Kaufnebenkostenrechner 2026 nach Bundesland
Der Kaufnebenkostenrechner zeigt, wie viel ein Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis kostet: Grunderwerbsteuer Ihres Bundeslands, Notar- und Grundbuchgebühren und, falls ein Makler beteiligt ist, Ihren Anteil an der Maklercourtage.
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Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie den Kaufpreis ein und wählen Sie Ihr Bundesland.
- Tragen Sie die geplante Darlehenssumme ein, wenn Sie finanzieren; sie bestimmt die Kosten der Grundschuld.
- Ist ein Makler beteiligt, tragen Sie die Gesamtcourtage und Ihren Anteil ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG): Grundsatz 3,5 %, die Länder dürfen einen eigenen Satz festlegen. Nur Bayern ist beim Grundsatz geblieben, die anderen Länder verlangen 5,0 % bis 6,5 %. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.
- Notar: Beurkundung des Kaufvertrags (2,0 der Gebühr nach Geschäftswert, Nr. 21100 GNotKG) plus Vollzugsgebühr (0,5, Nr. 22110), bei einer Finanzierung zusätzlich die Beurkundung der Grundschuld (1,0, Nr. 21200). Dazu Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) und 19 % Umsatzsteuer.
- Grundbuch: Auflassungsvormerkung (0,5 der Gebühr, Nr. 14150 GNotKG) und Eintragung des neuen Eigentümers (1,0, Nr. 14110), bei Finanzierung zusätzlich die Grundschuldeintragung (1,0, Nr. 14121). Keine Umsatzsteuer.
- Makler: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Käufer höchstens die Hälfte der vereinbarten Maklercourtage tragen (§§ 656c, 656d BGB).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Kaufpreis 400.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 % Grunderwerbsteuer):
| Darlehen | Grunderwerbsteuer | Notar | Grundbuch | Kaufnebenkosten | Anteil am Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|---|
| ohne Finanzierung | 26.000,00 € | 2.359,18 € | 5.262,00 € | 33.621,18 € | 8,41 % |
| 320.000 € | 26.000,00 € | 3.114,83 € | 8.140,00 € | 37.254,83 € | 9,31 % |
Mit Makler, Kaufpreis 400.000 € in Bayern (3,5 %), Courtage insgesamt 7,14 %, Käuferanteil 50 %: Maklerlohn 14.280,00 €, Kaufnebenkosten insgesamt 35.901,18 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt und überall in Deutschland gleich hoch. Nur die Grunderwerbsteuer und die Maklercourtage unterscheiden sich nach Bundesland und Region.
- Der Rechner rechnet mit den gesetzlichen Mindestgebühren für einen Kauf mit Finanzierung über eine Grundschuld. Zusätzliche notarielle Leistungen, etwa eine Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, kosten extra.
- Es gibt keine amtliche Gesamttabelle aller 16 Grunderwerbsteuersätze. Der Rechner verwendet die Sätze aus mehreren übereinstimmenden Fachquellen, da jedes Land seinen Satz in einem eigenen Landesgesetz regelt.
- Die übliche Maklercourtage schwankt je nach Region zwischen etwa 3,57 % und 7,14 % inklusive Umsatzsteuer. Sie tragen sie selbst ein.
Glossar
- Grunderwerbsteuer
- Die Steuer beim Immobilienkauf, deren Satz je Bundesland unterschiedlich ist.
- Notar- und Grundbuchgebühren
- Gesetzlich festgelegte Gebühren, die überall in Deutschland gleich hoch sind.
- Maklercourtage
- Die Provision des Maklers, die je nach Region schwankt.
- Grundschuld
- Das Pfandrecht der Bank am Grundstück, für das der Rechner die Mindestgebühren ansetzt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf?
Je nach Bundesland und Finanzierung meist zwischen 8 % und 15 % des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und, falls vorhanden, der Käuferanteil an der Maklercourtage.
In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?
In Bayern mit 3,5 %. Am höchsten ist sie mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Muss ich die Maklerprovision allein zahlen?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens zur Hälfte, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat (§§ 656c, 656d BGB).
Sind Notar- und Grundbuchgebühren überall gleich hoch?
Ja. Sie sind gesetzlich festgelegt und überall in Deutschland gleich hoch. Nur die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je Bundesland.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- GrEStG § 11. www.gesetze-im-internet.de
- GNotKG § 34. www.gesetze-im-internet.de
- BGB § 656c. www.gesetze-im-internet.de
- BGB § 656d. www.gesetze-im-internet.de
- Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer 2026 (mehrere übereinstimmende Fachquellen, da keine amtliche Gesamttabelle vorliegt). www.haufe.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.