Promillerechner: Blutalkohol & Abbauzeit berechnen
Der Promillerechner schätzt die Blutalkoholkonzentration nach der in der Rechtsmedizin anerkannten Widmark-Formel aus Getränkemenge, Alkoholgehalt, Körpergewicht und Geschlecht, sowie die Zeit bis zum vollständigen Abbau.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie Getränkemenge, Alkoholgehalt, Körpergewicht und Geschlecht ein.
- Geben Sie optional die seit Trinkbeginn vergangenen Stunden ein, um den aktuellen Wert und die Zeit bis 0,0 Promille zu sehen.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Reiner Alkohol in Gramm: Getränkemenge in ml × Alkoholgehalt in Vol.-% × 0,8 (Dichte von Alkohol) : 100.
- Blutalkohol ohne Abbau (Widmark-Formel): Alkohol in Gramm : (Körpergewicht in kg × Reduktionsfaktor r). Der Reduktionsfaktor beschreibt, wie sich der Alkohol im Körper verteilt, und beträgt im Durchschnitt 0,7 für Männer und 0,6 für Frauen.
- Abbau: im Durchschnitt 0,15 Promille pro Stunde seit Trinkbeginn.
- Die Formel liefert nur einen Schätzwert. Essen, Trinkgeschwindigkeit, Stoffwechsel und weitere individuelle Faktoren verändern den tatsächlichen Wert erheblich.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Getränk | Menge | Alkoholgehalt | Gewicht | Geschlecht | Promille |
|---|---|---|---|---|---|
| Bier | 500 ml | 5 % | 80 kg | Männlich | 0,36 ‰ |
| Wein | 200 ml | 12 % | 65 kg | Weiblich | 0,49 ‰ |
Rechenweg Bier: 500 ml × 5 % × 0,8 : 100 = 20 g reiner Alkohol. 20 g : (80 kg × 0,7) = 0,36 ‰.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Widmark-Formel ist eine anerkannte, aber vereinfachte Schätzmethode der Rechtsmedizin. Sie ersetzt keine Atem- oder Blutalkoholmessung.
- Der Reduktionsfaktor und der Abbauwert sind statistische Durchschnittswerte. Bei einzelnen Personen können die tatsächlichen Werte deutlich abweichen.
- Fahren Sie nach dem Konsum von Alkohol möglichst gar nicht mit einem Fahrzeug, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte sinkt die Fahrtüchtigkeit bereits.
Glossar
- Blutalkoholkonzentration
- Der Alkoholgehalt im Blut, angegeben in Promille (‰).
- Widmark-Formel
- Eine anerkannte, aber vereinfachte Schätzmethode der Rechtsmedizin für die Blutalkoholkonzentration.
- Reduktionsfaktor
- Ein statistischer Durchschnittswert, der angibt, wie sich der Alkohol im Körper verteilt, und der vom Geschlecht abhängt.
- Abbauwert
- Ein statistischer Durchschnittswert dafür, wie schnell der Körper Alkohol abbaut.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie genau ist der Promillerechner?
Er liefert nur eine grobe Schätzung nach der Widmark-Formel. Essen, Stoffwechsel und Trinkgeschwindigkeit verändern den tatsächlichen Wert erheblich, eine Messung ersetzt er nicht.
Ab wie viel Promille drohen Konsequenzen am Steuer?
Ab 0,5 Promille ist das Führen eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat unabhängig von Ausfallerscheinungen, schon ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall.
Wie lange dauert der Abbau von Alkohol?
Im Durchschnitt werden etwa 0,15 Promille pro Stunde abgebaut. Der Rechner zeigt, nach wie vielen Stunden rechnerisch wieder 0,0 Promille erreicht sind.
Darf ich fahren, wenn der Rechner einen niedrigen Wert zeigt?
Fahren Sie nach dem Konsum von Alkohol möglichst gar nicht mit einem Fahrzeug, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzen. Der Wert des Rechners ist nur eine Schätzung.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- StVG § 24a. www.gesetze-im-internet.de
- StGB § 316. www.gesetze-im-internet.de
- BGH, Beschluss vom 28.06.1990, Az. 4 StR 297/90: Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugführern von 1,1 Promille. dejure.org
- BGH, Beschluss vom 17.07.1986, Az. 4 StR 543/85: Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern (ursprünglich 1,7 Promille, wegen geringerer Messungenauigkeit heute mit 1,6 Promille angesetzt). dejure.org
- Widmark-Formel zur Blutalkoholschätzung mit Reduktionsfaktor r (Mann 0,7, Frau 0,6) und Abbauwert 0,15 Promille je Stunde, anerkannte Berechnungsmethode der Rechtsmedizin (mehrere übereinstimmende Fachquellen). www.rechtsmedizin.uni-greifswald.de
Änderungsprotokoll
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