Familie & Schwangerschaft

Mutterschutzrechner 2026: Beginn, Ende und Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutzrechner zeigt, wann Ihre Schutzfrist beginnt und endet, und schätzt Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Er rechnet nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 24i SGB V.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

Format TT.MM.JJJJ, von 01.01.2000 bis 31.12.2100

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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie den voraussichtlichen Entbindungstag ein.
  2. Ist das Kind schon geboren, tragen Sie den Geburtstag ein.
  3. Wählen Sie, ob die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen beträgt.
  4. Für die Geldbeträge tragen Sie Ihr durchschnittliches Netto im Monat der letzten drei Monate vor der Schutzfrist ein, ohne Einmalzahlungen.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1): sechs Wochen, also 42 Tage, vor dem voraussichtlichen Entbindungstag laut ärztlichem Zeugnis oder Zeugnis einer Hebamme. Sie dürfen in dieser Zeit nur arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich wollen. Die Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
  2. Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2): acht Wochen nach der Geburt, zwölf Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer vor Ablauf von acht Wochen ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes. In der Schutzfrist nach der Geburt dürfen Sie nicht beschäftigt werden. Eine Ausnahme gilt nach dem Tod des Kindes auf Ihr Verlangen (Absatz 4).
  3. Abweichende Geburt: Kommt das Kind vor dem Termin, verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt. Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich um diese Tage. Kommt es später, verlängert sich die Zeit vor der Geburt entsprechend.
  4. Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V, § 19 MuSchG): Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten höchstens 13 € je Kalendertag für die Schutzfristen und den Entbindungstag. Es entspricht dem Netto je Kalendertag, höchstens 13 €.
  5. Zuschuss des Arbeitgebers (§ 20): Unterschied zwischen 13 € und dem Netto je Kalendertag aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist.

Nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes, insgesamt höchstens 210 € (§ 19 Abs. 2).

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Voraussichtlicher Entbindungstag Montag, 15.03.2027:

Fall Beginn Ende Tage
Geburt am Termin, 8 Wochen 01.02.2027 10.05.2027 99
Geburt am Termin, 12 Wochen 01.02.2027 07.06.2027 127
Geburt am 01.03.2027 (14 Tage früher), 8 Wochen 01.02.2027 10.05.2027 99
Geburt am 01.02.2027 (6 Wochen früher), 12 Wochen 01.02.2027 07.06.2027 127
Geburt am 20.03.2027 (5 Tage später), 8 Wochen 01.02.2027 15.05.2027 104

Rechenweg erste Zeile: 15.03.2027 − 42 Tage = 01.02.2027. 15.03.2027 + 56 Tage = 10.05.2027. Zusammen 99 Tage inklusive Entbindungstag.

Geldbeträge bei 2.000 € Netto im Monat und gesetzlicher Krankenversicherung, Schutzfrist 99 Tage: Die letzten drei Kalendermonate vor dem 01.02.2027 sind November 2026 bis Januar 2027 mit 92 Tagen. Netto je Tag: 2.000 € × 3 : 92 = 65,22 €. Mutterschaftsgeld 13 € × 99 = 1.287,00 €. Zuschuss des Arbeitgebers (65,22 € − 13 €) × 99 = 5.169,78 €. Zusammen 6.456,78 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Den Entbindungstermin stellt Ihr Arzt oder Ihre Hebamme fest. Rechnen Sie mit diesem Termin, nicht mit einem selbst berechneten.
  • Bei einer Fehlgeburt gibt es Schutzfristen von zwei Wochen (ab der 13. Schwangerschaftswoche), sechs Wochen (ab der 17.) und acht Wochen (ab der 20.) (§ 3 Abs. 5). Der Rechner rechnet nur Geburten.
  • Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, solange Sie schwanger sind und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens vier Monate nach der Entbindung (§ 17).
  • Wer wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen nicht oder teilweise nicht arbeiten darf, erhält Mutterschutzlohn (§ 18). Das rechnet der Rechner nicht.
  • Einmalzahlungen, Kurzarbeit und unverschuldete Fehlzeiten bleiben bei der Berechnung des durchschnittlichen Entgelts unberücksichtigt (§ 21). Der Rechner nimmt gleichbleibende Monatsnetto an.
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG). Die Schutzfrist nach der Geburt zählt dann als Zeit mit Basiselterngeld.

Glossar

Schutzfrist
Der Zeitraum vor und nach der Geburt, in dem Sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) geschützt sind.
Mutterschaftsgeld
Die Leistung, die während der Schutzfrist nach § 24i SGB V gezahlt wird.
Arbeitgeberzuschuss
Der Betrag, den der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zahlt.
Entbindungstermin (ET)
Der voraussichtliche Tag der Geburt, den Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme feststellt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag, 42 Tage vor dem Termin.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

Acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei festgestellter Behinderung des Kindes zwölf Wochen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Höchstens 13 € je Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt den Rest zum bisherigen Netto als Zuschuss.

Darf ich in der Schutzfrist arbeiten?

Vor der Geburt ja, wenn Sie sich ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung können Sie widerrufen. Nach der Geburt dürfen Sie nicht beschäftigt werden (§ 3 MuSchG).

Welchen Termin trage ich beim Mutterschutzrechner ein?

Rechnen Sie mit dem Entbindungstermin, den Ihr Arzt oder Ihre Hebamme feststellt, nicht mit einem selbst berechneten Termin.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.