Datum & Zeit

Fristenrechner

Der Fristenrechner berechnet das Ende einer Frist nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 187 bis 193 BGB). Er berücksichtigt, ob der erste Tag mitzählt, Monate mit unterschiedlicher Länge und die Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Für Bescheide per Post berechnet er zusätzlich den Tag der Bekanntgabe.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

z. B. Tag der Zustellung oder des Zugangs

Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie "Fristende berechnen" oder "Bescheid per Post".
  2. Fristende: Geben Sie das Datum des Ereignisses ein, zum Beispiel den Tag der Zustellung, dazu Fristlänge und Einheit. Wählen Sie, ob der erste Tag mitzählt.
  3. Bescheid per Post: Geben Sie das Datum des Bescheids ein und wählen Sie die Art. Der Rechner nimmt eine Frist von einem Monat an.
  4. Wählen Sie das Bundesland, in dem die Erklärung abzugeben ist.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

1. Fristbeginn (§ 187 BGB)

  • Beginnt die Frist durch ein Ereignis, etwa die Zustellung eines Briefs, zählt dieser Tag nicht mit (Abs. 1). Das ist der Normalfall.
  • Beginnt die Frist mit dem Anfang eines Tages, zählt dieser Tag mit (Abs. 2), zum Beispiel bei "ab dem 1. März".

2. Fristende (§ 188 BGB)

  • Tage: Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages.
  • Wochen, Monate, Jahre: Die Frist endet an dem Tag, der nach Wochentag oder Zahl dem Ereignistag entspricht. Bei Fristbeginn mit Tagesanfang endet sie einen Tag früher.
  • Gibt es diesen Tag im letzten Monat nicht, endet die Frist am Monatsletzten (Abs. 3). Zustellung am 31.01. plus 1 Monat: Ende am 28.02. (im Schaltjahr am 29.02.).

3. Wochenende und Feiertag (§ 193 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO, § 108 Abs. 3 AO) Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Welche Feiertage gelten, hängt vom Bundesland ab. Der Rechner nutzt dieselben Feiertagsdaten wie der Arbeitstage-Rechner.

4. Bescheid per Post (§ 122 Abs. 2 AO, § 41 Abs. 2 VwVfG, § 37 Abs. 2 SGB X) Ein Bescheid, der im Inland per Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Das gilt nicht, wenn er nicht oder später zugegangen ist. Ab der Bekanntgabe läuft die Frist.

  • Bei Steuerbescheiden verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag, wenn der vierte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist (BFH, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98, damals zur Dreitagesfrist).
  • Bei anderen Bescheiden verschiebt der Rechner nicht. Die Gerichte sehen das hier unterschiedlich. Das Landessozialgericht Bayern hat etwa für Sozialleistungsbescheide entschieden, dass der Tag auch an Wochenenden und Feiertagen gilt (Urteil vom 11.05.2022, L 2 U 140/13). Wer sichergehen will, rechnet mit dem früheren Datum.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Widerspruch, Ende am Sonntag: Bekanntgabe am 15.01.2026, 1 Monat, Nordrhein-Westfalen Rechnerisches Ende 15.02.2026 (Sonntag), Fristende 16.02.2026 (Montag)

Monatsende: Zustellung am 31.01.2026, 1 Monat Den 31.02. gibt es nicht, also 28.02.2026. Das ist ein Samstag, Fristende 02.03.2026 (Montag)

Bußgeldbescheid: Zustellung am Mittwoch, 07.10.2026, 2 Wochen Fristende 21.10.2026, wieder ein Mittwoch

Steuerbescheid per Post: Bescheid vom 30.09.2026, Hessen Vierter Tag ist Sonntag, 04.10.2026. Bekanntgabe am 05.10.2026, Einspruchsfrist bis 05.11.2026

Kündigungsschutzklage: Kündigung zugegangen am Freitag, 09.10.2026, 3 Wochen, Niedersachsen Fristende 30.10.2026 (Freitag). Der Reformationstag am 31.10. spielt hier keine Rolle.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und das Gesetz für Ihren Fall.
  • Eine Frist endet mit Ablauf des letzten Tages, also um 24:00 Uhr. In der Regel muss das Schreiben bis dahin bei der Behörde oder dem Gericht eingegangen sein. Das Absenden allein reicht nicht.
  • Fristlänge bis 999 Tage, 260 Wochen, 120 Monate oder 30 Jahre. Fristen nach Stunden rechnet der Rechner nicht.
  • Weicht die Bekanntgabe ab, etwa weil der Brief später ankam, geben Sie unter "Fristende berechnen" das tatsächliche Datum ein.
  • Feiertage sind für 2021 bis 2100 hinterlegt.

Glossar

Fristbeginn
Der Zeitpunkt, ab dem eine Frist zu laufen beginnt, zum Beispiel die Bekanntgabe eines Bescheids.
Fristende
Der letzte Tag, an dem eine Frist noch eingehalten werden kann.
Bekanntgabe
Der Zeitpunkt, zu dem ein Bescheid als zugegangen gilt und die Frist zu laufen beginnt.
§§ 187 bis 193 BGB
Die gesetzlichen Regeln zur Berechnung von Fristen und Terminen, nach denen der Rechner arbeitet.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zählt der Tag der Zustellung mit?

Nein. Beginnt eine Frist mit einem Ereignis wie der Zustellung, zählt dieser Tag nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Monatsfrist ab Zustellung am 15.01. endet daher am 15.02.

Was passiert, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt?

Dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags, meist am Montag (§ 193 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO).

Wann gilt ein Steuerbescheid als bekannt gegeben?

Am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt er am nächsten Werktag als bekannt gegeben.

Um wie viel Uhr endet eine Frist?

Eine Frist endet mit Ablauf des letzten Tages, also um 24:00 Uhr. Das Schreiben muss in der Regel bis dahin eingegangen sein.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.