Steuern

Progressionsvorbehalt-Rechner 2026

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld sind steuerfrei. Sie erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Der Rechner zeigt, wie viel Einkommensteuer Sie dadurch mit der Steuererklärung nachzahlen.

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Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschaftsgeld, Aufstockung bei Altersteilzeit

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die Leistungen ein.
  2. Tragen Sie die Summe der Lohnersatzleistungen im Jahr ein. Sie steht in der Bescheinigung der Familienkasse, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit.
  3. Wählen Sie die Veranlagung und ob Sie im selben Jahr auch Arbeitslohn hatten.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Besonderer Steuersatz = Steuer auf (zu versteuerndes Einkommen + Leistungen) : (zu versteuerndes Einkommen + Leistungen)
  2. Einkommensteuer = zu versteuerndes Einkommen × besonderer Steuersatz
  3. Mehrsteuer = diese Steuer − Steuer ohne Progressionsvorbehalt

Hatten Sie im Jahr keinen Arbeitslohn, wird von den Leistungen noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen (§ 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG). Die Leistungen selbst werden nicht besteuert.

Betroffene Leistungen (§ 32b Abs. 1 EStG), unter anderem: Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und die Aufstockung bei Altersteilzeit.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Fall Steuer ohne Steuer mit Mehrsteuer
zvE 30.000 €, 10.000 € Elterngeld, ledig 4.217 € 5.406 € 1.189 €
zvE 40.000 €, 5.000 € Krankengeld, ledig 7.209 € 7.853 € 644 €
zvE 50.000 €, 14.000 € Elterngeld, Ehepaar 5.700 € 7.479 € 1.779 €
zvE 20.000 €, 12.000 € Arbeitslosengeld, ohne Arbeitslohn 1.570 € 2.882 € 1.312 €

Rechenweg im ersten Fall: Steuer auf 40.000 € = 7.209 €. Steuersatz 7.209 : 40.000 = 18,0225 %. 30.000 € × 18,0225 % = 5.406 €, also 1.189 € mehr als ohne Elterngeld.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
  • Die Mehrsteuer ist keine Steuer auf die Leistung. Sie entsteht, weil der höhere Steuersatz auf das übrige Einkommen angewendet wird.
  • Ob am Ende nachgezahlt wird, hängt auch von der einbehaltenen Lohnsteuer und anderen Abzügen ab. Den Abgleich zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
  • Der Rechner nutzt den Tarif 2026 und zeigt den Solidaritätszuschlag, falls er anfällt. Kirchensteuer ist nicht eingerechnet.

Glossar

Progressionsvorbehalt
Die Regel, nach der steuerfreie Lohnersatzleistungen den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.
Lohnersatzleistung
Eine steuerfreie Leistung wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.
Mehrsteuer
Die Steuer, die durch den höheren Steuersatz auf das übrige Einkommen entsteht, nicht auf die Leistung selbst.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich auf Elterngeld Steuern zahlen?

Nicht direkt. Das Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Im Beispiel mit 10.000 € Elterngeld und 30.000 € zvE sind es 1.189 € mehr Steuer.

Warum muss ich nachzahlen, obwohl Lohnsteuer abgezogen wurde?

Beim Lohnsteuerabzug kennt der Arbeitgeber die Leistungen nicht. Der höhere Steuersatz wird erst mit der Steuererklärung angewendet.

Gibt es den Progressionsvorbehalt auch bei der Grundsicherung (früher Bürgergeld)?

Nein. Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II stehen nicht in der Liste des § 32b EStG.

Entsteht die Mehrsteuer auf die Leistung selbst?

Nein. Die Mehrsteuer ist keine Steuer auf die Leistung. Sie entsteht, weil der höhere Steuersatz auf das übrige Einkommen gilt.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.