Renteneintrittsalter-Rechner: Wann kann ich in Rente gehen?
Der Rechner nennt Ihr Renteneintrittsalter nach Geburtsdatum und Rentenart: Regelaltersrente, Rente für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen. Er zeigt das früheste Rentenbeginn-Datum, den Beginn ohne Abschlag und die Höhe des Abschlags.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.
Rechenweg anzeigen
Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie Ihr Geburtsdatum ein und wählen Sie die Rentenart.
- Lassen Sie den gewünschten Rentenbeginn leer, um den frühestmöglichen Beginn zu sehen. Oder tragen Sie ein Alter ein, um Abschlag oder Zuschlag zu sehen.
- Prüfen Sie Ihre Wartezeit in der Renteninformation.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Regelaltersgrenze (§§ 35, 235 SGB VI): Sie steigt für die Jahrgänge 1947 bis 1963 schrittweise von 65 Jahren und einem Monat auf 66 Jahre und 10 Monate. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt sie 67 Jahre.
- Langjährig Versicherte (§§ 36, 236): Wartezeit 35 Jahre. Rente ab der Regelaltersgrenze ohne Abschlag, ab 63 Jahren mit Abschlag.
- Besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b): Wartezeit 45 Jahre. Die Altersgrenze liegt für Jahrgang 1953 bei 63 Jahren und zwei Monaten und steigt bis Jahrgang 1964 auf 65 Jahre. Die Rente ist ohne Abschlag.
- Schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a): Wartezeit 35 Jahre und Schwerbehinderung bei Rentenbeginn. Ohne Abschlag ab 65 Jahren für den Jahrgang 1964, früher für ältere Jahrgänge. Vorzeitig ab 62 Jahren mit Abschlag.
- Abschlag und Zuschlag (§ 77): 0,3 % je Monat vor dem abschlagsfreien Alter, 0,5 % je Monat nach der Regelaltersgrenze.
- Rentenbeginn (§ 99): Erster Tag des Monats, zu dessen Beginn das Alter erreicht ist. Wer an einem Monatsersten Geburtstag hat, beginnt in diesem Monat.
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Geburtsdatum | Rentenart | Frühestens | Abschlagsfrei ab | Abschlag |
|---|---|---|---|---|
| 15.06.1964 | Regelaltersrente | 01.07.2031 | 01.07.2031 | 0,0 % |
| 15.06.1964 | langjährig Versicherte | 01.07.2027 | 01.07.2031 | 14,4 % |
| 15.06.1964 | besonders langjährig Versicherte | 01.07.2029 | 01.07.2029 | 0,0 % |
| 15.06.1964 | schwerbehinderte Menschen | 01.07.2026 | 01.07.2029 | 10,8 % |
| 15.03.1960 | Regelaltersrente | 01.08.2026 | 01.08.2026 | 0,0 % |
| 15.03.1960 | langjährig Versicherte | 01.04.2023 | 01.08.2026 | 12,0 % |
| 31.01.1963 | Regelaltersrente | 01.12.2029 | 01.12.2029 | 0,0 % |
Rechenweg zweite Zeile: Geboren am 15.06.1964, die Regelaltersgrenze von 67 Jahren ist am 15.06.2031 erreicht, die Rente beginnt am 01.07.2031. Die frühestmögliche Rente mit 63 Jahren beginnt am 01.07.2027, das sind 48 Monate früher. 48 × 0,3 % = 14,4 % Abschlag.
Letzte Zeile: Die Regelaltersgrenze für 1963 ist 66 Jahre und 10 Monate. Es gibt keinen 31.11., der Monat endet am 30.11.2029. Die Rente beginnt am 01.12.2029.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Zur Wartezeit (35 oder 45 Jahre) zählen Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und weitere Zeiten. Ob sie erfüllt ist, entnehmen Sie Ihrer Renteninformation oder Ihrem Versicherungsverlauf. Der Rechner prüft sie nicht.
- Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es keinen vorzeitigen Rentenbeginn mit Abschlag. Wer die Altersgrenze erreicht hat, bekommt sie ohne Abschlag.
- Die Rente für schwerbehinderte Menschen setzt die Anerkennung der Schwerbehinderung bei Rentenbeginn voraus (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
- Der Rechner gilt für die Geburtsjahre ab 1953 und nach dem Recht ohne Sonderregeln für Altersteilzeit (vor 2007) und Bergbau.
- Die Rente muss beantragt werden. Beantragen Sie sie später als drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt sie erst im Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
- Die Altersgrenzen sind gesetzlich festgelegt. Politische Änderungen werden eingearbeitet, sobald sie verkündet sind.
Glossar
- Regelaltersrente
- Die Altersrente, die ab der Regelaltersgrenze Ihres Geburtsjahrgangs ohne Abschlag beginnt.
- Wartezeit
- Die Mindestzahl an Versicherungsjahren, hier 35 oder 45 Jahre, die für die jeweilige Rentenart nötig ist.
- Rente für langjährig Versicherte
- Eine Altersrente nach 35 Jahren Wartezeit, die vorzeitig mit Abschlägen beginnen kann.
- Rente für besonders langjährig Versicherte
- Eine Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit, bei der es keinen vorzeitigen Beginn mit Abschlag gibt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann kann ich in Rente gehen?
Mit der Regelaltersgrenze: 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen. Vorher gibt es Renten mit Abschlag oder, mit sehr langer Versicherungszeit, ohne.
Gibt es noch die Rente mit 63?
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte hängt vom Geburtsjahr ab. Für den Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Mit 63 Jahren gibt es nur noch die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag, für schwerbehinderte Menschen ab 62 Jahren.
Wie hoch ist der Abschlag?
0,3 % für jeden Monat, den die Rente vor dem abschlagsfreien Alter beginnt. Er gilt auf Dauer.
Wann beginnt die Rente genau?
Am Ersten des Monats, zu dessen Beginn Sie das Alter erreicht haben, wenn Sie die Rente rechtzeitig beantragen (§ 99 SGB VI).
Für welche Geburtsjahre gilt der Rechner?
Der Rechner gilt für die Geburtsjahre ab 1953.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- SGB VI § 35. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 36. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 37. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 38. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 77. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 99. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 235. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 236. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 236a. www.gesetze-im-internet.de
- SGB VI § 236b. www.gesetze-im-internet.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.