Wohnen & Immobilien

Mietpreis-Rechner: Wie viel Miete kann ich verlangen?

Der Mietpreis-Rechner berechnet die Kaltmiete aus Fläche und Quadratmeterpreis, dazu die Warmmiete, und prüft die Miete gegen die ortsübliche Vergleichsmiete und die Mietpreisbremse.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Wohnfläche und den gewünschten Mietpreis je m² ein.
  2. Tragen Sie die Nebenkostenvorauszahlung ein, um die Warmmiete zu sehen.
  3. Kennen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete je m² aus dem Mietspiegel, tragen Sie sie ein und wählen Sie, ob ein Gebiet mit Mietpreisbremse vorliegt.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Kaltmiete = Wohnfläche × Mietpreis je m².
  2. Warmmiete = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung.
  3. Mietpreisbremse (§ 556d BGB): In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die eine Landesverordnung bestimmt, darf die Miete bei Vertragsbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen.
  4. Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (§ 558 Abs. 3 BGB): Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 % steigen, in angespannten Gebieten höchstens um 15 %. Das prüft dieser Rechner nicht automatisch, da er auf die Miete bei Vertragsbeginn zielt.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

70 m² Wohnung, Nebenkostenvorauszahlung 150 €, Vergleichsmiete 10 €/m², Gebiet mit Mietpreisbremse:

Mietpreis je m² Kaltmiete Warmmiete Höchstmiete (110 % der Vergleichsmiete) Zulässig
12,00 € 840,00 € 990,00 € 770,00 € nein
10,50 € 735,00 € 885,00 € 770,00 € ja

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Die ortsübliche Vergleichsmiete tragen Sie selbst ein, zum Beispiel aus einem Mietspiegel. Der Rechner kennt keine Mietspiegel-Datenbank.
  • Ob ein Gebiet unter die Mietpreisbremse fällt, bestimmt eine Verordnung des jeweiligen Landes. Diese Verordnungen treten spätestens Ende 2029 außer Kraft, sofern sie nicht erneuert werden.
  • Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa bei umfassender Modernisierung oder bei der ersten Vermietung nach Neubau, rechnet der Rechner nicht.
  • Die Kappungsgrenze bei späteren Mieterhöhungen ist ein eigenes Thema und hier nicht berechnet.

Glossar

Kaltmiete
Die Miete ohne Nebenkosten.
Warmmiete
Die Miete einschließlich Nebenkosten.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Ort üblich ist.
Mietpreisbremse
Die Regel, die die Miete bei Neuvermietung in bestimmten Gebieten begrenzt.
Mietspiegel
Die Übersicht der ortsüblichen Mieten, aus der Sie die Vergleichsmiete entnehmen können.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie viel Miete darf ich verlangen?

Ohne Mietpreisbremse grundsätzlich so viel, wie der Markt hergibt. In einem Gebiet mit Mietpreisbremse höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Vertragsbeginn.

Was ist die Mietpreisbremse?

Eine Begrenzung der Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf höchstens 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Im Mietspiegel Ihrer Gemeinde, falls vorhanden, oder über ein Sachverständigengutachten beziehungsweise vergleichbare Wohnungen.

Kennt der Rechner die Vergleichsmiete meines Ortes?

Nein. Die ortsübliche Vergleichsmiete tragen Sie selbst ein, zum Beispiel aus einem Mietspiegel.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.