 € = 775 €. Mindesteigenbeitrag: 4 % von 40.000 € = 1.600 €, minus 775 € = 825 €. Mit 825 € Beitrag gibt es die volle Zulage. Der Abzug von 1.600 € spart 447 € Steuer, weniger als die Zulage. Die Förderung bleibt bei 775 €.
Zweite Zeile: 300 € von 825 € sind 36,36 %. Die Zulage sinkt auf 36,36 % von 775 €, also 281,82 €.
Vierte Zeile: Die Zulage beträgt 175 € + 200 € Berufseinsteigerbonus (nur im ersten Jahr) + 0 € Kinderzulage = 375 €. Der Steuervorteil von 875 € ist höher als die Zulage, die Differenz von 500 € erstattet das Finanzamt zusätzlich.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Empfänger von Besoldung. Die Zulage beantragen Sie über Ihren Anbieter, den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.
- Die Einnahmen des Vorjahres zählen ohne Abzüge. Der Rechner nimmt sie so, wie Sie sie eintragen.
- Der Rechner nimmt den Steuervorteil nach dem Tarif 2026 für Einzel- oder Zusammenveranlagung. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht eingerechnet. Der tatsächliche Vorteil kann etwas höher sein.
- Der Berufseinsteigerbonus von 200 € gibt es einmalig für das erste Beitragsjahr. Der Rechner zählt ihn deshalb nur einmal beim Kapital.
- Riester-Renten sind im Alter voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Die Zulagen und Steuervorteile gleichen das aus. Bei vorzeitiger schädlicher Verwendung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (§ 93 EStG).
- Für neue Verträge ab 2027 gelten andere Zulagen: Grundzulage von 50 % bis 360 € und 25 % bis 1.800 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind und Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Wer einen neuen Vertrag abschließt, wendet diese Regeln auch auf seine Bestandsverträge an (§ 52 Abs. 50a EStG). Prüfen Sie das vor einem neuen Vertrag.
- Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen prüft die Zulage. Der Rechner schätzt sie.
Glossar
- Mindesteigenbeitrag
- Der Eigenbeitrag, den Sie zahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten.
- Grundzulage
- Die staatliche Zulage für jede förderberechtigte Person.
- Kinderzulage
- Die zusätzliche staatliche Zulage für Kinder.
- Sonderausgabenabzug
- Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, die einen Steuervorteil bringen kann.
- Berufseinsteigerbonus
- Ein einmaliger Bonus von 200 € für das erste Beitragsjahr.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Riester-Zulage?
175 € Grundzulage im Jahr, 300 € Kinderzulage je Kind ab Geburtsjahr 2008 (185 € davor), einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25 Jahren.
Wie hoch muss mein Eigenbeitrag sein?
4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, minus Zulagen, mindestens 60 €. Weniger Eigenbeitrag kürzt die Zulage.
Lohnt sich Riester noch?
Das hängt von Einkommen, Kinderzahl und den Kosten des Vertrags ab. Eine hohe Förderquote bei Kindern spricht dafür. Vergleichen Sie mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027.
Kann ich ab 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ab 2027 gibt es keine Neuabschlüsse nach dem alten Modell. Neue Verträge laufen nach den Regeln der Altersvorsorgereform (Bundesregierung).
Wann gibt es den Berufseinsteigerbonus?
Der Berufseinsteigerbonus von 200 € gibt es einmalig für das erste Beitragsjahr.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- EStG § 10a. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 79. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 84. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 85. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 86. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 52. www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. www.recht.bund.de
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge. www.bundesregierung.de
Änderungsprotokoll
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