Rente

Betriebsrente-Rechner: bAV netto und Steuervorteil

Der Betriebsrente-Rechner zeigt, was eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) Sie netto kostet, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist und was bei der späteren Betriebsrente an Abzügen bleibt.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
€/Monat

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Für Kirchensteuer (8 oder 9 %) und Pflegeversicherung in Sachsen

Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 0,5 oder 1 je Kind. Nur Steuerklasse I bis IV.

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Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Bruttogehalt und den Betrag ein, den Sie monatlich umwandeln wollen.
  2. Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland, Kinderfreibeträge, Kinder und Zusatzbeitrag.
  3. Tragen Sie die Jahre bis zur Rente, die erwartete Rendite nach Kosten und die Dauer der Auszahlung ein.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 63 EStG): Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind steuerfrei. 2026 sind das 8.112 € im Jahr, 676 € im Monat.
  2. Beitragsfreiheit (§ 1 SvEV): Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine Sozialabgaben an, 2026 sind das 4.056 € im Jahr, 338 € im Monat.
  3. Netto-Aufwand: Umwandlung minus Steuerersparnis minus Ersparnis bei Ihren Sozialabgaben. Der Rechner berechnet Lohnsteuer und Sozialabgaben mit und ohne Umwandlung.
  4. Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG): 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart. Dafür rechnet der Rechner den beitragsfreien Teil bis 338 € im Monat.
  5. Kapital: Einzahlungen aus Umwandlung und Zuschuss zu Beginn jedes Monats, verzinst mit der eingetragenen Rendite.
  6. Betriebsrente: Das Kapital wird über die gewählte Zahl von Jahren ohne weitere Verzinsung ausgezahlt. Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt der volle Beitragssatz, abzüglich eines Freibetrags von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 sind das 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V).

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Bruttogehalt 3.500 €, Steuerklasse I, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, 30 Jahre bis zur Rente, 4 % Rendite, Auszahlung über 20 Jahre:

Umwandlung Steuerersparnis Ersparnis Sozialabgaben Arbeitgeberzuschuss Netto-Aufwand Kapital nach 30 Jahren Betriebsrente brutto
100 € 23,00 € 21,75 € 15,00 € 55,25 € 79.064,11 € 329,43 €
200 € 45,75 € 43,50 € 30,00 € 110,75 € 158.128,21 € 658,87 €
338 € 76,75 € 73,50 € 50,70 € 187,75 € 267.236,68 € 1.113,49 €
500 € 112,42 € 73,50 € 50,70 € 314,08 € 378.613,94 € 1.577,56 €

Rechenweg erste Zeile: Von 100 € Umwandlung sparen Sie 23,00 € Lohnsteuer und 21,75 € Sozialabgaben. Der Netto-Aufwand beträgt 55,25 €. Der Arbeitgeber zahlt 15 € dazu, auf den Vertrag gehen 115 € im Monat. Bei 30 Jahren und 4 % ergibt das 79.064,11 €.

Bei 500 € Umwandlung bleibt die Ersparnis bei den Sozialabgaben auf den beitragsfreien Teil von 338 € beschränkt, die Steuerersparnis gilt bis 676 € voll.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Darüber braucht es eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
  • Wer Entgelt umwandelt, zahlt weniger Beiträge zur Rentenversicherung und erwirbt dadurch etwas weniger Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente. Das rechnet der Rechner nicht.
  • Die Betriebsrente ist im Alter voll steuerpflichtig und beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Steuer hängt vom Gesamteinkommen im Alter ab und ist deshalb nicht im Rechner. Mit dem Rente-Brutto-Netto-Rechner sehen Sie die Wirkung der Beiträge.
  • Der Rechner nimmt eine feste Rendite und feste Kosten an. Verträge unterscheiden sich in Kosten und Garantien. Vergleichen Sie Angebote nach den Effektivkosten.
  • Die Lohnsteuer berechnet der Rechner mit dem Programmablaufplan auf das um die Umwandlung gekürzte Gehalt. Die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers kann um wenige Euro abweichen.

Glossar

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die Altersvorsorge über den Arbeitgeber, zum Beispiel durch Entgeltumwandlung.
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Beiträge zur Altersvorsorge.
Arbeitgeberzuschuss
Der Betrag, den der Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung dazugibt.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Einkommensgrenze, auf deren Grundlage der Anspruch auf Entgeltumwandlung berechnet wird.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel Entgeltumwandlung ist steuerfrei?

Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 bis 676 € im Monat (§ 3 Nr. 63 EStG).

Wie viel Entgeltumwandlung ist sozialversicherungsfrei?

Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 bis 338 € im Monat.

Muss mein Arbeitgeber etwas zuzahlen?

Ja, 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Muss ich die Betriebsrente versteuern?

Ja, voll. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie viel Entgeltumwandlung kann ich verlangen?

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.