Witwenrente-Rechner 2026: Höhe und Anrechnung berechnen
Der Witwenrente-Rechner schätzt die Höhe der großen oder kleinen Witwen- und Witwerrente und die Anrechnung eigenen Einkommens. Er rechnet mit dem Freibetrag von 26,4 mal dem aktuellen Rentenwert, also 1.122,53 € ab 1. Juli 2026.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie die Rente des Verstorbenen ein, wie sie im Rentenbescheid steht, oder den Rentenanspruch aus der Renteninformation, Stand 1. Juli 2026.
- Wählen Sie große oder kleine Witwenrente.
- Tragen Sie Ihr eigenes Bruttoeinkommen ein: Arbeitsentgelt, eigene Rente und Einkünfte aus Vermögen.
- Geben Sie an, für wie viele Kinder Waisenrente gezahlt wird.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Höhe (§ 67 SGB VI): große Witwenrente 55 %, kleine Witwenrente 25 % der Rente des Verstorbenen. Im Sterbevierteljahr, den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, wird 100 % gezahlt.
- Einkommen (§ 18a, § 18b SGB IV): Arbeitsentgelt wird um 40 % gekürzt, eigene Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 14 %, Vermögenseinkommen um 25 %.
- Freibetrag (§ 97 SGB VI): das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, ab 1. Juli 2026 1.122,53 €. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommt das 5,6-fache hinzu, 238,11 €.
- Anrechnung: 40 % des Einkommens über dem Freibetrag werden von der Witwenrente abgezogen.
- Im Sterbevierteljahr wird das Einkommen nicht angerechnet (§ 97 Abs. 1 Satz 2).
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Rente des Verstorbenen 1.800 €, große Witwenrente:
| Fall | Witwenrente ohne Anrechnung | Einkommen nach Abzug | Freibetrag | Abzug | Witwenrente |
|---|---|---|---|---|---|
| ohne eigenes Einkommen | 990,00 € | 0,00 € | 1.122,53 € | 0,00 € | 990,00 € |
| Arbeitsentgelt 2.500 € brutto | 990,00 € | 1.500,00 € | 1.122,53 € | 150,99 € | 839,01 € |
| Arbeitsentgelt 3.500 € brutto, ein Kind mit Waisenrente | 990,00 € | 2.100,00 € | 1.360,64 € | 295,74 € | 694,26 € |
| eigene Rente 1.500 € und Mieteinnahmen 400 € | 990,00 € | 1.590,00 € | 1.122,53 € | 186,99 € | 803,01 € |
| Arbeitsentgelt 6.000 € brutto | 990,00 € | 3.600,00 € | 1.122,53 € | 990,99 € | 0,00 € |
Rechenweg zweite Zeile: 1.800 € × 55 % = 990 €. Das Arbeitsentgelt 2.500 € wird um 40 % gekürzt auf 1.500 €. Davon liegen 377,47 € über dem Freibetrag von 1.122,53 €. 40 % davon sind 150,99 €. Witwenrente: 990 € − 150,99 € = 839,01 €.
Die kleine Witwenrente beträgt bei 1.800 € Rente des Verstorbenen 450 € (25 %).
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Große Witwenrente (§ 46 Abs. 2): Anspruch hat, wer nicht wieder geheiratet hat und ein Kind unter 18 Jahren erzieht, das 47. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist. Die Altersgrenze von 47 Jahren gilt stufenweise, bei Tod des Versicherten im Jahr 2026 sind es 46 Jahre und 6 Monate (§ 242a Abs. 5).
- Kleine Witwenrente (§ 46 Abs. 1): Sie wird höchstens 24 Kalendermonate gezahlt.
- Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, außer bei besonderen Umständen (§ 46 Abs. 2a). Voraussetzung ist außerdem, dass der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
- Der Rechner rechnet nach dem heutigen Recht mit dem Rentenartfaktor 0,55. Für Fälle mit Tod des Ehegatten vor 2002 oder mit Ehe vor 2002 und einem vor dem 2. Januar 1962 geborenen Ehegatten gelten abweichende Regeln (§ 242a SGB VI). Das rechnet der Rechner nicht.
- Zuschläge für Kindererziehung und weitere Zeiten, Einkommen aus Erwerbsersatzleistungen wie Arbeitslosengeld und Betriebsrenten berücksichtigt der Rechner nicht.
- Die Witwenrente wird von dem Monat an geleistet, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 99 Abs. 2).
- Die Deutsche Rentenversicherung setzt die Rente fest. Der Rechner schätzt sie.
Glossar
- Große Witwenrente
- Die Witwen- oder Witwerrente für Hinterbliebene, die nicht wieder geheiratet haben und die Voraussetzungen nach § 46 Abs. 2 SGB VI erfüllen.
- Kleine Witwenrente
- Die Witwenrente nach § 46 Abs. 1 SGB VI, die höchstens 24 Kalendermonate gezahlt wird.
- Freibetrag
- Der Teil des eigenen Einkommens, der nicht auf die Witwenrente angerechnet wird.
- Rentenartfaktor
- Der Faktor, der die Höhe der Witwenrente bestimmt, hier 0,55.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 %. In den ersten drei Monaten gibt es 100 %.
Wie viel darf ich neben der Witwenrente verdienen?
Bis 1.122,53 € im Monat ohne Anrechnung, mit einem Kind mit Waisenrente bis 1.360,64 €. Vom übersteigenden Einkommen werden 40 % angerechnet. Beim Arbeitsentgelt zählen nur 60 %.
Wie lange gibt es die kleine Witwenrente?
Höchstens 24 Monate.
Ab welchem Alter gibt es die große Witwenrente?
Ab 47 Jahren, bei Tod des Versicherten im Jahr 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten. Früher, wenn Sie ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind.
Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?
Die kleine Witwenrente wird höchstens 24 Kalendermonate gezahlt (§ 46 Abs. 1 SGB VI).
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- SGB VI § 46. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 67. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 97. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 99. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 242a. www.gesetze-im-internet.de
- SGB IV § 18a. www.gesetze-im-internet.de
- SGB IV § 18b. www.gesetze-im-internet.de
- RWBestV 2026 § 1. www.gesetze-im-internet.de
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