Altersteilzeit-Rechner 2026
Der Altersteilzeit-Rechner zeigt, wie viel Netto Ihnen in Altersteilzeit bleibt, wie hoch die Aufstockung des Arbeitgebers ist und wie sich die Altersteilzeit auf Ihre Rente auswirkt.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihr bisheriges Bruttogehalt in Vollzeit ein.
- Tragen Sie die Aufstockung laut Vertrag oder Tarifvertrag ein (mindestens 20 %) und den Prozentsatz für die zusätzlichen Rentenbeiträge (mindestens 80 %).
- Wählen Sie Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und Kinderzahl.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
In Altersteilzeit halbieren Sie Ihre Arbeitszeit. Der Arbeitgeber stockt das halbe Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge (§ 3 AltTZG):
- Regelarbeitsentgelt = bisheriges Brutto : 2, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Aufstockung = mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts. Sie ist steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 EStG).
- Netto = Netto aus dem Regelarbeitsentgelt (Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026) + Aufstockung
- Rente: Zusätzliche Rentenbeiträge auf mindestens 80 % des Regelarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 % der Beitragsbemessungsgrenze minus Regelarbeitsentgelt (§ 163 Abs. 5 SGB VI). Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber allein.
Die Rentenwirkung zeigt der Rechner in Entgeltpunkten: Jahresentgelt : 51.944 € (vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026). Ein Entgeltpunkt bringt ab Juli 2026 42,52 € Monatsrente.
Blockmodell oder Gleichverteilung: Im Blockmodell arbeiten Sie erst voll und sind danach freigestellt, bei Gleichverteilung arbeiten Sie durchgehend halb. Das Gehalt ist in beiden Modellen jeden Monat gleich. Der Rechner gilt deshalb für beide.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Bisher 5.000 € brutto, Aufstockung 20 %, Rentenbeiträge auf 80 %, Steuerklasse I, ein Kind, ohne Kirchensteuer.
| Betrag | |
|---|---|
| Regelarbeitsentgelt | 2.500,00 € |
| Netto daraus | 1.780,09 € |
| + Aufstockung (20 %) | 500,00 € |
| Netto in Altersteilzeit | 2.280,09 € |
| Netto bisher in Vollzeit | 3.149,92 € |
Sie erhalten 72,4 % des bisherigen Nettos für die halbe Arbeitszeit.
Rente: Zusätzlich 80 % × 2.500 € = 2.000 € zählen für die Rente. Die Bemessung liegt mit 4.500 € bei 90 % des bisherigen Gehalts. Pro Jahr Altersteilzeit erwerben Sie rund 1,04 Entgeltpunkte statt 1,16, also 44,20 € statt 49,11 € Monatsrente. Der Arbeitgeber zahlt dafür 372 € im Monat zusätzlich.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Aufstockung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Sie erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen, was mit der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen kann. Das zeigt der Progressionsvorbehalt-Rechner.
- Einen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nur über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor.
- Der Rechner rechnet mit dem Durchschnittsentgelt 2026 und dem Rentenwert ab Juli 2026. Beide ändern sich jedes Jahr. Die Rente ist eine Schätzung je Altersteilzeitjahr, keine Rentenauskunft.
- Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld sind nicht eingerechnet. Sie zählen nicht zum Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG).
Glossar
- Altersteilzeit
- Die Verringerung der Arbeitszeit vor der Rente, oft mit Aufstockung durch den Arbeitgeber.
- Blockmodell
- Das Modell mit Arbeitsphase und anschließender Freistellungsphase.
- Aufstockung
- Der steuerfreie Zuschlag des Arbeitgebers, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
- Progressionsvorbehalt
- Die Regel, nach der steuerfreie Leistungen den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viel Netto habe ich in Altersteilzeit?
Mit 20 % Aufstockung in Steuerklasse I oder IV etwa 72 bis 74 % des bisherigen Nettos, in Steuerklasse III etwas weniger. Im Beispiel mit 5.000 € brutto sind es 72,4 %.
Muss ich die Aufstockung versteuern?
Nein, sie ist steuerfrei. Über den Progressionsvorbehalt erhöht sie aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen.
Wie stark sinkt meine Rente durch Altersteilzeit?
Durch die zusätzlichen Beiträge zählt mindestens 90 % des bisherigen Gehalts, wenn es unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Verlust beträgt also etwa ein Zehntel der Rentenpunkte für diese Jahre.
Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Einen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nur über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG) § 3 Anspruchsvoraussetzungen. www.gesetze-im-internet.de
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG) § 6 Begriffsbestimmungen. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 3 Nr. 28 (steuerfreie Aufstockungsbeträge). www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 32b Progressionsvorbehalt. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 163 Abs. 5 (beitragspflichtige Einnahmen bei Altersteilzeit). www.gesetze-im-internet.de
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €). www.buzer.de
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 § 1 (aktueller Rentenwert 42,52 €). www.gesetze-im-internet.de
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