Sozialleistungen

BAB-Rechner 2026

Der BAB-Rechner schätzt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Er rechnet mit dem Bedarf nach SGB III, der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie die Brutto-Ausbildungsvergütung und die monatlichen Fahrkosten ein.
  2. Geben Sie an, ob Sie Kinder betreuen, die Betreuung brauchen.
  3. Tragen Sie für die Eltern den Bruttojahreslohn des vorletzten Kalenderjahres ein. Wenn das Einkommen der Eltern außer Betracht bleibt, wählen Sie "Nein".

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Gesamtbedarf: Lebensunterhalt 822 € (442 € Grundbedarf + 380 € Wohnen, § 61 Abs. 1), Arbeitskleidung 16 € (§ 64 Abs. 1), Fahrkosten (§ 63) und 160 € je betreuungsbedürftigem Kind (§ 64 Abs. 3).
  2. Anrechnung der Ausbildungsvergütung (§ 67): Brutto minus 22,3 % Sozialpauschale, minus Steuer, minus Freibetrag von 85 €.
  3. Anrechnung der Eltern (§ 67 mit BAföG §§ 24, 25): Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Freibetrag 2.540 € bei verheirateten Eltern, sonst 1.690 € je Elternteil, jeweils plus 901 €, plus 770 € je weiteres Kind ohne Ausbildungsförderung. Vom Rest bleiben 50 % anrechnungsfrei, dazu 5 % je weiteres Kind.
  4. BAB = Gesamtbedarf − angerechnetes Einkommen, gerundet auf volle Euro. Unter 10 € im Monat wird nichts gezahlt (§ 71).

Die Freibeträge von 85 € (Vergütung) und 901 € (Eltern) gelten nach § 67 Abs. 2 Nr. 3, wenn die Ausbildungsstätte vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Der Rechner wendet sie nur dann an.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Fall Gesamtbedarf Vergütung angerechnet Eltern angerechnet BAB im Monat
Vergütung 900 €, Eltern bleiben außer Betracht 838,00 € 614,30 € 0,00 € 224 €
Vergütung 900 €, Fahrkosten 80 €, Eltern 50.000 € und 20.000 € brutto 918,00 € 614,30 € 182,61 € 121 €
Vergütung 700 €, ein Kind, Eltern außer Betracht 998,00 € 458,90 € 0,00 € 539 €
Vergütung 1.100 €, Fahrkosten 80 €, Eltern 60.000 € und 30.000 € brutto 918,00 € 769,70 € 642,19 € 0 €

Rechenweg erste Zeile: 822 € + 16 € = 838 €. Von 900 € Vergütung gehen 22,3 % (200,70 €) und 85 € ab, angerechnet werden 614,30 €. 838 € − 614,30 € = 223,70 €, gerundet 224 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Förderfähig ist die erste Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit Ausbildungsvertrag (§ 57). Eine zweite Ausbildung nur unter besonderen Voraussetzungen.
  • Sie müssen außerhalb des Haushalts Ihrer Eltern wohnen. Wenn Sie 18 oder älter sind, verheiratet waren oder mit einem Kind zusammenleben, kommt es nicht darauf an, ob der Ausbildungsort vom Elternhaus erreichbar wäre (§ 60).
  • Der Rechner rechnet den Bedarf für eine eigene Wohnung. Unterbringung im Wohnheim oder Internat mit voller Verpflegung (§ 61 Abs. 2) und berufsvorbereitende Maßnahmen rechnet er nicht.
  • Fahrkosten erkennt die Agentur nach dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel an (§ 63 Abs. 3). Tragen Sie diesen Betrag ein.
  • Die Einkommen von Ehepartnern und Kindern und das Vermögen werden nicht berechnet. Das Einkommen der Eltern schätzt der Rechner aus dem Bruttojahreslohn. Die Agentur rechnet mit dem Steuerbescheid.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit.

Glossar

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Eine Förderung der Agentur für Arbeit für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen.
Ausbildungsvergütung
Das Entgelt, das Sie während der Ausbildung erhalten und das auf den Bedarf angerechnet wird.
Bedarf
Der Betrag, den die BAB nach dem SGB III für Lebensunterhalt und Wohnen ansetzt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAB?

Der Bedarf beträgt 822 € plus 16 € Arbeitskleidung, dazu Fahrkosten. Davon wird Ihre Vergütung nach Abzügen und das Einkommen der Eltern abgezogen.

Wer bekommt BAB?

Auszubildende in einer förderfähigen Berufsausbildung, die außerhalb des Elternhauses wohnen und deren Mittel nicht reichen (§§ 56 und 60 SGB III).

Was ist der Unterschied zwischen BAB und BAföG?

BAB gilt für die betriebliche Berufsausbildung und kommt von der Agentur für Arbeit, BAföG für Schule und Studium und kommt vom Amt für Ausbildungsförderung.

Muss ich für die BAB außerhalb des Elternhauses wohnen?

In der Regel ja, Sie müssen außerhalb des Haushalts Ihrer Eltern wohnen. Ausnahmen nennt der Abschnitt zu Regeln und Grenzen.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

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