Steuern

Kinderfreibetrag-Rechner 2026

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder die Steuerersparnis durch die Freibeträge für Kinder, je nachdem, was mehr bringt. Das Finanzamt prüft das automatisch mit der Steuererklärung (Günstigerprüfung). Der Rechner zeigt Ihnen vorab, welche Variante bei Ihrem Einkommen gewinnt.

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  • Mit Rechenweg
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Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Freibeträge für Kinder ein, etwa aus dem letzten Steuerbescheid.
  2. Tragen Sie die Zahl der Kinder ein.
  3. Wählen Sie, ob Sie als Ehepaar zusammen veranlagt werden oder als einzelner Elternteil die Hälfte der Freibeträge erhalten.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

Werte 2026:

je Elternteil bei Zusammenveranlagung
Kinderfreibetrag 3.414 € 6.828 €
Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 1.464 € 2.928 €
Freibeträge zusammen 4.878 € 9.756 €
Kindergeld im Jahr (259 € × 12) 1.554 € (Hälfte) 3.108 €

Günstigerprüfung (§ 31 EStG), im Rechner für die Kinder nacheinander:

  1. Steuerersparnis = Einkommensteuer ohne Freibeträge − Einkommensteuer mit Freibeträgen
  2. Ist die Ersparnis höher als das Kindergeld, zieht das Finanzamt die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld zur Steuer hinzu. Sie gewinnen die Differenz.
  3. Sonst bleibt es beim Kindergeld.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden immer mit den Freibeträgen berechnet, auch wenn das Kindergeld günstiger ist (§ 3 Abs. 2 SolZG).

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Ehepaar, Zusammenveranlagung, ohne Kirchensteuer:

zvE Kinder Ersparnis je Kind Ergebnis
60.000 € 1 2.668 € Kindergeld günstiger
90.000 € 1 3.174 € Freibeträge, 66 € mehr
120.000 € 2 3.682 € und 3.516 € Freibeträge, 982 € mehr
150.000 € 2 4.098 € und 4.024 € Freibeträge, 1.906 € mehr

Grenze 2026: Bei Zusammenveranlagung lohnen sich die Freibeträge für ein Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von 86.088 €. Ein einzelner Elternteil mit halben Freibeträgen und halbem Kindergeld erreicht die Grenze bei 43.044 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Das Kindergeld wird immer erst ausgezahlt. Die Günstigerprüfung findet erst in der Steuererklärung statt.
  • Der Rechner rechnet mit vollen zwölf Monaten Anspruch. Bei Geburt oder Ende des Anspruchs im Jahr gelten beide Werte anteilig.
  • Bei getrennt lebenden Eltern können die Freibeträge unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Elternteil übertragen werden (§ 32 Abs. 6 EStG). Das bildet der Rechner nicht ab.
  • Für die Ersparnis nutzt der Rechner nur die Einkommensteuer, wie es § 31 EStG vorsieht.

Glossar

Kindergeld
Der monatliche Betrag, der immer zuerst ausgezahlt wird.
Kinderfreibetrag
Der steuerliche Freibetrag für ein Kind, der das Einkommen mindert.
Günstigerprüfung
Der Vergleich des Finanzamts, ob Kindergeld oder Freibetrag mehr bringt.
Steuererklärung
Das Verfahren, in dem das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

2026 für Ehepaare ab rund 86.000 € zu versteuerndem Einkommen pro Kind, für einen einzelnen Elternteil ab rund 43.000 €.

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Das Finanzamt prüft das automatisch, wenn Sie in der Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

259 € im Monat für jedes Kind (§ 66 EStG).

Wann findet die Günstigerprüfung statt?

Das Kindergeld wird immer erst ausgezahlt. Die Günstigerprüfung findet erst in der Steuererklärung statt.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.