Rente

Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026: Höhe berechnen

Der Rechner schätzt die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente aus Ihren Entgeltpunkten. Er rechnet die Zurechnungszeit, den Abschlag und die Hinzuverdienstgrenze 2026.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt

Format TT.MM.JJJJ, von 01.01.1955 bis 31.12.2010

Format TT.MM.JJJJ, von 01.01.2020 bis 31.12.2060

€/Jahr

Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Ihr Geburtsdatum und den Rentenbeginn ein.
  2. Wählen Sie die volle oder teilweise Erwerbsminderung.
  3. Tragen Sie die Entgeltpunkte ein, die in Ihrer Renteninformation stehen.
  4. Wenn Sie hinzuverdienen, tragen Sie den Bruttoverdienst im Jahr ein. Bei teilweiser Erwerbsminderung zusätzlich die höchsten Entgeltpunkte eines Jahres der letzten 15 Jahre.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Entgeltpunkte: Ihre bisherigen Entgeltpunkte plus die der Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit gilt, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weiter wie bisher verdient. Sie endet für Rentenbeginn 2026 mit 66 Jahren und 3 Monaten, 2027 mit 66 Jahren und 4 Monaten, 2028 mit 66 Jahren und 6 Monaten (§ 253a Abs. 3 SGB VI), ab 2031 mit der Regelaltersgrenze.
  2. Bewertung der Zurechnungszeit: mit dem Durchschnitt Ihrer Entgeltpunkte je Jahr. Der Rechner teilt Ihre Entgeltpunkte durch die Jahre vom 17. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn.
  3. Zugangsfaktor (§ 77): 0,3 % Abschlag je Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres, höchstens 10,8 %. Bei Beginn nach dem 65. Geburtstag keinen Abschlag.
  4. Rentenartfaktor (§ 67): 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
  5. Rente: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktueller Rentenwert von 42,52 €.
  6. Hinzuverdienstgrenze (§ 96a): bei voller Erwerbsminderung drei Achtel der 14-fachen Bezugsgröße, 2026 sind das 20.763,75 € im Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung das 9,72-fache der Bezugsgröße mal den höchsten Entgeltpunkten eines Jahres der letzten 15 Jahre, mindestens 41.527,50 €. Wer mehr verdient, bei dem wird ein Zwölftel des Überschusses zu 40 % von der Rente abgezogen.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Geburtsdatum Rentenbeginn Art Entgeltpunkte bisher Entgeltpunkte gesamt Zugangsfaktor Rente
15.06.1981 01.01.2027 voll 15,0000 25,9646 0,892 984,78 €
15.06.1981 01.01.2027 teilweise 15,0000 25,9646 0,892 492,39 €
15.06.1961 01.01.2027 voll 35,0000 35,6013 1,000 1.513,77 €
15.06.1960 01.07.2026 voll 30,0000 30,1531 1,000 1.282,11 €

Rechenweg erste Zeile: Beim Rentenbeginn ist die Person 45 Jahre und 6 Monate alt. Die Zurechnungszeit reicht bis 66 Jahre und 4 Monate, das sind 250 Monate. Von 17 bis 45,5 Jahren sind es 28,5 Jahre mit 15 Entgeltpunkten, also 0,5263 Punkte je Jahr. Zurechnungszeit: 250 : 12 × 0,5263 = 10,9646 Punkte. Zusammen 25,9646 Entgeltpunkte.

Der Abschlag: 36 Monate (Höchstwert) × 0,3 % = 10,8 %, Zugangsfaktor 0,892. 25,9646 × 0,892 × 42,52 € = 984,78 €.

Mit einem Hinzuverdienst von 30.000 € im Jahr bei voller Erwerbsminderung (Beispiel dritte Zeile): Die Grenze beträgt 20.763,75 €. Überschuss 9.236,25 €, ein Zwölftel davon 769,69 €, 40 % davon 307,88 €. Die Rente sinkt von 1.513,77 € auf 1.205,89 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Voraussetzungen (§ 43): Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, teilweise erwerbsgemindert, wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann. Dazu kommen drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
  • Die Rente wird bis zur Regelaltersgrenze gezahlt, danach als Altersrente.
  • Der Rechner bewertet die Zurechnungszeit mit dem Durchschnitt aus den Jahren ab dem 17. Lebensjahr. Die Rentenversicherung bewertet sie mit der Gesamtleistungsbewertung und kann unterschiedliche Zeiten wie Ausbildung oder Kindererziehung berücksichtigen. Die Rente bei voller Erwerbsminderung steht schon in Ihrer Renteninformation.
  • Erwerbsminderungsrenten sind oft befristet und werden nach Prüfung des Gesundheitszustands verlängert.
  • Krankengeld und andere Leistungen, die auf die Rente angerechnet werden, berücksichtigt der Rechner nicht.
  • Bei sehr langer Versicherungszeit von 40 Jahren gilt für den Abschlag eine frühere Altersgrenze (§ 77 Abs. 4). Das rechnet der Rechner nicht.

Glossar

Volle Erwerbsminderung
Der Zustand, in dem jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Zurechnungszeit
Die Zeit, die bei der Berechnung so behandelt wird, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet.
Abschlag
Der Abzug von der Rente, der den früheren Rentenbeginn ausgleicht.
Hinzuverdienstgrenze
Die Grenze, bis zu der Sie neben der Rente verdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab. Bei voller Erwerbsminderung wird mit dem Rentenartfaktor 1,0 gerechnet, bei teilweiser mit 0,5.

Wie viel darf ich neben der Erwerbsminderungsrente verdienen?

Bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 € im Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 € im Jahr. Darüber wird die Rente gekürzt (§ 96a SGB VI).

Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zeit vom Rentenbeginn bis zu einem Alter, das für Rentenbeginn 2026 bei 66 Jahren und 3 Monaten liegt. Sie wird so bewertet, als hätten Sie weiter verdient wie bisher.

Wie hoch ist der Abschlag?

0,3 % je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %.

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Die Rente wird bis zur Regelaltersgrenze gezahlt, danach als Altersrente. Erwerbsminderungsrenten sind oft befristet und werden nach Prüfung des Gesundheitszustands verlängert.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.