Firmenwagenrechner 2026
Der Firmenwagenrechner zeigt, welchen geldwerten Vorteil Sie für einen privat genutzten Dienstwagen versteuern und was der Wagen Sie netto im Monat kostet. Er rechnet mit der 1-%-Regel und den Vergünstigungen für Elektroautos und Plug-in-Hybride.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.
Rechenweg anzeigen
Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie den Bruttolistenpreis ein. Er steht im Fahrzeugangebot oder in der Lohnabrechnung, nicht der tatsächliche Kaufpreis.
- Wählen Sie den Antrieb und tragen Sie die einfache Entfernung zur Arbeit in Kilometern ein.
- Ergänzen Sie Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Geldwerter Vorteil pro Monat (§ 8 Abs. 2 EStG):
- Privatfahrten: 1 % des Bruttolistenpreises inklusive Sonderausstattung
- Fahrten zur Arbeit: 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer einfacher Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte
Bemessungsgrundlage nach Antrieb (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG):
| Antrieb | Listenpreis zählt mit |
|---|---|
| Verbrenner | 100 % |
| Elektroauto bis 100.000 € Listenpreis, angeschafft 2019 bis 2030 | 25 % |
| Elektroauto über 100.000 € | 50 % |
| Plug-in-Hybrid, angeschafft 2025 bis 2030: höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite | 50 % |
Der Listenpreis wird nach dem Viertel oder der Hälfte auf volle 100 € abgerundet. Eine monatliche Zuzahlung, die Sie dem Arbeitgeber für die Nutzung leisten, mindert den Vorteil. Negativ wird er dadurch nicht.
Netto-Effekt: Der Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und mit Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026 belastet, aber nicht ausgezahlt. Ihre Kosten sind die Differenz zwischen dem Netto ohne und der Auszahlung mit Firmenwagen.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Listenpreis 45.990 €, 20 km zur Arbeit, 5.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos. Netto ohne Firmenwagen: 3.130,09 €.
| Antrieb | Bemessung | Geldwerter Vorteil | Kosten netto pro Monat |
|---|---|---|---|
| Verbrenner | 45.900 € | 734,40 € | 365,99 € |
| Plug-in-Hybrid | 22.900 € | 366,40 € | 180,78 € |
| Elektroauto | 11.400 € | 182,40 € | 89,51 € |
Rechenweg Verbrenner: 1 % von 45.900 € = 459,00 €, dazu 0,03 % × 20 km × 45.900 € = 275,40 €, zusammen 734,40 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Statt der 1-%-Regel kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Dann zählen die tatsächlichen Kosten der privaten Fahrten (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Das berechnet dieser Rechner nicht.
- Für Hybride, die vor 2025 angeschafft wurden, gilt die Hälfte bei höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 60 km Reichweite.
- Statt der monatlichen 0,03-%-Regel ist für Fahrten zur Arbeit auch eine Einzelbewertung je Fahrt mit 0,002 % möglich, etwa bei wenigen Bürotagen (BMF-Schreiben vom 03.03.2022). Der Rechner nutzt die 0,03-%-Regel.
- Der Rechner geht davon aus, dass der Vorteil in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig ist.
Glossar
- Geldwerter Vorteil
- Der steuerpflichtige Wert der privaten Nutzung des Firmenwagens.
- 1-%-Regel
- Die Pauschalmethode, bei der monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuert wird.
- Fahrtenbuch
- Die Alternative, bei der die tatsächlichen Kosten der privaten Fahrten zählen.
- Listenpreis
- Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, nach dem sich der geldwerte Vorteil richtet.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was kostet ein Firmenwagen netto?
Im Beispiel mit 45.990 € Listenpreis und 20 km rund 366 € im Monat als Verbrenner, rund 90 € als Elektroauto.
Zählt der Kaufpreis oder der Listenpreis?
Der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Rabatte mindern ihn nicht.
Warum sind Elektroautos so günstig?
Bei Anschaffung von 2019 bis 2030 und höchstens 100.000 € Listenpreis zählt nur ein Viertel des Listenpreises.
Kann ich statt der 1-%-Regel ein Fahrtenbuch führen?
Ja. Dann zählen die tatsächlichen Kosten der privaten Fahrten statt der Pauschale.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 (private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs). www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 (1 %, Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge). www.gesetze-im-internet.de
- Deubner Steuern: BMF-Schreiben vom 05.11.2021 zu Elektro- und Hybridfahrzeugen (Abrundung nach dem Bruchteil). www.deubner-steuern.de
- Deloitte Tax-News: BMF-Schreiben vom 03.03.2022 zur Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Nutzungsentgelt). www.deloitte-tax-news.de
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026. www.bmf-steuerrechner.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.