Gehalt & Arbeit

Dienstrad-Rechner

Der Dienstrad-Rechner zeigt, ob sich ein Fahrrad oder E-Bike über Gehaltsumwandlung lohnt. Er rechnet Ihre tatsächliche Nettobelastung nach Steuern und Sozialabgaben und vergleicht die Gesamtkosten mit dem Kauf. Die Berechnung ist für alle Leasinganbieter gleich, denn die Steuerregeln hängen nicht vom Anbieter ab.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
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Leer = UVP. Händlerrabatte machen den Kauf günstiger.

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Monate

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Für Kirchensteuer (8 oder 9 %) und Pflegeversicherung in Sachsen

Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 0,5 oder 1 je Kind. Nur Steuerklasse I bis IV.

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Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie die UVP des Rads und, wenn Sie es sonst günstiger kaufen würden, den Kaufpreis ein.
  2. Tragen Sie Leasingrate (inklusive Versicherung), Laufzeit und einen möglichen Zuschuss des Arbeitgebers ein.
  3. Wenn Sie das Rad am Ende übernehmen möchten, geben Sie den Übernahmepreis an.
  4. Ergänzen Sie Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Gehaltsumwandlung: Die Leasingrate (abzüglich eines Zuschusses des Arbeitgebers) wird vom Bruttogehalt abgezogen. Das senkt das steuer- und beitragspflichtige Brutto.
  2. Geldwerter Vorteil: 1 % von einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP), abgerundet auf volle 100 €. Das gilt für Räder, die zwischen 2019 und 2030 erstmals überlassen werden.
  3. Netto mit Dienstrad: Brutto − Umwandlung + Vorteil, davon Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026. Den Vorteil zieht der Arbeitgeber wieder ab, weil Sie ihn als Sachleistung erhalten.
  4. Nettobelastung = Netto ohne Dienstrad − Auszahlung mit Dienstrad
  5. Gesamtkosten = Nettobelastung × Laufzeit + Übernahmepreis, verglichen mit dem Kaufpreis

Zahlt der Arbeitgeber die Rate vollständig zusätzlich zum Gehalt, ist der Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

E-Bike mit 3.999 € UVP, Leasingrate 115 € über 36 Monate, 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos.

  • Geldwerter Vorteil: 3.999 € : 4 = 999,75 €, abgerundet 900 €, davon 1 % = 9,00 €
  • Nettobelastung: 66,20 € im Monat statt 115 €
  • Gesamtkosten: 36 × 66,20 € = 2.383,20 €, also 1.615,80 € weniger als der Kauf zur UVP

Mit Übernahme und Rabatt beim Kauf: Übernahme am Ende für 720 €, beim Händler wäre das Rad für 3.600 € zu haben. Gesamtkosten 3.103,20 €, Ersparnis noch 496,80 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Ein E-Bike, das schneller als 25 km/h unterstützt, gilt als Kraftfahrzeug. Dafür gilt der Firmenwagenrechner.
  • Die Gehaltsumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Das kann Leistungen wie Rente, Elterngeld oder Arbeitslosengeld geringfügig mindern.
  • Der Rechner nimmt eine gleich hohe Rate über die ganze Laufzeit an und rechnet mit Steuer- und Beitragswerten 2026.
  • Übernehmen Sie das Rad am Ende günstiger als zum üblichen Marktpreis, kann der Preisvorteil als Arbeitslohn steuerpflichtig sein (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Wer diese Steuer trägt, regelt Ihr Vertrag.
  • Der Arbeitgeber muss Leasingnehmer sein. Least der Arbeitnehmer selbst, entfällt der Steuervorteil.

Glossar

Gehaltsumwandlung
Die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in die Leasingrate für das Rad.
Geldwerter Vorteil
Der steuerpflichtige Wert der privaten Nutzung des Dienstrads.
Restwert
Der Betrag, zu dem Sie das Rad nach Ende der Laufzeit übernehmen können.
Bike-Leasing
Das Leasing eines Fahrrads über den Arbeitgeber, zum Beispiel über JobRad.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Lohnt sich Fahrradleasing über den Arbeitgeber?

Meist ja, weil Sie die Rate aus dem Bruttogehalt zahlen. Im Beispiel kostet ein Rad zur UVP von 3.999 € insgesamt 2.383,20 €. Ein Rabatt beim Kauf und der Übernahmepreis verringern den Vorteil.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil beim Dienstrad?

1 % von einem Viertel der UVP, abgerundet auf volle 100 €. Bei 3.999 € sind das 9 € im Monat.

Gelten für JobRad und andere Anbieter dieselben Regeln?

Ja. Die Besteuerung ist gesetzlich geregelt. Unterschiede liegen in Rate, Versicherung, Service und Übernahmepreis.

Gilt der Rechner auch für schnelle E-Bikes?

Nein. Ein E-Bike, das schneller als 25 km/h unterstützt, gilt als Kraftfahrzeug. Dafür gilt der Firmenwagenrechner.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  • Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern (PDF der IHK München). www.ihk-muenchen.de
  • EStG § 3 Nr. 37 (steuerfreie Überlassung eines betrieblichen Fahrrads). www.gesetze-im-internet.de
  • AOK Arbeitgeberservice: Mobilität Beschäftigter unterstützen, Firmenwagen und Jobrad. www.aok.de
  • Haufe: Dienstrad-Modelle vergleichen, Überlassung per Entgeltumwandlung. www.haufe.de
  • EStG § 8 Abs. 2 Satz 1 (Bewertung von Sachbezügen). www.gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026. www.bmf-steuerrechner.de

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.