Blitzer-Rechner 2026: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot
Der Bußgeldrechner berechnet den Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) für die häufigsten Verstöße: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand und Handy am Steuer, mit Punkten in Flensburg und Regel-Fahrverbot.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Wählen Sie den Verstoß (Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer).
- Tragen Sie die Angaben zu Ihrem Fall ein, etwa die Überschreitung in km/h oder ob eine Gefährdung vorlag.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Geschwindigkeit: Regelsatz, Punkte und Fahrverbot richten sich nach der Überschreitung in km/h und danach, ob innerorts oder außerorts gefahren wurde (Anlage BKatV, Tabelle 1 Buchstabe c, für Pkw und andere nicht kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge).
- Rotlicht: Ein einfacher Verstoß (Rotphase kürzer als 1 Sekunde) wird milder geahndet als ein qualifizierter Verstoß (länger als 1 Sekunde); Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen den Regelsatz zusätzlich (Anlage BKatV, Nummer 132).
- Abstand: Der erforderliche Sicherheitsabstand folgt der Faustregel "halber Tachowert in Metern". Wie stark der tatsächliche Abstand darunterliegt, bestimmt die Höhe des Bußgelds (Anlage BKatV, Nummer 12, Anhang Tabelle 2).
- Handy am Steuer: Die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Anlage BKatV, Nummer 246).
- Die Punkte in Flensburg ergeben sich aus der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Fahreignungs-Bewertungssystem).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Verstoß | Eingabe | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| Geschwindigkeit | 35 km/h zu schnell, innerorts | 260,00 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht | länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung | 320,00 € | 2 | 1 Monat |
| Abstand | 120 km/h, 20 m Abstand (erforderlich 60 m) | 100,00 € | 1 | ohne |
| Handy am Steuer | ohne Gefährdung | 100,00 € | 1 | ohne |
Rechenweg Abstand: erforderlicher Abstand 120 km/h : 2 = 60 m, eingehaltener Abstand 20 m sind weniger als 4/10 davon (24 m), das ergibt 100,00 € und 1 Punkt.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Werte sind Regelsätze für den Normalfall nach der Bußgeldkatalog-Verordnung. Das tatsächliche Bußgeld kann im Einzelfall abweichen, etwa bei Vorbelastung, besonderen Umständen oder vor Gericht.
- Bei einer Überschreitung innerhalb eines Jahres nach einer vorangegangenen einschlägigen Geldbuße kann sich die Dauer eines Regel-Fahrverbots verdoppeln (Vorbelastung).
- Der Rechner deckt vier häufige Tatbestände ab. Für andere Verstöße gilt der vollständige Bußgeldkatalog.
- Ab 60 Euro Regelsatz kommt beim Zusammentreffen mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung noch ein Zuschlag hinzu, der hier bereits in den Regelsätzen für Rotlicht und Handy berücksichtigt ist.
Glossar
- Regelsatz
- Das Bußgeld, das der Bußgeldkatalog für den Normalfall vorsieht.
- BKatV
- Die Bußgeldkatalog-Verordnung, nach der der Rechner die Regelsätze berechnet.
- Punkte in Flensburg
- Die Punkte im Fahreignungsregister, die bestimmte Verstöße nach sich ziehen.
- Fahrverbot
- Das zeitweise Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen, das bei schweren Verstößen verhängt wird.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viele Punkte gibt es für zu schnelles Fahren?
Ab 21 km/h Überschreitung gibt es 1 Punkt, ab 31 km/h innerorts (außerorts ab 41 km/h) 2 Punkte, oft zusätzlich mit Regel-Fahrverbot.
Was kostet ein Handyverstoß am Steuer?
100 Euro und 1 Punkt ohne Gefährdung, mit Gefährdung 150 Euro, mit Sachbeschädigung 200 Euro, jeweils mit 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten.
Wie wird der Mindestabstand berechnet?
Nach der Faustregel "halber Tachowert in Metern": bei 120 km/h sollten mindestens 60 Meter Abstand eingehalten werden.
Welche Verstöße deckt der Bußgeldrechner ab?
Er deckt vier häufige Tatbestände ab: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand und Handy am Steuer. Für andere Verstöße gilt der vollständige Bußgeldkatalog.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- StVG § 25. www.gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13: Bewertung von Zuwiderhandlungen (Fahreignungs-Bewertungssystem). www.gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage (Bußgeldkatalog): Tabelle 1, Nummer 11, Geschwindigkeitsüberschreitungen Pkw. www.gesetze-im-internet.de
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