Pendlerpauschale-Rechner 2026
Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt, wie viel Sie 2026 für den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen können und wie viel Steuer Sie dadurch sparen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent schon ab dem ersten Kilometer. Vorher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie die einfache Entfernung in Kilometern ein.
- Tragen Sie die Arbeitstage ein, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind, ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice.
- Ergänzen Sie andere Werbungskosten, etwa Arbeitsmittel oder Fortbildung.
- Für die Steuerersparnis geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Pendlerpauschale an.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
Entfernungspauschale = volle Kilometer der einfachen Strecke × 0,38 € × Arbeitstage
- Es zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur volle Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.
- Höchstens 4.500 € im Jahr, außer Sie fahren mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
- Steuerwirkung: Ohne Nachweis zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Steuer sparen Sie nur mit dem Teil Ihrer Werbungskosten, der darüber liegt. Die Ersparnis berechnet der Rechner mit dem Einkommensteuertarif 2026, dem Solidaritätszuschlag und auf Wunsch der Kirchensteuer.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Zu versteuerndes Einkommen 40.000 €, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer:
| Weg | Arbeitstage | Pauschale | Über 1.230 € | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 25 km | 220 | 2.090,00 € | 860,00 € | 271 € |
| 15 km + 400 € andere Werbungskosten | 220 | 1.254,00 € | 424,00 € | 134 € |
| 10 km | 220 | 836,00 € | 0,00 € | 0 € |
Bei 10 km liegt die Pauschale unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sie bringt nur etwas, wenn weitere Werbungskosten dazukommen.
Lange Strecke: 60 km an 220 Tagen ergeben 5.016,00 €. Mit Bahn oder Fahrgemeinschaft zählen höchstens 4.500 €, mit dem eigenen Auto der volle Betrag. Bei 55.000 € zu versteuerndem Einkommen spart der volle Betrag 1.370 € Steuer.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Pauschale gilt pro Arbeitstag einmal, auch wenn Sie mehrmals hin- und herfahren. Flugstrecken zählen nicht.
- Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets des Arbeitgebers mindern den abziehbaren Betrag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5 EStG).
- Sind Ihre Kosten für Bus und Bahn höher als die Pauschale, können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen (§ 9 Abs. 2 EStG).
- Eine längere Strecke ist erlaubt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren.
- Die Ersparnis ist eine Schätzung auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens.
Glossar
- Entfernungspauschale
- Der Betrag je Kilometer des Arbeitswegs, den Sie als Werbungskosten absetzen können, seit 2026 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Werbungskosten
- Die Kosten, die Sie für Ihren Beruf haben und von der Steuer absetzen können.
- Arbeitstage
- Die Tage, an denen Sie den Weg zur Arbeit zurücklegen und für die die Pauschale gilt.
- Jobticket
- Ein steuerfreier Fahrkostenzuschuss des Arbeitgebers, der den abziehbaren Betrag mindert.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
38 Cent je vollem Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag mit Fahrt zur Arbeit.
Wie viel bekomme ich von der Pendlerpauschale zurück?
Nicht die Pauschale selbst, sondern die Steuer auf den Teil der Werbungskosten über 1.230 €. Bei 25 km und 40.000 € zu versteuerndem Einkommen sind es rund 271 €.
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Nein. Es zählt nur die einfache Entfernung, die Pauschale deckt beide Wege ab.
Gilt die Pauschale für jede Hin- und Rückfahrt einzeln?
Nein. Die Pauschale gilt pro Arbeitstag einmal, auch wenn Sie mehrmals hin- und herfahren.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Entfernungspauschale. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 9a Arbeitnehmer-Pauschbetrag. www.gesetze-im-internet.de
- EStG § 32a Einkommensteuertarif. www.gesetze-im-internet.de
- Bundesregierung: Entlastungen für Pendler und Gastronomie (Steueränderungsgesetz 2025). www.bundesregierung.de
- Haufe: Neue Entfernungspauschale ab 2026 (bis 2025: 0,30 € für die ersten 20 km). www.haufe.de
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