Rente

Rente Brutto-Netto-Rechner 2026: Was bleibt netto?

Der Rechner zeigt, was von Ihrer gesetzlichen Rente netto übrig bleibt. Er zieht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab und berechnet die Einkommensteuer mit dem Besteuerungsanteil Ihres Rentenjahrgangs und dem Grundfreibetrag 2026.

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  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
€/Monat

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Der Rentenfreibetrag bleibt auf diesem Betrag festgeschrieben, spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig

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Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Ihre monatliche Bruttorente ein und das Jahr des Rentenbeginns.
  2. Haben Sie schon einige Jahre Rente, tragen Sie zusätzlich die Monatsrente im ersten vollen Jahr nach Rentenbeginn ein. Sie bestimmt den Rentenfreibetrag.
  3. Wählen Sie Zusatzbeitrag, Kinderlosigkeit, Kirchensteuer und Veranlagung.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Krankenversicherung (§§ 247, 249a SGB V): Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % und der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse werden je zur Hälfte von Ihnen und vom Rentenversicherungsträger getragen. Sie zahlen also 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, bei 2,9 % insgesamt 8,75 %.
  2. Pflegeversicherung (§ 59 Abs. 1 SGB XI): Rentner tragen den Beitrag allein: 3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %.
  3. Besteuerungsanteil (§ 22 EStG): Ein Prozentsatz der Jahresrente ist steuerpflichtig, er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2026 sind es 84 %, 2027 84,5 %, 2030 86 %, 2040 91 % und 2058 100 %. Der Rest ist als Rentenfreibetrag auf dem Betrag des ersten vollen Rentenjahres festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
  4. Zu versteuerndes Einkommen: steuerpflichtiger Teil minus Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € (§ 9a), minus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.
  5. Einkommensteuer: nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), Grundfreibetrag 12.348 €. Dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie anfallen.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Rentenbeginn 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Kindern, ohne Kirchensteuer, Einzelveranlagung:

Rente brutto Krankenversicherung Pflegeversicherung Steuer im Monat Netto
1.500 € 131,25 € 54,00 € 4,92 € 1.309,83 €
2.000 € 175,00 € 72,00 € 71,83 € 1.681,17 €
2.500 € 218,75 € 90,00 € 159,08 € 2.032,17 €

Rechenweg für 2.000 €: Jahresrente 24.000 €. Besteuerungsanteil 84 %, steuerfrei sind 3.840 €. Steuerpflichtig 20.160 €, minus 102 € Pauschbetrag = 20.058 €. Minus Kranken- und Pflegeversicherung 2.964 € (247 € × 12) und 36 € Pauschbetrag: zu versteuerndes Einkommen 17.058 €. Einkommensteuer 862 € im Jahr, 71,83 € im Monat. Netto: 2.000 € − 175 € − 72 € − 71,83 € = 1.681,17 €.

Kinderlos, 3.000 € Rente: Pflegeversicherung 126,00 € (4,2 %), Krankenversicherung 262,50 €, Steuer 247,25 €, netto 2.364,25 €. Verheiratete mit Splittingtarif und 2.000 € Rente zahlen keine Steuer, netto 1.753,00 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Der Rechner nimmt an, dass die Rente die einzigen Einkünfte sind. Weitere Einkünfte, etwa Betriebsrente, Mieten oder Zinsen, erhöhen die Steuer. Betriebsrenten sind beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Bei der Veranlagung zusammen mit dem Ehepartner rechnet der Rechner mit dem Splittingtarif und einem Partner ohne eigenes Einkommen.
  • Der Rechner nimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als abziehbare Vorsorgeaufwendungen an. Weitere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt er nicht.
  • Die Beiträge der Krankenkasse bemessen sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.
  • Das Finanzamt setzt die Steuer fest. Der Rechner schätzt sie nach den Angaben, die Sie eintragen.

Glossar

Besteuerungsanteil
Der Teil der Rente, der je nach Rentenjahr steuerpflichtig ist.
Grundfreibetrag
Der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt.
Splittingtarif
Der Steuertarif bei Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner.
Beitragsbemessungsgrenze
Das Einkommen, bis zu dem die Krankenkasse Beiträge erhebt, hier 5.812,50 € im Monat.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel Krankenversicherung zahlen Rentner?

Die Hälfte des Beitrags der Krankenkasse: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.

Wie viel Pflegeversicherung zahlen Rentner?

3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Den Beitrag zahlen sie allein.

Wie viel Rente ist steuerfrei?

Bei Rentenbeginn 2026 sind 16 % der ersten vollen Jahresrente steuerfrei. Dazu kommt der Grundfreibetrag von 12.348 € im Einkommensteuertarif.

Muss ich meine Rente versteuern?

Steuer fällt an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Ein Teil der Rente bleibt immer steuerfrei.

Berücksichtigt der Rechner weitere Einkünfte?

Nein. Der Rechner nimmt an, dass die Rente die einzigen Einkünfte sind.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.