Reifenrechner: Reifengrößen & Tachoabweichung
Der Reifenrechner vergleicht zwei Reifengrößen nach ihrem Abrollumfang und zeigt, wie stark der Tacho bei einem Wechsel der Reifengröße abweicht.
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- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
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Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie die beiden zu vergleichenden Reifengrößen ein (Breite, Querschnittsverhältnis, Felgendurchmesser).
- Geben Sie optional die angezeigte Geschwindigkeit ein, um die Tachoabweichung zu sehen.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Aus der Reifenbezeichnung (zum Beispiel 205/55 R16) ergibt sich der Gesamtdurchmesser: Felgendurchmesser in Zoll × 25,4 mm, zuzüglich zweimal die Flankenhöhe (Reifenbreite in mm × Querschnittsverhältnis in % : 100).
- Der Abrollumfang ist der Durchmesser mal π (Kreisumfang).
- Die Abweichung des Abrollumfangs zwischen zwei Reifengrößen überträgt sich unmittelbar auf die Tachoanzeige: ein größerer Abrollumfang lässt den Tacho eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.
- Der Wegstreckenzähler (Tacho) darf höchstens 4 % von der tatsächlich gefahrenen Strecke nach oben abweichen, niemals weniger anzeigen (§ 57 Absatz 3 StVZO).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Vergleich 205/55 R16 mit 215/50 R17, angezeigte Geschwindigkeit 100 km/h:
| Reifengröße | Durchmesser | Abrollumfang |
|---|---|---|
| 205/55 R16 | 631,9 mm | 1.985,17 mm |
| 215/50 R17 | 646,8 mm | 2.031,98 mm |
Abweichung des Abrollumfangs: 2,36 %. Bei angezeigten 100 km/h mit der Reifengröße 215/50 R17 fahren Sie tatsächlich etwa 97,7 km/h.
Rechenweg Reifen 1: Felgendurchmesser 16 Zoll × 25,4 mm = 406,4 mm, Flankenhöhe 205 mm × 55 : 100 = 112,75 mm, Durchmesser 406,4 + 2 × 112,75 = 631,9 mm, Abrollumfang 631,9 mm × π = 1.985,17 mm.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Der Rechner vergleicht nur den rechnerischen Abrollumfang aus der Reifenbezeichnung. Der tatsächliche Abrollumfang hängt auch vom Reifendruck und von der Beladung ab und kann geringfügig abweichen.
- Ob eine andere Reifengröße für Ihr Fahrzeug zulässig ist, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Gutachten; das prüft dieser Rechner nicht.
- Die Tachoabweichung ist nur ein Näherungswert, Fahrzeughersteller programmieren die Tachoanzeige oft bewusst mit einem Sicherheitsaufschlag.
Glossar
- Abrollumfang
- Die Strecke, die der Reifen bei einer Umdrehung zurücklegt.
- Reifenbezeichnung
- Die Angabe auf dem Reifen, aus der der Rechner den Abrollumfang berechnet.
- Tachoabweichung
- Der Unterschied zwischen angezeigter und tatsächlicher Geschwindigkeit nach einem Reifenwechsel.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Das Fahrzeugdokument, in dem die zulässigen Reifengrößen stehen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Abrollumfang eines Reifens?
Aus der Reifenbezeichnung errechnet sich der Durchmesser (Felgendurchmesser plus zweimal die Flankenhöhe), multipliziert mit π ergibt den Abrollumfang.
Darf der Tacho zu wenig anzeigen?
Nein, nach § 57 Absatz 3 StVZO darf die angezeigte Geschwindigkeit höchstens 4 % über, aber niemals unter der tatsächlichen liegen.
Ändert eine andere Reifengröße die Tachoanzeige?
Ja, ein größerer Abrollumfang lässt den Tacho eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigen als tatsächlich gefahren wird, und umgekehrt.
Ist eine andere Reifengröße für mein Fahrzeug zulässig?
Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Rechner vergleicht nur den rechnerischen Abrollumfang aus der Reifenbezeichnung.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- StVZO § 57. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.