Rente

Altersvorsorgedepot-Rechner 2027: Zulagen und Endkapital

Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 für neue Verträge die Riester-Rente. Der Rechner berechnet die staatlichen Zulagen, den Steuervorteil und das Kapital nach den Regeln des Altersvorsorgereformgesetzes und vergleicht sie mit einem bestehenden Riester-Vertrag.

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Ihren Eigenbeitrag im Jahr ein und die Zahl der Kinder mit Kindergeld.
  2. Für die Günstigerprüfung tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.
  3. Tragen Sie die Jahre bis zur Rente, die erwartete Rendite vor Kosten, die Kosten und das Alter bei Auszahlungsbeginn ein.
  4. Tragen Sie Ihren Steuersatz im Alter ein, um die Netto-Rente zu sehen.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Grundzulage (§ 84 EStG): 50 % der Beiträge bis 360 € im Jahr und 25 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 € dazu.
  2. Kinderzulage (§ 85): 100 % der Beiträge bis 1.800 €, höchstens 300 € je Kind mit Kindergeld. Bei 25 € im Monat Eigenbeitrag sind das 300 €.
  3. Mindesteigenbeitrag (§ 86): 120 € im Jahr. Darunter gibt es keine Zulage.
  4. Sonderausgabenabzug (§ 10a): Beiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulage können Sie von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet den Steuervorteil, soweit er die Zulage übersteigt (Günstigerprüfung).
  5. Einzahlung: höchstens 6.840 € im Jahr. Darüber hinaus gibt es keine zusätzliche Zulage.
  6. Kapital: Eigenbeitrag und Zulagen, monatlich eingezahlt, mit Rendite abzüglich Kosten. Das Standarddepot darf höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr haben.
  7. Auszahlung: Frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Der Rechner nimmt den Auszahlplan bis 85 mit weiterer Verzinsung. Die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG).

Die Zulagen je Jahr nach Eigenbeitrag, bei einem Kind:

Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage Zulagen zusammen
100 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
120 € 60,00 € 120,00 € 180,00 €
360 € 180,00 € 300,00 € 480,00 €
600 € 240,00 € 300,00 € 540,00 €
1.000 € 340,00 € 300,00 € 640,00 €
1.800 € 540,00 € 300,00 € 840,00 €
3.000 € 540,00 € 300,00 € 840,00 €

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Rendite 6 % vor Kosten, Kosten 0,5 %, 30 Jahre, Auszahlung ab 67 Jahren bis 85, Steuersatz im Alter 20 %:

Fall Zulagen im Jahr Steuervorteil Förderung Eingezahlt Kapital Rente brutto Rente netto
360 €, zvE 30.000 € 180,00 € 152,00 € 180,00 € 16.200,00 € 40.270,93 € 289,84 € 231,87 €
1.800 €, zvE 40.000 € 540,00 € 731,00 € 731,00 € 70.200,00 € 174.507,37 € 1.255,99 € 1.004,79 €
1.800 €, zwei Kinder, zvE 40.000 € 1.140,00 € 916,00 € 1.140,00 € 88.200,00 € 219.252,85 € 1.578,03 € 1.262,42 €
1.800 €, zvE 70.000 € 540,00 € 974,00 € 974,00 € 70.200,00 € 174.507,37 € 1.255,99 € 1.004,79 €
600 €, ein Kind, unter 25, zvE 20.000 € 540,00 € 279,00 € 540,00 € 34.200,00 € 86.013,20 € 619,07 € 495,26 €

Rechenweg zweite Zeile: Grundzulage 50 % von 360 € = 180 € plus 25 % von 1.440 € = 360 €, zusammen 540 €. Sonderausgabenabzug 1.800 € + 540 € = 2.340 €, das spart 731 € Steuer. Davon steht die Zulage von 540 € zu, das Finanzamt erstattet zusätzlich 191 €. Die Förderung beträgt 731 € auf 1.800 € Eigenbeitrag, 40,6 %. Auf den Vertrag gehen 2.340 € im Jahr. Nach 30 Jahren mit 5,5 % nach Kosten sind es 174.507,37 €.

Vergleich mit einem bestehenden Riester-Vertrag, Eigenbeitrag 1.800 €, Einkommen 40.000 € brutto und zvE 40.000 €, 30 Jahre, 5,5 % nach Kosten:

Fall Riester Förderung im Jahr Riester Kapital Altersvorsorgedepot Förderung im Jahr Altersvorsorgedepot Kapital
ohne Kinder 618,00 € 147.287,21 € 731,00 € 174.507,37 €
zwei Kinder (ab 2008 geboren) 775,00 € 192.032,69 € 1.140,00 € 219.252,85 €

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Förderberechtigt sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und weitere Gruppen nach § 10a EStG. Neu sind Selbständige und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Zulagen gibt es nur für höchstens zwei Verträge. Ab dem dritten Vertrag gelten die Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge (§ 82 Abs. 5 EStG).
  • Das Altersvorsorgedepot investiert in Fonds (UCITS) bis Risikoklasse 5, in öffentliche Anleihen oder Verrechnungskonto. Es gibt keine Beitragsgarantie. Es gibt auch Garantieprodukte mit 80 oder 100 % Garantie des Kapitals.
  • Das Standarddepot hat zwei Fonds, einen mit niedrigem und einen mit höherem Risiko. Der Anbieter darf höchstens 1,0 % Effektivkosten verlangen.
  • Der Rechner nimmt eine feste Rendite an. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert. Einkommensteuer im Alter berechnet der Rechner mit dem eingetragenen Steuersatz.
  • Beim Vergleich mit Riester nimmt der Rechner den Beitragssatz nach Kosten gleich an. Riester-Verträge haben oft höhere Kosten und Garantien, die die Rendite mindern.
  • Wer vor 2027 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann ihn nach altem Recht weiterführen oder erklären, dass er die neuen Regeln für alle Bestandsverträge wünscht (§ 52 Abs. 50a EStG).
  • Der Einsteigerbonus von 200 € wird im ersten Beitragsjahr gezahlt. Der Rechner zählt ihn einmal beim Kapital.
  • Die Produkte sind erst ab 2027 verfügbar. Kosten, Fondsauswahl und Auszahlungsbedingungen der Anbieter stehen heute noch nicht fest.

Glossar

Altersvorsorgedepot
Das Vorsorgeprodukt, das ab 2027 für neue Verträge die Riester-Rente ersetzen soll.
Zulage
Der staatliche Zuschuss zu Ihrem Eigenbeitrag.
Standarddepot
Ein Depot mit zwei Fonds, einem mit niedrigem und einem mit höherem Risiko.
Altersvorsorgereformgesetz
Das Gesetz, dessen Regeln der Rechner verwendet.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Höchstens 540 € Grundzulage und 300 € je Kind im Jahr.

Was ist der Unterschied zu Riester?

Die Zulagen sind für die meisten höher, der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 € statt 4 % des Einkommens. Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Neue Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 möglich.

Wann zahlt das Depot aus?

Frühestens mit 65 Jahren. Möglich ist ein Auszahlplan bis mindestens 85 Jahre oder eine lebenslange Rente.

Für wie viele Verträge gibt es Zulagen?

Zulagen gibt es nur für höchstens zwei Verträge.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.