Pflegegrad-Rechner: Pflegegrad aus Modulpunkten berechnen
Der Pflegegrad-Rechner ermittelt nach dem Begutachtungsinstrument der Pflegeversicherung (§ 15 SGB XI) aus den Punkten der sechs Module die Gesamtpunkte und den Pflegegrad. Er zeigt die Leistungen des Pflegegrades für 2026.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Wählen Sie, ob Sie die Einzelpunkte je Modul eintragen oder pro Modul nur den Schweregrad von 0 bis 4 wählen.
- Die Einzelpunkte können Sie in Anlage 1 zu § 15 SGB XI nachschlagen oder aus dem Gutachten übernehmen.
- Der Rechner zeigt Gesamtpunkte, Pflegegrad und die Leistungen.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Einzelpunkte je Modul: In jedem der sechs Module erhalten die Kriterien Einzelpunkte nach der Schwere der Beeinträchtigung (Anlage 1). Sie werden pro Modul addiert.
- Punktbereich und gewichtete Punkte: Die Summe jedes Moduls fällt in einen Punktbereich von 0 (keine) bis 4 (schwerste Beeinträchtigung). Daraus ergeben sich nach Anlage 2 gewichtete Punkte.
- Module 2 und 3: Es zählt nur der höhere gewichtete Wert (§ 15 Abs. 3).
- Gesamtpunkte = Summe der gewichteten Punkte aller Module, höchstens 100.
- Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Punktbereiche und Gewichtung nach Anlage 2:
| Modul | Gewicht | Punktbereich 1 | 2 | 3 | 4 | gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | 2 bis 3 | 4 bis 5 | 6 bis 9 | 10 bis 15 | 2,5 / 5 / 7,5 / 10 |
| 2 Kognition und Kommunikation | 15 % | 2 bis 5 | 6 bis 10 | 11 bis 16 | 17 bis 33 | 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % | 1 bis 2 | 3 bis 4 | 5 bis 6 | 7 bis 65 | 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15 |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | 3 bis 7 | 8 bis 18 | 19 bis 36 | 37 bis 54 | 10 / 20 / 30 / 40 |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % | 1 | 2 bis 3 | 4 bis 5 | 6 bis 15 | 5 / 10 / 15 / 20 |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 11 | 12 bis 18 | 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15 |
Die Punktbereiche 0 stehen für keine Beeinträchtigung: Modul 1 bis 1 Punkt, Modul 2 bis 1, Modul 3 und 5 keine Punkte, Modul 4 bis 2 Punkte, Modul 6 keine Punkte. Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) fließen nicht in den Pflegegrad ein.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 | Modul 4 | Modul 5 | Modul 6 | Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00 | kein |
| 2 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 12,50 | 1 |
| 4 | 0 | 0 | 8 | 1 | 0 | 30,00 | 2 |
| 4 | 6 | 0 | 8 | 2 | 4 | 50,00 | 3 |
| 6 | 11 | 3 | 19 | 4 | 7 | 75,00 | 4 |
| 10 | 17 | 7 | 37 | 6 | 12 | 100,00 | 5 |
Rechenweg dritte Zeile: Modul 1 mit 4 Punkten gibt 5 Punkte, Modul 4 mit 8 Punkten 20, Modul 5 mit 1 Punkt 5. Zusammen 30 Gesamtpunkte, das ist Pflegegrad 2.
Rechenweg Pflegegrad 4: Bei Modul 2 mit 11 Punkten (11,25) und Modul 3 mit 3 Punkten (7,5) zählt nur das höhere Ergebnis, 11,25.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Pflegebedürftig ist, wer auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit hat (§ 14 Abs. 1).
- Die Einzelpunkte je Kriterium setzt der Gutachter nach der Begutachtung fest. Der Rechner kann sie nicht aus einem Fragebogen ableiten. Er verrechnet die Punkte, die Sie eintragen.
- Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch mit weniger als 90 Punkten (§ 15 Abs. 4).
- Die Beträge im Rechner sind die Höchstbeträge der Pflegeversicherung. Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert, erhält die Leistungen anteilig (§ 38).
- Der Entlastungsbetrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Erstattung zugelassener Angebote (§ 45b).
Glossar
- Pflegegrad
- Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 nach den Gesamtpunkten.
- Modul
- Einer von sechs Bereichen des Begutachtungsinstruments, in dem Punkte vergeben werden.
- Begutachtungsinstrument
- Das Verfahren nach § 15 SGB XI, mit dem der Pflegegrad ermittelt wird.
- Entlastungsbetrag
- Ein Betrag zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?
Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
347 € im Pflegegrad 2, 599 € im Pflegegrad 3, 800 € im Pflegegrad 4 und 990 € im Pflegegrad 5 pro Monat (§ 37 SGB XI).
Gibt es im Pflegegrad 1 Geld?
Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und bei vollstationärer Pflege einen Zuschuss von 131 € (§ 45b und § 43 Abs. 3).
Welche Module zählen am stärksten?
Die Selbstversorgung mit 40 %, danach die krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 %.
Kann der Rechner die Punkte der Module für mich bestimmen?
Nein. Die Einzelpunkte je Kriterium setzt der Gutachter nach der Begutachtung fest, der Rechner kann sie nicht aus Ihren Angaben ableiten.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- SGB XI § 14. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 15. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 36. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 37. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 38. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 43. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI § 45b. www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI Anlage 1 (Einzelpunkte je Kriterium). www.gesetze-im-internet.de
- SGB XI Anlage 2 (Punktbereiche und gewichtete Punkte). www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
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