Sozialleistungen

BAföG-Rechner 2026

Der BAföG-Rechner schätzt die monatliche Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Er rechnet mit Bedarfssätzen, Wohnpauschale, Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, eigenem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie Ausbildungsstätte, Wohnort und Krankenversicherung.
  2. Tragen Sie ein, ob Sie Kinder unter 14 Jahren haben, Ihr Alter, ein Nebeneinkommen und Ihr Vermögen.
  3. Für die Eltern geben Sie den Bruttojahreslohn des vorletzten Kalenderjahres an und wie viele weitere Kinder die Eltern haben. Wählen Sie bei elternunabhängiger Förderung "Nein".

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Bedarf: Grundbedarf 475 € an Hochschulen und Akademien, 442 € an Fachschulklassen nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien und Kollegs (§ 13 Abs. 1). Dazu Wohnen 380 € oder 59 € bei den Eltern (§ 13 Abs. 2), Kranken- und Pflegeversicherung 102 € und 35 € (§ 13a, bei freiwilliger Versicherung 185 € und 48 €) und 160 € je eigenem Kind unter 14 Jahren (§ 14b).
  2. Eigenes Einkommen (§ 21, § 23): Bruttoverdienst minus Werbungskosten, Steuer und 22,3 % Sozialpauschale, dann minus Freibetrag von 389 € im Monat (ab 1. Januar 2026).
  3. Eigenes Vermögen (§ 29): 15.000 € frei, ab 30 Jahren 45.000 €. Der Rest wird durch die Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (§ 30). Der Rechner nimmt zwölf Monate an.
  4. Einkommen der Eltern (§§ 24, 25): maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. Freibetrag 2.540 € im Monat bei verheirateten, nicht getrennt lebenden Eltern, sonst 1.690 € je Elternteil, plus 770 € für jedes weitere Kind ohne Ausbildungsförderung. Vom Rest bleiben 50 % anrechnungsfrei, dazu 5 % je weiteres Kind ohne Förderung. Kinder in förderfähiger Ausbildung teilen sich den anzurechnenden Betrag zu gleichen Teilen (§ 11 Abs. 4).
  5. Förderung: Bedarf minus Anrechnung, gerundet auf volle Euro. Beträge unter 10 € werden nicht gezahlt (§ 51 Abs. 3 und 4).

Der Höchstsatz beträgt 475 € + 380 € + 102 € + 35 € = 992 €. Die Hälfte der Förderung im Studium ist ein Darlehen, die andere Hälfte Zuschuss (§ 17 Abs. 2). Der Kinderbetreuungszuschlag wird vollständig als Zuschuss geleistet.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Studium an einer Hochschule, nicht bei den Eltern wohnend, gesetzlich versichert, ohne eigenes Einkommen:

Fall Eltern angerechnet BAföG im Monat
Eltern ohne anrechenbares Einkommen oder elternunabhängig 0,00 € 992 €
Eltern verheiratet, 45.000 € und 25.000 € brutto 636,53 € 355 €
wie oben, ein weiteres Kind ohne Förderung 226,37 € 766 €
wie oben, ein Geschwisterkind in förderfähiger Ausbildung 318,27 € 674 €
elternunabhängig, 20.000 € Vermögen 0,00 € 575 €
elternunabhängig, ein Kind unter 14 Jahren 0,00 € 1.152 €
elternunabhängig, Fachschulklasse 0,00 € 959 €
wohnt bei den Eltern, familienversichert, Eltern ohne Einkommen 0,00 € 534 €

Rechenweg zweite Zeile: Bedarf 992 €. Das Einkommen der Eltern beträgt nach Steuer und Sozialpauschale 3.813,05 € im Monat. Nach dem Freibetrag von 2.540 € bleiben 1.273,05 €, davon werden 50 % angerechnet: 636,53 €. Förderung: 992 € − 636,53 € = 355,47 €, gerundet 355 €.

Ein Nebenjob mit 603 € brutto im Monat mindert die Förderung nicht, weil das Einkommen nach Abzügen unter dem Freibetrag von 389 € bleibt.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Der Rechner schätzt das Einkommen der Eltern aus dem Bruttojahreslohn nach Einkommensteuertarif 2026. Das Amt verwendet die Einkünfte laut Steuerbescheid mit allen Abzügen und kann deshalb andere Beträge ermitteln.
  • Bei getrennt lebenden Eltern rechnet der Rechner jeden Elternteil mit eigenem Freibetrag. Jeder Elternteil erhält den Freibetrag von 1.690 € (§ 25 Abs. 1 Nr. 2).
  • Der Antrag wirkt frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1). Stellen Sie ihn früh.
  • Elternunabhängig gefördert werden unter anderem Studierende, die bei Beginn der Ausbildung 30 Jahre alt sind, nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig waren oder Abendgymnasien und Kollegs besuchen (§ 11 Abs. 3).
  • Nicht berechnet werden: Schüler, Auslandsausbildung, Studiengebühren, Einkommen und Vermögen von Ehepartnern, Freibeträge für Ehepartner und Kinder, Härtefreibeträge (§ 25 Abs. 6) und der Zuschlag für Studierende über der Förderungshöchstdauer.
  • Der Freibetrag von 389 € wird nach § 23 Abs. 6 BAföG jährlich zum 1. Januar vom zuständigen Bundesministerium berechnet und bei Änderung bekanntgemacht.

Glossar

BAföG
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Bedarfssatz
Der monatliche Grundbetrag der Förderung, der um Zuschläge ergänzt wird.
Wohnpauschale
Der Betrag für die Wohnkosten, der im Bedarf enthalten ist.
Elternunabhängige Förderung
Eine Förderung, bei der das Einkommen der Eltern nicht angerechnet wird, zum Beispiel bei Studierenden, die bei Beginn der Ausbildung 30 Jahre alt sind.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale, 102 € Krankenversicherung und 35 € Pflegeversicherung.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Im Studium wird die Hälfte als Darlehen geleistet, die andere Hälfte ist ein Zuschuss (§ 17 Abs. 2 BAföG).

Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?

Nach Abzug von Steuern, Werbungskosten und der Sozialpauschale von 22,3 % bleiben 389 € im Monat anrechnungsfrei. Ein Minijob mit 603 € brutto bleibt damit anrechnungsfrei.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Bis zum 30. Lebensjahr 15.000 €, ab 30 Jahren 45.000 € (§ 29 BAföG).

Wann sollte ich den BAföG-Antrag stellen?

So früh wie möglich. Der Antrag wirkt frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1).

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.