Familie & Schwangerschaft

Elterngeldrechner 2026

Der Elterngeldrechner schätzt Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus Ihrem Bruttogehalt. Er rechnet das Elterngeld-Netto nach den Regeln des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) und stimmt mit den Rechenbeispielen der Broschüre des Bundesfamilienministeriums überein.

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Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 0,5 oder 1 je Kind. Nur Steuerklasse I bis IV.

%

Aus dem Beitragssatz Ihrer Krankenkasse im Jahr vor der Geburt

€/Monat

Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie das Jahr der Geburt. Es bestimmt den Programmablaufplan für die Lohnsteuer.
  2. Tragen Sie das durchschnittliche Brutto der zwölf Monate vor der Geburt ein, ohne Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen. Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
  3. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, tragen Sie das Brutto pro Monat ein.
  4. Geben Sie an, ob der Geschwisterbonus gilt oder ob Mehrlinge geboren werden.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Elterngeld-Netto (§§ 2c bis 2f): durchschnittliches Brutto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), minus pauschale Steuern, minus pauschale Sozialabgaben.
    • Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem Programmablaufplan des Jahres vor der Geburt, mit Ihrer Steuerklasse (Klasse VI zählt nicht, dann Klasse IV). Kirchensteuer mit 8 %.
    • Sozialabgaben: 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitslosenversicherung, jeweils nur bei Pflichtversicherung.
    • Berücksichtigt werden höchstens 2.770 € (§ 2 Abs. 3).
  2. Prozentsatz (§ 2 Abs. 1 und 2): 67 % bei einem Elterngeld-Netto von 1.000 € bis 1.200 €. Darunter steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je volle 2 €, bis höchstens 100 %. Darüber sinkt er um 0,1 Prozentpunkte je volle 2 €, bis 65 % ab 1.240 €.
  3. Basiselterngeld: Prozentsatz mal Elterngeld-Netto, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €. Mit Einkommen nach der Geburt gilt der Prozentsatz mal der Differenz zwischen Netto vor und nach der Geburt (§ 2 Abs. 3).
  4. ElterngeldPlus (§ 4a): wie das Basiselterngeld, höchstens die Hälfte des Betrags ohne Einkommen, mindestens 150 €. Es wird doppelt so lange gezahlt.
  5. Zuschläge (§ 2a): Geschwisterbonus 10 %, mindestens 75 € (bei Plus 37,50 €), wenn zwei Kinder unter 3 Jahren oder drei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag 300 € je weiterem Kind (bei Plus 150 €).

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Geburt 2027, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, Pflichtversicherung in allen Zweigen, Zusatzbeitrag 2,9 %, kein Einkommen nach der Geburt:

Brutto Elterngeld-Netto Prozentsatz Basiselterngeld ElterngeldPlus
1.500 € 1.072,59 € 67 % 718,64 € 359,32 €
2.500 € 1.681,34 € 65 % 1.092,87 € 546,43 €
3.000 € 1.969,50 € 65 % 1.280,18 € 640,09 €
4.500 € 2.793,67 € 65 % 1.800,00 € 900,00 €
6.000 € 3.550,09 € 65 % 1.800,00 € 900,00 €

Rechenweg für 3.000 €: 3.000 € − 102,50 € Pauschbetrag − 298,00 € Lohnsteuer − 630,00 € Sozialabgaben (21 %) = 1.969,50 €. Davon 65 % sind 1.280,18 €. Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte: 640,09 €.

Mit Teilzeit nach der Geburt (3.000 € brutto vorher, 1.000 € brutto nachher): Das Elterngeld-Netto nachher beträgt 687,50 €. Basiselterngeld: 65 % von (1.969,50 € − 687,50 €) = 833,30 €. ElterngeldPlus: 640,09 €. Hier greift der Deckel, denn mehr als die Hälfte des Betrags ohne Einkommen (1.280,18 € : 2) ist nicht möglich.

Beispiele aus der Broschüre des Bundesfamilienministeriums (Netto vor und nach der Geburt vorgegeben):

Netto vorher Netto nachher Basiselterngeld ElterngeldPlus
2.000 € 0 € 1.300,00 € 650,00 €
2.000 € 500 € 975,00 € 650,00 €
2.000 € 1.200 € 520,00 € 520,00 €
700 € 50 € 533,00 € 287,00 €
3.000 € 1.000 € 1.150,50 € 900,00 €

Bei 700 € Netto beträgt der Prozentsatz 82 %: 1.000 € − 700 € = 300 €, das sind 150 mal 2 €, also 15 Prozentpunkte mehr. 82 % von 650 € sind 533 €. Bei 3.000 € Netto zählen nur 2.770 €, die Differenz zu 1.000 € beträgt 1.770 €, davon 65 %.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Der Anspruch entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag, bei Paaren zusammen (§ 1 Abs. 8).
  • Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld, zwei weitere Partnermonate, wenn das Einkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert ist. ElterngeldPlus gibt es für doppelt so viele Monate, bis zum 32. Lebensmonat. Bei Geburten mindestens 6, 8, 12 oder 16 Wochen vor dem Termin kommen ein bis vier Monate Basiselterngeld dazu (§ 4).
  • Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzlicher Monatsbetrag ElterngeldPlus, wenn beide Eltern 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, für zwei bis vier Monate (§ 4b). Seine Höhe entspricht dem ElterngeldPlus.
  • Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Die Monate gelten als Basiselterngeld-Monate (§ 3, § 4 Abs. 4).
  • Maßgeblich sind die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Krankheit bleiben auf Antrag außer Betracht (§ 2b).
  • Der Rechner rechnet nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Selbständige, Midijob-Besonderheiten und Einmalzahlungen berücksichtigt er nicht. Minijob-Einkommen können Sie ohne Abzüge für Steuern und Sozialabgaben wählen.
  • Die Elterngeldstelle rechnet mit Ihren Gehaltsbescheinigungen. Der Rechner schätzt auf den Cent genau, der Bescheid kann um wenige Euro abweichen.
  • Elterngeld wird schriftlich beantragt und rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 7).

Glossar

Basiselterngeld
Die Standardform des Elterngeldes, die für zwölf Monate gemeinsam beansprucht werden kann.
ElterngeldPlus
Eine Variante, bei der sich der Bezug über einen längeren Zeitraum streckt.
Partnerschaftsbonus
Ein zusätzlicher Monatsbetrag ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
BEEG
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, nach dem der Rechner rechnet.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld höchstens und mindestens?

Basiselterngeld mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat, ElterngeldPlus 150 € bis 900 €.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Zwölf Monate Basiselterngeld, mit Partnermonaten 14 Monate. ElterngeldPlus doppelt so lange, bis zum 32. Lebensmonat.

Wird Elterngeld vom Brutto oder vom Netto berechnet?

Vom Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle nach Pauschalen aus Ihrem Brutto bildet. Es kann von Ihrem tatsächlichen Netto abweichen.

Ab welchem Einkommen gibt es kein Elterngeld?

Wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Welche Monate zählen für das Einkommen?

Maßgeblich sind die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

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